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Ralf Hansen Materialien zur vergleichenden politischen Systemforschung: GB Eine Rezension
zu: Kastendiek,
H./Rohe, K./Volle, A. (Hrsg.) Großbritannien Geschichte
- Politik - Wirtschaft - Gesellschaft 2.,
aktualisierte und erweiterte Auflage Campus-Verlag,
Frankfurt/New York, 1999 1. Die Auswirkungen der Globalisierung haben längst alle Wissenschaftsbereiche ergriffen. Auch etwa die Rechtsvergleichung ist auf Daten der vergleichenden politischen Wissenschaft angewiesen. Diese Entwicklungen machen es notwendig, sich eingehend mit der Entwicklung anderer Systeme auseinander zu setzen. Hier kommt der vergleichenden politischen Systemforschung eine focussierende Funktion zu, da sich etwa die Strukturen des britischen Rechts kaum begreifen und anwenden lassen, wenn kein angemessenes Wissen über die britische Gesellschaft besteht. Von besonderem Nutzen sind in diesem Zusammenhang Länderberichte, da sie eine Vielzahl von Informationen in kompakter Form aufbereiten und die Entwicklungen im Zusammenhang darstellen können. 2. Der von Kastendiek/Rohe/Volle in zweiter Auflage herausgegebene Länderbericht über Großbritannien (erstmals 1994) erschienen, versucht einen schwerpunktartigen Überblick über die gesellschaftliche Entwicklung zu geben. Vom Aufbau her konsequent mit der geschichtlichen Entwicklung einsetzend, wird mit einer sehr informativen Abhandlung aus der Feder von H.C. Schröder diese Entwicklung nachgezeichnet, da sie für das Gegenwartsverständnis unabdingbar ist. Entsprechend weit gespannt ist die Perspektive des ersten Beitrages, der vom Hochmittelalter bis in die „Ära“ Thatcher führt, aber für die Gewinnung eines ersten Einblicks sehr geeignet ist. Demgegenüber versucht der zweite Beitrag von R. Sturm die Geschichte der „keltischen Peripherie“ bis zur bedingten Loslösung unter der Blair-Administration zu rekonstruieren. Dabei findet vor allem die Durchsetzung der „home rule all around - doctrine“ der Regierung Blair Beachtung, die letztlich auf eine Föderation zielt, ohne die nationale Einheit völlig aufs Spiel setzen zu wollen. Ein anfängliches va-banque-Spiel, daß nach und nach zu gelingen scheint, zumal die politischen Alternativen insbesondere für eine Befriedung Nordirlands gering sein dürften, aber noch einen langen Weg vor sich haben. 3. Eng mit den Problemen der nationalstaatlichen Entwicklung verzahnt - die als unitarischer Nationalstaat begriffen, sich für GB zunehmend als Illusion ohne Zukunft erweist -, ist der lange Weg Großbritanniens nach Europa, den Angelika Volle eingehend behandelt, unter Rekonstruktion der Widersprüche der britischen Europapolitik. Gerade das von der Regierung Thatcher propagierte Konzept der nationalstaatlichen Souveränität erwies sich als Illusion, wie die Autonomiebewegungen an der Peripherie nachhaltig gezeigt haben. Demgegenüber dem Primat der supranationalen Verflechtung als dem anderen Extrem völlig nachzugeben, wäre ebenso illusorisch. Wie die Verfasserin trefflich bemerkt, hat sich GB aus seiner Außenseiterrolle noch nicht gelöst, aber sich sicher auch nicht weiter zurück in die nationalstaatliche Illusion bewegt, als andere Staaten Europas. Weder das Ziel ist klar definiert - die weitere Funktion der EU über „Amsterdam“ hinaus -, noch der richtige Weg deutlich gefunden. Sicher ist nur: Ohne Einbindung Großbritanniens wird es diesen Weg nicht geben, es sei denn um den Preis einer „Kontinentallösung“, die das Ende der europäischen Idee wäre. 4. Für die deutsche Entwicklung interessant ist sicherlich die politische Bewältigung des Migrationsproblems in GB als einer zunehmend multiethnischen Gesellschaft, die zu einer fundamentalen Herausforderung für traditionelle Konzeptionen nationaler Identität geführt hat, wie Sigrid Baringhorst in ihren interessanten Beitrag formuliert. Der Mythos der nationalen britischen Identität wird auch im Beitrag von Murswiek thematisiert, der Mentalitätsstrukturen und soziokulturelle Verhaltensmuster zu rekonstruieren versucht. Die Struktur weist eher zahlreiche Mentalitäten auf, als eine kulturell begriffene nationale Identität, deren „Wahrheit“ gerade darin besteht, daß sie sich immer dann entzieht, wenn man sie ideologisch beschwört und sich dem Griff nach der „nationalen Wahrheit“ stets noch separatisch entwindet. Die damit zusammenhängenden, einer gesamteuropäischen Lösung harrenden, Probleme sind trotz gesellschaftlicher Konvergenzen in Europa, heute so wenig gelöst, wie gestern, wie die fünfte Balkan-Krise in einem Jahrhundert deutlich zeigt. Zahlreiche Beiträge des Bandes beschäftigen sich mit Problemen der nationalen Identität, so daß wohl Konsens der Autoren ist, daß diese „Identität“ sich in einer tiefgreifenden „Krise“ befindet, was aber wohl eher einer Phase des Übergangs moderner Gesellschaften in eine neue Entwicklungsstufe geschuldet ist. Leider wird das Problem der nationalen Nichtidentität nur von Philosophen wie Jacques Derrida thematisiert, von der Politologie aber kaum aufgegriffen. 5. Der dritte Teil wendet sich den Strukturen des politischen Systems von GB zu. Döring problematisiert das Verhältnis von nationaler Identität und Verfassungsverständnis und stellt bereits einleitend fest, daß die - weithin ungeschriebene - englische Verfassung ohne Rücksicht auf Grundrechte mit einfacher Stimmenmehrheit geändert werden kann, wofür sich in der Verfassungsgeschichte aber nicht eben viele Anwendungsfälle finden lassen, da die Verfassungstradition im englischen Verfassungsrecht eine völlig andere Funktion hat, als etwa in Deutschland. Allerdings ist das politische System Englands von einem Primat des Parlamentarismus - und der politischen Lösung von Konflikten - gegenüber der „Rule of Law“ gekennzeichnet, was stärker hätte herausgearbeitet werden können. Dieser Umstand wird - durchaus zweifelhaft - dem Sieg des Common Law über das römische geprägte Kontinentalrecht zugesprochen. Immerhin aber fand die systematische Aufarbeitung - etwa durch Blackstone’s Commentaries - durchaus in terms des römischen Rechts, wenn auch mit anderen Inhalten statt. In einem hoch informativen Beitrag untersucht Weber Recht und Gerichtsbarkeit in GB, das ein gemeinsames Rechts - und Justizsystem nicht aufweisen kann, sondern lediglich durch den Parlamentarismus als „gemeinsame Klammer“ zusammengehalten wird. Zwar existieren einzelne Verfassungsurkunden, die Teilbereiche regeln, wie die „Bill of Rights“ (1689) oder die „Magna Charta Libertatum“ (1215), doch müssen diese Lücken durch Verfassungsgewohnheitsrecht gefüllt werden („Conventions of the Constitution“), durch Präjudizien von Fall zu Fall weiter entwickelt. Nach britischen Verfassungsverständnis ist „the Queen in Parliament“ Trägerin der Souveränität, nicht das Volk, so daß sich darin ein Teil der mittelalterlichen Legitimationslehre aufbewahrt hat. Eine Lehre vom „pouvoir constituant“ gibt es im britischen Verfassungsrecht nicht, was durchaus zu demokratietheoretischen Problemen führt, die aber in einem solchen Überblicksband nicht aufgearbeitet werden können. Ein Relikt mittelalterlichen Staatsverständnis, in dem der König den Staat in seinem „Körper“ symbolisierte. Kein gegenwärtiges Parlament kann ein späteres hinsichtlich seiner Beschlußfassung binden, etwa durch die Einführung qualifizierter Mehrheiten, so daß es verfassungswidriges Verfassungsrecht nicht gibt - und auch keine Verfassungsgerichtsbarkeit, auch wenn die „Law Lords“ auch verfassungsrechtliche Streitigkeiten einer Entscheidung zuführen. Die einzige verfassungsrechtliche Grenze stellt nach „h.M.“ der „Treaty of the Union“ von 1706 dar, mit dem GB begründet worden ist. Zusammenhängend kodifiziertes Common Law existiert ohnehin nicht, nur einzelnes Statute Law, daß in das Common Law und die Equity hineinragt, wobei es immer darauf ankommt Abgrenzungen vorzunehmen, deren Bildung allein durch Fallrecht geschieht, so daß die Präjudizien auch das Statute Law überlagern können. 6. Der Beitrag von Sturm wendet sich dem britischen öffentlichen Recht zu. Das britische Recht kennt keine abgestufte Rechtsquellenlehre, d. h. alle Parlamentsgesetze stehen auf der gleichen Stufe. Angesichts der weitreichenden Parlamentssouveränität kann jedes einmal verabschiedete Gesetz auch zurückgeholt werden. Damit letztlich auch die Autonomiebewiligung an Scotland and Northern Ireland. An dieser Auffassung des Autors mag man insoweit Zweifel hegen, als gegenüber dem Adressaten nicht ein Vertrauenstatbestand aufgrund konstitutiver regionaler Verfassungssetzung geschaffen worden ist, der eine Änderung im Außenverhältnis unwirksam machen würde, da insoweit ein wirksamer Souveränitätsverzicht erfolgt ist. Insbesondere Scotland kam stets eine separate politische Entität zu, die sich privatrechtlich in der Weitergeltung rezipierten römischen Privatrechts ausdrückt. Noch heute sind die schottischen Rechtsfakultäten „Hochburgen“ der Lehre vom römischen Recht. Besonders deutlich werden die Strukturen der britischen Kommunalverfassung deutlich, deren letzte rezipierte Reste mit Ablauf des Jahres 1999 in Nordrhein-Westfalen beseitigt worden sind. Auch dieses Rechtsgebiet steht unter dem unmittelbaren Einfluß des Parlaments, ohne das selbständige Garantien von Verfassungs wegen bestehen würden. Demgegenüber regiert die Krone seit Jahrhunderten nur noch formal. Die Rechte, ursprünglich Privilegien, der zweiten Kammer des Parlaments, des House of Lords, werden seit über 100 Jahren immer weiter zurückgedrängt. Mit der Reform von 1999 wurde der Einfluß des Erbadels mittelfristig fast ganz beseitigt. Besonders prägnant ist die Darstellung von Funktion und Kompetenzen des Unterhauses (House of Common). Der Beamtenapparat, Civil Service, ist eng an die Regierung gekoppelt, muß aber politisch unabhängig sein, weshalb Beamte für politische Ämter nicht kandidieren dürfen. Die britische Verfassung wird rechtspolitisch seit langem - erfolglos - kritisiert. Forderungen nach einer Kodifikation konnten sich nie durchsetzen. Völlig zu Recht insistiert Sturm auch auf das Factum, daß kein westliches Mitglied des Europarats beim EGMR in Menschenrechtsfragen so oft unterlegen ist wie GB, was die Änderung von mehr als 80 Gesetzen zur Folge hatte. Auch wenn das Westminster-Modell seit langem in der Kritik ist, die Widerstände gegen eine Reform sind zäh und werden von New-Labour nicht eben mit Verve aufgenommen - in Kenntnis der politischen Widerstände. 7. Rohe schildert in einer eindringlichen Darstellung das britische Parteiensystem in GB und dessen Geschichte. Es entstand in den Kämpfen zwischen Adel und Bürgertum im 17. Jahrhundert in einer Frontstellung zwischen der altkonservativen Tory-Party und der liberalen Whig-Party, deren Zerfall im Zusammenhang mit dem Home-Rule-Act 1886 begann. In der Folge besetzte die 1892 begründete Labour-Party, die in ihrer Konzeption von Sozialismus marxistischen Einflüßen stets widerstanden hat, die Funktion der Whig-Party, so daß in Kern ein neues Zweiparteiensystem entstand, indem eine sozial-liberale Partei ein Zwischenspiel der 70/80ger Jahre blieb. Baston/Seldon melden Zweifel an, ob der erdruschartige Sieg von New Labour in 1997 das Ende des konservativen britischen Jahrhunderts, so der Titel ihrer Arbeit, eingeleitet hat. Immerhin ist der Sieg mit der Auslöschung des Begriffes „Sozialismus“ erkauft, mit dem eine lange Tradition von „Old Labour“ beendet wurde, die aber nie an den kontinentaleuropäischen Marxismus angeschlossen hat, sondern eigenständig war. Anderseits bestehen gegenwärtig kaum Perspektiven für eine Wiederbelebung. Damit ist der britische Neokonservatismus keineswegs „erledigt“, zumal der Stern von Tony Bair schon etwas blasser zu strahlen scheint. Wiederum Ronald Sturm thematisiert im Anschluß die Perspektiven von GB nach dem Wahlsieg von New Labour, die sich in einem „Erdrutschsieg für den Status Quo“ erschöpfte und keineswegs auf einen „Third Way“ zielt, sondern vielmehr eine radikale Entpolitisierung der politischen Diskurse betreibt, deren Ausgang in eine umfassende Modernisierung zahlreiche Fragezeichen enthält. 8. Im vierten Teil werden die wirtschaftlichen Entwicklungen in ihren Relationen zu Arbeitsbeziehungen und Staat beschrieben. Zunächst rekonstruiert Pollard die Struktur- und Entwicklungsprobleme der britischen Wirtschaft nach 1945. Er äußerst tiefe Skepsis, ob die weggefallenen Arbeitsplätze in der Industrie mit „Jobs“ im Dienstleistungsektor kompensiert werden können. Es ist das Dilemma aller europäischen Regierungen einerseits das Haushaltsdefizit senken zu müssen, andererseits die Arbeitslosigkeit bekämpfen zu müssen, ohne über industrielle Reservekapazitäten verfügen zu können. Pollard sieht keine Lösungsmöglichkeiten, die schnell greifen könnten. Ein ähnliches Dilemma zeichnet sich gerade in Deutschland ab. Keine der politisch versprochenen Patentlösungen greift. Die Wahrheit ist härter als die Ideologie. Diese Wahrheit auszusprechen wird ein Politiker aber wohl tunlichst vermeiden. Eine Theorie der Folgen der „Globalisierung“ läßt sich politisch kaum kommunizieren. Die problematischen Relationen zwischen Staat und Wirtschaft werden von Abromeit in ihrem Beitrag aufgezeigt. Privatisierung und Deregulierung sind auch unter New Labour das Kennzeichen der Wirtschaftspolitik, insoweit in unmittelbarem Anschluß an die Thatcher-Administration. Diese Entwicklung wird aber mit einem Umstand erkauft, der traditionellem britischen Verfassungsdenken zuwiderläuft: dem Verlust an parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle. Markt und Staat verlaufen schon seit geraumer Zeit in sich von einander entfernenden Umlaufbahnen, kaum noch zusammengehalten durch den öffentlichen Raum der Demokratie in einer auf Freiheit und Gleichheit gründenden Republik. 9. Teil V untersucht die Rolle von GB in der internationalen Politik, einsetzend mit einer Betrachtung über die Entwicklung nach 1945, die gekennzeichnet ist einerseits durch den Verlust des Commonwealth als dem Erbe des Empire (das Ansprenger ansprechend und informativ behandelt), der Europäisierung der britischen Außenpolitik, der Schmidt in seinem Beitrag eingehend nachgeht, und insbesondere der special relationship mit den USA, die gegenwärtig eine Blüte erlebt, obwohl die US sich auch intensiv den EU zuwenden, wie der betreffende Kooperationsvertrag über die transatlantische Gemeinschaft zeigt. Intensiv diskutiert werden auch die Beziehungen zu Frankreich und Deutschland, die erst unter New Labour erheblich entkrampft wurden, wie Heydemann in seinem interessanten Beitrag in historischer Perspektive zeigt. Die entscheidende Wegmarke ist nach seiner Auffassung beider Verhältnis zu Europa, womit sich zeigt, daß letztlich Europa über das Schicksal der in ihm vereinten Nationen entscheidet, nicht mehr die Staaten selbst. Die Idee Europa wird sich aber nur mit Inhalt füllen, wenn die Kulturen in intensive Kommunikationen eintreten und sich gegenseitig operativ aufschließen. Eine nationale Zukunft der in der EU inkorporierten Staaten außerhalb der EU wird es um den Preis des Scheiterns dieses Projektes nicht geben. 10. Wie alle europäischen Staaten steht auch GB vor den Herausforderungen der Globalisierung für das soziale System. Sie werden im abschließenden Teil VI thematisiert. Insbesondere stellt sich unter diesen Bedingungen das Problem der Zukunft des „Welfare State“, der in GB bisher primär steuerfinanziert war, aber auch unter New Labour weiter dereguliert wird, so daß durchaus - wenn auch in anderem Bezugsrahmen - auf neoliberale politische Paradigmen zurückgegriffen wird, wie John Hills in einem überaus lesenswerten Beitrag zeigt. Der Programmpunkt von New Labour Arbeitsplatzförderung statt Sozialhilfe zu finanzieren, dürfte allerdings alternativlos sein, setzt aber die Möglichkeit einer langfristigen Perpetuierung der Arbeitsgesellschaft voraus. Der britische Welfare State wurde bisher durch die Gedanken der Universalität, Uniformität und Zentralisierung geprägt, geriet aber - wie in anderen europäischen Ländern - mit dem Vollzug der - unabgeschlossenen - Globalisierung in einen prekären Anpassungsdruck, der die Krise des Steuerstaates auslöste. Anhand empirisch informierter Argumentationen wird nachgewiesen, daß nicht erst unter der Thatcher-Administration, sondern bereits Mitte der 70ger Jahre die Staatsausgaben für Sozialleistungen erstmals nach dem zweiten Weltkrieg zurückgefahren wurden. New Labour will den Sozialstaat nicht weiter ausbauen, jedoch auch nicht - neoliberalen Forderungen zum Trotz - vollständig deregulieren. Es ist eine Gradwanderung, die nur gelingt, wenn es möglich ist die wirtschaftliche Entwicklung auf einem hohen Niveau zu halten. Gleichzeitig aber bleibt letztlich kaum eine Alternative bestimmte Teile des Welfare State - wie in der Rentenfinanzierung schon partiell geschehen - auf eine private Finanzierungsgrundlage zu stellen und der Eigeninitiative und Eigenvorsorge eine gewisse Priorität einzuräumen, die aber keineswegs soweit gehen kann, daß soziale Gerechtigkeit lediglich gleiche Startchancen bedeutet. Die Kompensation sozialer Risiken ist auf einem wie auch immer gearteten Sozialstaat angewiesen. 11. Politische Programmierungen in einer Demokratie setzen indessen eine funktionierende Öffentlichkeit voraus, die Gellner in seinem Beitrag anhand der Rolle der Medien für die „politische Kultur“ in GB untersucht. Die zentrale Funktion der Medien sieht er in der Bereitstellung von Deutungsangeboten und der Herstellung von Sinnbezügen, wobei sich allerdings fragen kann, ob der „Sinn“ der Herstellung derartiger Deutungsmuster nicht auch in einem „Nicht-Sinn „ bestehen kann. Medien setzten die Möglichkeit der Vervielfältigung von „Texten“ voraus. Im Zeitalter von „Cyberspace“ sind Medien allüberall. Der „User“ ist ständigen Kommunikationsangeboten ausgesetzt, aus deren Masse er Selektionen vornehmen muß, die diese Komplexität reduzieren, wobei diese Reduktion auch zufällig sein kann. Es besteht die Gefahr, daß die autonome Steuerungsmöglichkeit verloren geht. Insoweit korrelieren die Möglichkeit der Medienkommunikation auch immer den kontingenten Strategien ihrer „Vermachtung“. Der Beitrag beschränkt sich allerdings auf eine Analyse der Rolle von Presse und Funk in GB. Das Internet wird ausgeblendet, auch als Möglichkeit der Gegensteuerung zu den vermachteten Massenmedien von Presse und Funk, deren Zusammenhang mit der Politik auch Ausdruck gefunden hat im Kampf um ein Pressegesetz für GB, daß es bis heute nicht gibt, mit allen Problemen für den Schutz der Privatsphäre, die Gellner am Fall des Todes der Princess of Wales entfaltet. Auch in GB hat sich die Entwicklung vom Staatsfunk BBC zu einem diversifizierten Modell des Medienangebots durch verschiedene private Anbieter vollzogen, die allein der Durchsetzung der Imperative der Informationsfreiheit in Europa geschuldet ist, aber in GB nach seiner Auffassung immer noch einem Paternalismus verhaftet ist, der in einer Hegemonie weniger „Meinungsmacher“ sich ausdrückt. Christopher Harvie beschäftigt sich im Anschluß daran mit „Kultur und Gesellschaft“ in GB, die er vom Verfall gekennzeichnet sieht. Eine originäre britische Kultur kann er nicht mehr ausmachen. Die Traditionen, die einmal eine originäre britische Kultur ausgemacht haben, sind zerbrochen. Drei Ursachen sind dafür nach seiner Auffassung verantwortlich: Privatisierung, Internationalisierung der Medien und Verfall der Sprache. Gerade New Labour wirft er vor die traditionelle britischer Kultur durch den politischen Nachvollzug der Globalisierung zu entwerten, indem „global Players“ die Möglichkeit umfassender Investitionen in den USA ermöglicht wird. Wer aber nur den verfall analysiert übersieht die Ambivalenz der Entwicklung, die eine nationale Verweigerung vor den Konsequenzen der Globalisierung nicht mehr erlaubt. Wolfgang Rüdig beschäftigt sich in einem hochinteressanten Beitrag mit der britischen Umweltpolitik und geht vom „Gift“ des Umstandes aus, daß sich GB aufgrund seiner geographischen Lage und seiner wirtschaftlichen Entwicklung von der Schwerindustrie zur Dienstleistungsgesellschaft kaum genötigt sah, steuerungspolitische Impulse in dieser Richtung zwanghaft zu realisieren, sieht aber in der „New-Labour“- Regierung ernsthafte Ansätze für eine ökologische Ausrichtung der Politik, da das Umweltbewußtsein auch in GB erheblich gewachsen ist, nicht zuletzt wohl aufgrund der Entwicklungen in Europa und sich diese Regierung verpflichtet hat die Schadstoffeinleitungen in den Atlantik zu regulieren. Abschließend beschäftigt sich Andrew Gamble mit den Zukunftspotentialen der britischen Gesellschaft in der neuen Weltordnung nach „1989“, sieht aber erheblichen Modernisierungsbedarf für die britische Gesellschaft, die seiner Auffassung nach davon abhängt, wie sich die britische Gesellschaft in der EU und damit auch mit ihr entwickeln wird. Der Anhang des Werkes enthält umfangreiches statistisches Material, dessen hoher Informationsgehalt vielfältig nutzbar ist. Insgesamt bietet das Werk einen profunden, kompakten Überblick über das gegenwärtige Großbritannien. Sommer 1999
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