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Ralf Hansen

Eine kompakte Übersicht zum Fotorecht

Eine Rezension zu:

Thomas Hoeren/Michael Nielen (Hrsg.)

Fotorecht

Recht der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Bildern

Erstauflage

Berlin: Erich-Schmidt-Verlag, 2004, 376 S., 56,80 Euro

http://www.ESV.info

 

Das Werk beruht auf einem Seminar am Institut für Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit von Studenten, Praktikern und Mitarbeitern des Instituts. Die Beiträge zeichnen sich durch ein hohes Niveau bei durchgängiger Praxisorientierung aus. Ingesamt bietet das Werk einen kompakten Überblick über den Rechtsbereich Fotografie in Deutschland. Wenig behandelt werden indessen internationalprivatrechtliche Fragen. 

Die intensive Beschäftigung mit Fotorecht setzt eine intensive Befassung auch mit den technischen Grundlagen des Fotografierens voraus. Juristen, die sich mit diesem Thema näher befassen, sind denn auch meist recht gute Fotografen. Der äußerst informative Teil 1 des Bandes gibt den auch einen sehr detaillierten Überblick über die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen der Fotografie. Im Rahmen der Erörterung der technischen Grundlagen wird daher auch ein Überblick über den aktuellen Stand der Fototechnik gegeben, der sowohl die gängigen Kameratypen als auch die Objektivpalette näher darstellt und selbstredend auch auf die brennenden Fragen der Digitaltechnik eingeht, die das analoge Fotografieren wahrscheinlich verdrängen wird. Im Rahmen der Erörterung der wirtschaftlichen Grundlagen und der Organisation des Fotomarktes wird insbesondere auch auf die Organisationen der Fotografen eingegangen, auf gängige Vermarktungsschienen und die Interessenvertretungen.

Teil 2 behandelt die Fotographen und ihre Rechte und enthält im Abschnitt A. eine ausgezeichnete Analyse der Thematik "Fotographie und Urheberrecht", die ausgehend von einer Darlegung der Grundlagen des Urheberrechts die spezifischen urheberrechtlichen Aspekte des rechtlichen Schutzes von Fotografen herausarbeitet. Hierzu ist es hilfreich die Entwicklung des Urheberrechts an Fotografien in ihrer geschichtlichen Entwicklung zu rekonstruieren, um zum gegenwärtigen, zweispurigen Lichtbild- und Lichtbildwerkschutz zu gelangen, dessen Unterschiede gut dargestellt werden, auch und gerade hinsichtlich der unterschiedlichen Handhabung der Verwertungsrechte, bei denen sich Einschränkungen insbesondere beim Vervielfältigungsrecht ergeben, das für Lichtbilder eingeschränkt ist. Besonders gut herausgearbeitet werden die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Aspekte. Klar dargelegt wird die Möglichkeit der Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen), die für professionelle Fotografen eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist. Hier werden insbesondere auch Agenturverträge analysiert. Sehr lesenswert sind überdies die Ausführungen zu § 31 IV UrhG, die sich anhand der problematischen Medien (CD, CD-ROM, DVD, Onlinenutzung als unbekannte Nutzungsart?) mit den derzeit vertretenen Ansätzen auseinandersetzt, die sämtlich eine Reform befürworten, wenn auch über diese Reform ein erheblicher Streit besteht, der bis zum Vorschlag der gänzlichen Abschaffung dieser Norm reicht. Da die Digitaltechnik erhebliche Manipulations- und Bearbeitungsmöglichkeiten in Abgrenzung zur freien Benutzung bietet, setzt sich ein gesonderter Abschnitt mit den einschlägigen Problemen detailliert auseinander. Eingehend erörtert wird die Schrankenproblematik der §§ 53 ff UrhG, die viele Detailfragen aufwirft, die in einem lesenswerten Überblick behandelt werden. Abschnitt B geht näher auf die Rechtsstellung der Fotografen ein. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der wirtschaftlichen Funktion der Verwertungsgesellschaften und hier insbesondere auf der Bedeutung der VG-Wort-Kunst, der ein professioneller Fotograf nahezu zwangsläufig beitreten muss, um nicht Honoraransprüche zu verlieren, sodass der bestehende Kontrahierungszwang in der Praxis kaum eine Rolle spielt.

Teil 3 behandelt die maßgeblichen Problemkreise der Fotografie im Rechtsverkehr, wobei Teil A die wesentlichen vertragsrechtlichen Materien anspricht, so auch die Problematik der Nutzungsverträge und die Honorarempfehlungen etwa der MGM als Richtschnur für Zweifelsfälle. Interessante Darlegungen gelten den Honoraransprüchen für Fotomodellen bis hier zur Erörterung der maßgeblichen Klauseln in den verbreiteten Musterverträgen. Der Abschnitt B thematisiert die rechtlichen Grenzen insbesondere aus der Perspektive des Persönlichkeitsrechtsschutzes unter eingehender Einbeziehung des Rechts am eigenen Bild nach dem KUG, der werberechtlichen Grenzen und der bestehenden Fotografierverbote.  Teil C betrifft den Schutz der Fotografie und geht dabei insbesondere auf die Problemzonen bei technischen Schutzmaßnahmen und deren Umgehungsmöglichkeiten aus.   

Das Werk bietet einen eindrucksvollen Überblick über die Gegenwartsfragen des Fotorechts.