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Ralf Hansen

Ein Überblick über die Gesamtschuld

Eine Rezension zu:

Ulrike Schwedhelm

Das Gesamtschuldverhältnis

Entstehung  - Wirkung - Ausgleich

Berlin: ESV, 228 S., 38,00 EUR

ISBN3-503-07428-7

http://www.esv.info

 

Ziel dieses interessanten Bandes ist es, der Praxis den interessengerechten Umgang mit den oftmals schwierigen Fragen der Gesamtschuld zu erleichtern, unter eindeutiger  Orientierung an den Lösungsansätzen der Rechtsprechung, soweit  diese vorhanden sind.

Abschnitt 1 erläutert die Grundbegriffe, während im zweiten Abschnitt die Regelung des § 421 BGB näher erläutert wird, der heute in der Tendenz nicht mehr als abschließend betrachtet wird und nur die Mindestvoraussetzungen regelt. Der sehr lesenswerte Abschnitt 3 behandelt die Entstehung der Gesamtschuld, deren Feststellung mangels ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung oftmals der Auslegung bedarf. In diesem Rahmen entwickelt die Verfasserin eine interessante Typologie der Entstehungsformen von Gesamtschuld anhand der typischerweise auftretenden Einzelfälle, geordnet nach vertraglichen Entstehungsgrund oder Geltung kraft gesetzlicher Anordnung. Bei der ersten Gruppe werden etwa Fragen der Anwendung bei Gruppenarbeitsverhältnissen ebenso erörtert wie bei Krankenhausverträgen, während die Anwendbarkeit der §§ 421 ff BGB im Rahmen der Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach Durchsetzung der analogen Anwendung des § 128 HGB nicht mehr unmittelbar möglich ist. Die Verfasserin geht aber der Frage einer analogen Anwendung wenigstens im Verhältnis von Gesellschaft und Gesellschafterhaftung kurz nach. Die Besonderheiten der gesamtschuldnerischen Haftung bei Rechtsanwaltssozietäten  werden eingehend analysiert. Die Darlegungen zur gesamtschuldnerischen Haftung kraft gesetzlicher Anordnung zeigen die gesamte Bandbreite des Anwendungsbereichs, der vom Bürgschaftsrecht, über das Bereicherungsrecht, das Familien- und Erbrecht, über das Gesellschaftsrecht zum Schadensersatzrecht und weiteren Materien reichen. Abschnitt 4 erörtert die Wirkungen der Gesamtschuld und geht in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf die Formen der Erfüllung und ihre Surrogate ein. Hier stechen etwa die interessanten Ausführungen zur Aufrechnung hervor, für die in § 422 BGB eine oft übersehene Sonderregelung besteht, die eine Aufrechnung mit Gegenforderungen eines anderen Gesamtschuldners zwar ausschließt, aber zur Frage der Zuordnung einer Forderung zu einer Gläubigermehrheit schweigt. Überzeugend wird hier die Auffassung vertreten, dass die Aufrechnung dann auch grds. gemeinsam erklärt werden muss, ggf. über den Weg der Bevollmächtigung. Letztlich werden alle praxisrelevanten Fragen über den umstrittenen Sicherungsgeberausgleich, Fragen der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen und weiteres intensiv angesprochenen.

Mit Abschnitt 5 wendet sich die Verfasserin ausführlich dem schwierigsten, aber wohl auch interessantesten Bereich des Rechts der Gesamtschuld zu, dem Gesamtschuldausgleich im Innenverhältnis, wobei sie zunächst auf die beiden Ansprüche des § 426 BGB zu sprechen kommt, dessen Anwendungsbereich aufgrund Analogie auch auf Fälle ungleichartiger, aber gleichstufiger Sicherungsgeber erweitert wurde. Im Zentrum der Erörterungen steht zunächst der Ausgleichsanspruch des § 426 Abs.1 S.1 BGB, der auch eine Verteilung des Insolvenzrisikos zugunsten des Gläubigers und zu Lasten des den Gläubiger befriedigenden Gesamtschuldners enthält. Insolvenzrechtliche Fragen werden allerdings nur kurz angesprochen. Eine eingehende Analyse finden die zu § 426 BGB bestehenden - weit verzeigten - Sonderregelungen, die einen letztlich kommentarartigen Überblick bieten, auch zu etwas abgelegeneren Fragen. Ähnlich intensiv erörtert werden Fragen des gesetzlichen Forderungsüberganges aus § 426 Abs.2 BGB, wobei insbesondere auch Fragen des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs und die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung dargestellt werden.

Die äußerst erfreuliche Veröffentlichung behandelt alle praxisrelevanten Fragen des Gesamtschuldnerausgleichs und ist insoweit ein sehr interessanter Ratgeber.