Gaststättenrecht

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Ralf Hansen

Gaststättenrecht kompakt

Eine Rezension zu:

René Pöltl

Gaststättenrecht. Kommentar zum Gaststättengesetz

5., neu bearbeitete Auflage

Heidelberg: C.F. Müller, 862 Seiten

ISBN 3-8114-5201-0 (Heidelberger Kommentar)

 

Die Kommentierung setzt den von Egon Hoffmann begründeten und von der 2. bis zur 4. Auflage von Oswald Seitter fortgeführten Band in souveräner fort, allerdings unter vollständiger Neugestaltung des Textes. In die Kommentierung sind jetzt zahlreiche Muster wie Klageanträge und Verfügungen eingearbeitet, die den Nutzen für die Adressatengruppe (Rechtsämter, Rechtsanwälte, Richter, Gaststättenbetreiber und sonstige Interessierte) gegenüber den Vorauflagen noch erhöhen. Zu erwähnen ist, dass die Kommentierung wirtschaftliche Hintergründe in bemerkenswerter Weise berücksichtigt. Besonders Rechnung getragen wird den Verzahnungen mit anderen Bereichen des öffentlichen Rechts (insbesondere mit dem öffentlichen Baurecht, dem Gewerbe und Ordnungsrecht), die diese Materie besonders interessant machen.

Vorangestellt ist vor der eigentlichen Kommentierung (Vor § 1) eine vorzügliche Einleitung, die zum einen die historischen Hintergründe erläutert, zum anderen aber auch recht intensiv auf europarechtliche Einflüsse eingeht. Die Kommentierung zu § 1 GastG schichtet den schwierigen sachlichen Anwendungsbereich dieses Gesetzes genau ab und zeigt wie sehr das GastG als spezielleres Gesetz auf der GewO aufbaut und mit ihr eng verzahnt ist. Liegt eine Gaststätte im Sinne des § 1 vor, bedarf sie grundsätzlich nach § 2 der Erlaubnis, wenn nicht einer der Ausnahmetatbestände des § 2 II - IV GastG vorliegt. Das Erlaubnisverfahren bis hin zur Verpflichtungsklage nach Versagung einer Erlaubnis wird in Rdnrn. 30 ff punktgenau analysiert und etwa Muster für  Rechtsbehelfsbelehrungen vorgeschlagen. Für diese Verpflichtungsklage wird ein ausgezeichneter Klageantrag vorgeschlagen, wobei richtigerweise der Hinweis erfolgt ein solches Verfahren trotz der Möglichkeit der Eigenwahrnehmung rechtskundig wahrnehmen zu lassen. Die Materie ist derart kompliziert, das dies fast zwingend geboten ist, zumal Fehler in der ersten Instanz bei einer etwaigen Zulassungsberufung kaum je zu "reparieren" sein werden, auch wenn das VG die Berufung jetzt von Amts wegen zulassen kann. Aspekte des gerichtlichen Eilschutzes werden ebenso aufgearbeitet wie der Nachbarschutz. Da eine solche Erlaubnis an die beantragende Person gebunden sind, stellen sich für die Versagung ähnliche Probleme wie im Gewerberecht und zwar in diesem Rahmen nach der schwierigen Norm des § 4, die ganz ausgezeichnet dargestellt wird. Selbst wenn die personellen Voraussetzungen gegeben sind, können die "Öffnungsklauseln" des § 4 I 1 Nr.2 und 2 a, sowie Nr.3 GastG  erhebliche Probleme bereiten, die wie etwa § 4 I 1 Nr.2 GastG zeigt, die gaststättenrechtliche Materie mit Fragen des öffentlichen Baurechts "verzahnen". Interessant ist etwa bei der Erörterung des schillernden unbestimmten Rechtsbegriffs des § 4 Nr.1 GastG die Darlegung zu "Unzuverlässigkeit" und Prostitution, die letztlich die gesamte Entwicklung der letzten Jahrzehnte zuverlässig aufarbeitet und richtig darauf hinweist, das Gesetzesverstöße - insbesondere gegen § 180a StGB - nach wie vor zur Unzuverlässigkeit führen, sodass die ältere Rechtsprechung insoweit anwendbar bleibt. Ganz neu sind die Ausführungen zur Barrierefreiheit des § 4 I 1 Nr.2 a GastG, die der Verfasser mit guten Gründen entgegen anderslautenden Annahmen nicht für verfassungswidrig hält. Im Rahmen der Erörterung des § 4 I 1 Nr.3 wird die immissionsschutzrechtliche Problematik ebenso souverän angesprochen wie Probleme des Bauplanungsrechts. Mit diesen Fragen eng verknüpft sind die Auflagen des § 5 GastG, mit denen eine Erlaubnis nach § 2, die nicht nach § 4 GastG zu versagen war, meist verbunden wird. Die Nichterfüllung derartiger Auflagen führt im Regelfall zum Widerruf der Erlaubnis aufgrund der Veränderung nachträglicher Umstände nach Erteilung der Erlaubnis gemäß § 15 II GastG. Diese Norm differenziert nach dem Modell der §§ 48, 49 VwVfG zwischen Rücknahme und Widerruf (der stets auch anstelle der Rücknahme möglich ist), deren Unterschiede in der Kommentierung sehr plastisch erklärt werden. Hervorzuheben ist auch die Erläuterung zu § 18 GastG, der den Ländern ermöglicht Sperrzeitenverordnungen zu erlassen, die im Spannungsfeld zwischen erwünschten Umsatzsteigerungen in der Gastronomie und insbesondere dem nachbarschützenden Lärmimmissionsschutz seit Jahren in der Diskussion sind.  Alle Aspekte werden hier in die Darstellung einbezogen und kritisch abgewogen, sowie durch Muster für Sperrzeitverkürzungen wie Verlängerungen ergänzt. Im Anhang werden die jeweiligen Sperrzeitverordnungen aufgeführt. Dies gilt auch für andere einschlägige Rechtsnormen.

Der Neuauflage gelingt es, die schwierige Materie des GastG und seine Verzahnungen mit anderen Materien des öffentlichen souverän und kompakt unter umfassender Auswertung von Literatur und Rechtsprechung darzustellen. Er ist ein deutlicher Gewinn für die gaststättenrechtliche Literatur.