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Ralf Hansen Film
und Recht Eine
Rezension zu: Hans
- Jürgen Homann Praxishandbuch
Filmrecht Ein
Leitfaden für Film-, Fernseh- und
Medienschaffende Heidelberg:
Springer, 2003, 334 S. ISBN
3-540-00014-3 Dieses
Praxishandbuch dürfte in der juristischen Literatur des Medienrechts
ein Novum darstellen. Es behandelt die zahlreichen Probleme des
Filmrechts in der zeitlichen Reihenfolge ihres Auftretens von Beginn der
Stoffsammlung bis zur Fertigstellung des Produktes “Film” und seinem
Vertrieb. Bereits dies macht das Buch interessant, weil die Einordnung
der Probleme damit leichter fällt. Die sehr lebendig geschriebene
Darstellung des Berliner Rechtsanwaltes trägt den Titel eines
Praxishandbuches zu Recht, da die Problemzonen recht vollständig
behandelt werden. Dies gilt um so mehr als es sich um eine
Teilquerschnittsmaterie des Medienrechtes handelt, die von zahlreichen
Rechtsnormen unterschiedlicher systematischer Herkunft geprägt ist,
deren Aufarbeitung aber überaus gelungen ist. Das Buch richtet sich
nicht so sehr an Juristen als an Leute aus der “Branche”, wie auch
der Untertitel zeigt. Gerade deshalb ist der “chronologische” Aufbau
sinnvoll, da die Einordnung der rechtlichen Probleme der angepeilten
Leserschaft dann wesentlich leichter fallen dürfte und auch die
Entscheidung einen Rechtsanwalt zum richtigen Zeitpunkt hinzuziehen,
damit letztlich strukturierter erfolgen kann. Teil
A behandelt zunächst einmal die vielfältigen Rechtsfragen rund um das
Drehbuch, nicht zuletzt unter urheberrechtlichen Aspekten. Hier werden
zunächst bezogen auf die Tätigkeit des Drehbuchautors Grundfragen des
Urheberrechts thematisiert. Sehr lesenswert sind darüber hinaus die
Ausführungen um die Beachtung fremder Rechte bei der Abfassung und
Verwertung eines Drehbuches, da etwa “Plagiatsprozesse” in der
Tendenz zunehmen, gerade wenn sich das Drehbuch auf eine literarische
Vorlage stützt. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich der Verfasser in
diesem Zusammenhang auch mit kennzeichenrechtlichen Problemen
auseinandersetzt, wobei es stets um die Abgrenzung der bloßen
Markennennung von der verwechselungsfähigen markenmäßigen Benutzung
einer Marke geht. Es gelingt aber auch dieser Darstellung erwartungsgemäß
nicht, diesen schwierigen Bereich anhand abgrenzfähiger Merkmale zu
konturieren, der von einer Rechtsprechung gekennzeichnet ist, die
oftmals von Fall zu Fall entscheidet, so dass anwaltliche Beratung hier
überaus risikoreich ist, da es bisher nicht gelungen ist hier wirklich
tragfähige Abgrenzungsmerkmale herauszuarbeiten. Schließlich finden
sich noch sehr wichtige Ausführungen zur Vertragsgestaltung während
der Phase der Stoffentwicklung, wobei der Schwerpunkt auf der Übertragung
urheberrechtlicher Nutzungsrechte liegt, deren Tragweite bei der Einräumung
eines ausschließlichen Nutzungsrechtes sehr weitgehend ist, oftmals
sogar unumkehrbar. Gerade hier herrscht bei Autoren oftmals eine große
Unsicherheit. Teil
B behandelt die Phase vom ersten Drehtag bis zum Final Cut, einsetzend
mit einer Darstellung der Rechte der Filmschaffenden. Die Ausführungen
über die vom Filmhersteller zu beachtenden, fremden Rechte dürften in
dieser Kompaktheit selten zu finden sein, wobei die Passagen über das
inzwischen fast gängige Product-Placement und die Filmmusik
herausragen. Die Ausführungen werden besonders anschaulich durch die
vorangestellten Beispiele. Diese Ausführungen zeigen wie vielfältig
die mit der Verwendung von Filmmusik zusammenhängenden Rechtsprobleme
sind, die stets eine anwaltliche Vorprüfung nahe legen. Dargestellt
werden darüber hinaus auch Probleme der Vertragsgestaltung in der
Produktion, wobei auch die wesentlichen Produktions- und
Finanzierungsmodelle eingehend berücksichtigt werden. Hier überzeugt
etwa die Darstellung der Verträge mit Mitwirkenden unter Einbeziehung
der Schauspieler - und der Regieverträge. Teil
C widmet sich Fragen des Vertriebsrechtes. Hier werden zunächst einmal
die lizenzvertraglichen Fragen aufgearbeitet, ohne deren Klärung sich
ein Film nicht vermarkten lässt. Fragen der DVD- und
Videolizenzierung ebenso intensiv behandelt wie der
Fernsehlizenzvertrag. Kaum behandelt wird die Frage der
Internetvermarktung. Ein Film ist wohl heute ohne Soundtrack kein
tauglicher Film mehr (manchmal liegt der Eindruck nahe, manche Filme würden
um Soundtracks herum konzipiert), so das auch Fragen der “sekundären
Vermarktung” behandelt werden. Da Filmtitel und weitere Elemente auch
als Marke schutzfähig sind, werden deren Eintragungsmöglichkeiten und
deren Verwertung durch Erteilung von Lizenzen abschließend behandelt. Das
Werk behandelt die angesprochenen Materien in einer sehr flüssigen
Darstellung im systematischen Zusammenhang und dürfte nicht zuletzt
auch für Studenten von Filmhochschulen eine lohnenswerte Lektüre sein,
von anderen Interessierten ganz zu schweigen.
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