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Ralf Hansen Das führende Lehrbuch zum Medienrecht Eine Rezension zu: Frank Fechner Medienrecht Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia UTB (Mohr - Siebeck) 8.
Auflage, 2007 ISBN 978 3 8252 2154 6 und Fälle und Lösungen zum Medienrecht Erstauflage 2007 ISBN 978 8252 2877 4
Das Medienrecht ist eine Querschnittsmaterie, in das der Einstieg angesichts der Weite und Unübersichtlichkeit der sich stellenden Rechtsfragen schwer zu finden ist. Fechner ist es gelungen, diese schwierige Materie durchsichtig zu machen, die Aspekte des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts zusammenführt. Das Werk behandelt inzwischen mehr als nur die Grundfragen, ohne die Darstellung allerdings mit unnötigen Details zu überladen. Geboten wird ein sehr breiter Überblick, der grundsätzlich keine Vorkenntnisse voraussetzt und sich nicht nur an angehende und praktizierende Juristen richtet, die sich in diese schillernde Materie einarbeiten wollen, sondern einen breiteren Leserkreis anspricht. Das Lehrbuch erscheint angesichts der Dynamik der Materie jährlich, so dass stets ein hoher aktueller Standard gewährleistet ist. Inzwischen
handelt es sich um eine Art Informationspaket. Inzwischen erschienen ist eine begleitende Textsammlung, die alle wichtigen
medienrechtlichen Normen enthalten wird (s. Fechner/Meyer, Hrsg., Medienrecht.
Vorschriftensammlung, 2006). Hinzugekommen sind Fälle und Lösungen. Folgen
wird eine Rechtsprechungsammlung. Medien
bieten die Chance einer eigenständigen Meinungsbildung in der freiheitlichen
Demokratie. Diese Kommunikationsfreiheit findet allerdings unter Bedingungen
systematischer Vermachtung durch Staat, Politik und Medienkonzernen statt.
Mediensoziologische Aspekte werden entsprechend der Ausrichtung des Buches nur
am Rande thematisiert. Immerhin werden die Manipulationsmöglichkeiten,
die mit einer eindimensionalen “Manipulationsthese” nicht erfasst werden können,
kurz angesprochen. Gerade die Anfälligkeit der Medien für Einflussnahmen auf
den Rezipienten machen allerdings eine medienrechtliche Regulation im Dienste
der Gewährleistung einer demokratischen Kontrolle der Medien unausweichlich. In einem allgemeinen
Teil arbeitet der Verfasser zunächst
die übergreifenden Prinzipien heraus, die das gesamte Medienrecht prägen. Medienrecht ist wesentlich Medienkommunikationsrecht, so
dass zunächst
Arten und Funktionen der Kommunikation mit und über Medien herausgearbeitet
werden. Überzeugt ist in diesem Zusammenhang, dass der Verfasser das
Medienrecht aus den Grundrechten heraus darstellt und damit einen
verfassungsrechtlichen Ansatz wählt.
Medienrechtliche Dogmatik ist nicht leicht zu entwickeln, da sie nicht auf
“festem Grund” steht. Vieles ist hier ständig im Fluss. Auch ein Bereich der zunehmend von
Case - Law - Strukturen
gekennzeichnet ist, kann der rechtswissenschaftlichen Systembildung nicht
entbehren. Gerade unter diesen Bedingungen ist dieser Ansatz daher letztlich
sogar zwingend geboten, der von Art. 5 I
GG auszugehen hat, der als “Kommunikationsgrundrecht” gleichzeitig die Meinungsfreiheit,
die Informationsfreiheit und die Medienfreiheiten schützt, deren Verhältnis
zueinander keineswegs völlig geklärt und daher problematisch ist. Besondere
Probleme bereitet hier die Drittwirkung der Grundrechte in Privatrechtsverhältnissen,
die der Verfasser im Rahmen seiner Darlegungen zur Relevanz der allgemeinen
Grundrechtslehren für das Medienverfassungsrecht problematisiert und insgesamt
ein klares Blick der medienverfassungsrechtlichen Dogmatik zeichnet. In einem
sehr interessanten Kapitel thematisiert Fechner die Abwehrrechte des Bürgers
gegenüber den Medien. Hier spielt insbesondere die Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte
eine herausgehobene Rolle, dessen verfassungsrechtliche Relevanz sich im
Regelfall im Rahmen der Anwendung des KUG aktiviert. Überaus lesenswert sind auch die Ausführen zu
zivilrechtlichen Ansprüchen bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Ein übersichtliches
Schema fasst die Anspruchsmöglichkeiten zusammen. Das Urheberrecht wird in einem sehr lesenswerten Abschnitt dargestellt, der insbesondere die Neuerungen der letzten Reformen überzeugend einarbeitet. Ohne auf Einzelheiten eingehen zu wollen, gelingt es dem Verfasser diese äußerst komplexe Materie auf knapp 30 Seiten darzustellen, was überaus schwerer sein kann, als eine umfassende Darstellung zu schreiben. Wer sich mit Medienrecht näher beschäftigen möchte, kommt um eine Vertiefung dieses Bereiches ohnehin nicht herum. Die Literaturangaben ermöglichen dies ohne jeden Zweifel. im darauf folgenden Kapitel werden in einer Übersicht die Themen Jugendschutz, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Strafrecht behandelt. Insbesondere Jugendschutz bei Trägermedien und Telemedien wird sehr plastisch und übersichtlich dargestellt. Die wettbewerbsrechtliche Materie ist derart schwierig, dass insoweit nur eine Skizze geboten werden kann. Die
Darstellung des allgemeinen Teiles des Medienrechts schließt konsequenterweise
auch mit der Darstellung der europäischen und internationalen Medienordnung.
Insbesondere das Europarecht gibt der Entwicklung des Medienrechts gegenwärtig
einen “Drive”, der diesen Rechtsbereich auszeichnet, als immer schnelleres
Recht, das dennoch den Anschluss an die technische Entwicklung nicht gewinnen
kann, so dass sich stets Anwendungsprobleme der betreffenden Rechtsnormen bezüglich
neuer Entwicklungen ergeben. Wie das letzte Kapitel des “Allgemeinen Teils”
zeigt, wird das nationale Recht durch europarechtliche Normen erheblich überlagert,
wohingegen im Urheberrecht auch völkerrechtliche Verträge eine maßgebliche
Rechtsquelle sind, wie etwa das “Berner revidierte Übereinkommen” oder das
“Trips - Abkommen zeigen. Auch wenn das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
den Aufbau einer gesamteuropäischen Medienordnung (noch) verhindert, lässt sich doch
ein Trend zur materialen Rechtsvereinheitlichung aufgrund einer Reihe von EG -
Richtlinien nicht von der Hand weisen. Zwecks angemessener Umsetzung ist es in
diesem Bereich schon mehrfach zu Kompetenzkonflikten zwischen Bund und Ländern
gekommen, die auch in der Konkurrenz von Medienstaatsvertrag und
Teledienstegesetz zum Ausdruck kommt, da die Länder staatsrechtlich ein weites
Mitspracherecht in der Medienpolitik für sich reklamieren. Indessen hat sich
auf europäischer Ebene durch die Rspr. des EuGH ein europäisches Schutzniveau
ausdifferenziert, das den europäischen Freiheiten auch im Medienrecht zur größtmöglichen
Wirksamkeit verholfen hat. Alle Grundlinien dieser sich teils überlappenden,
teils widerstreitenden aber auch teilweise konvergierenden Regelungen werden
souverän skizziert, wobei die kommende Verfassung der Europäischen Union
bereits prospektiv berücksichtigt wird. Der
besondere Teil des Medienrechts, der Gelegenheit gibt, spezifische
Modifikationen der allgemeinen Prinzipien zu reflektieren, geht von den
verschiedenen Arten von Medien aus, beginnend mit dem Presserecht als der
dogmatisch durchdrungensten Materie. Hier geht es im Kern um “Redaktionsrecht”. Längst
sind periodische Printmedien und elektronische Pressemedien in Konvergenz
getreten - sie ergänzen einander und bedingen einander inzwischen, ob allgemein
zugänglich oder als Pay - Content. Wie Fechner
treffend schreibt hat etwa der Medienstaatsvertrag, der sich auch der elektronische
Presse widmet, deutlich presserechtliche Züge. Überhaupt finden zahlreiche
Strukturen “analogen” Rechts auf “digitale” Medien Anwendung, da der
Jurist oftmals bekannte Strukturen auf unbekannte Probleme anwendet und damit
Prinzipien modifiziert. Kurze historische Abrisse runden die jeweiligen Darstellungen, die bei der
Form des Medien ansetzen, ab. Hier sind derartig interessante Themen behandelt,
wie der Schutz der Vertraulichkeit eines Presseunternehmens, das
Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten,
der Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen und der presserechtliche
Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Organen und Behörden. Auch
wettbewerbsrechtliche Materien wie die Trennung von Werbung und redaktionellem
Teil, werden wenigstens angesprochen. Sie spielen auch im WWW eine bedeutende
Rolle. Besonders sorgfältig dargelegt wird das
Rundfunkrecht, das von einer dualen Rundfunkordnung geprägt ist. Ob die
Sonderstellung des öffentlichen Rundfunks angesichts der europarechtlichen
Vorgaben für die Zukunft bewahrt werden kann, bezweifelt Fechner mit Recht.
Auch Fragen der umstrittenen Rundfunkfinanzierung durch Gebühreneinzugszentralen
werden angeschnitten. Die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages werden
souverän eingearbeitet. Die Ausführungen sind geprägt vom Spannungsverhältnis
zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk, der die Szene
belebt hat, allerdings angesichts des Dualitätsgebots und der Aufrechterhaltung
einer Grundversorgung nach der Judikatur des BVerfG nach den
Landesmediengesetzen der staatlichen Zulassung bedarf, mit der zahlreiche
Rechtsprobleme verbunden sind. Die Aufsicht liegt bei den Landesmedienanstalten,
Körperschaften öffentlichen Rechts, die sich durch weitgehende Unabhängigkeit
vom Staat auszeichnen sollen, ob dies so ist, ist eine soziologische Frage. Das letzte Kapitel behandelt die schillernde Materie des Multimediarechts. Die Darstellung wird der Bedeutung dieser Materie völlig gerecht, sie macht inzwischen rund 100 Seiten des Werkes aus. Es ist nach wie vor nicht möglich den Begriff der "neuen Medien" abschließend zu definieren, wie der Verfasser treffend ausführt. Ungeachtet einer überzeugenden grundrechtlichen Herleitung wird insbesondere der Einfluss des Europarechts anhand der E - Commerce - Richtlinie näher analysiert, ohne deren nähere Kenntnis sich weder TDG noch MDStV angemessen auslegen lassen. Eine klare Analyse findet die Verantwortlichkeit nach §§ 8 - 11 TDG unter treffender Ablehnung einer haftungsbeschränkenden Wirkung von Disclaimern im Internet. In diesem Rahmen wird auch das Telekommunikationsrecht überzeugend dargestellt, dessen Änderungen zum 22.06.2004 eingehend berücksichtigt wurden, unter Einschluss datenschutzrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Fragen. Kurz dargestellt wird etwa auch das Domainrecht. Jedenfalls bietet dieses Kapitels eine äußerst lesenswerte Übersicht über das Multimediarecht. Die Fallsammlung setzt medienrechtliche Vorkenntnisse voraus und vertieft Kernprobleme des Medienrechts, die systematisch einer Lösung zugeführt werden. Die 26 Fälle sind gut ausgewählt und spiegeln die gesamte Bandbreite wieder. Eine besondere Rolle spielen die Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Spannungsfeld zur Meinungsausübungsfreiheit. Eingegangen wird auf zeugnisverweigerungsrechte, wettbewerbsrechtliche Fragen, das Rundfunkrecht, die Indizierung von Filmen, Filmförderung, internetrechtliche Fragestellungen sowie das Telekommunikationsrecht. Den Abschluss bilden zwei Fälle zum Urheberrecht, von denen einer auch arbeitsrechtliche Bezüge aufgreift. Es werden viele Hinweise zur Arbeit am Fall geboten. Das inzwischen führende Lehrbuch zum
Medienrecht überzeugt durch eine ausgezeichnete Strukturierung der Materie,
klare und präzise Argumentation und durch die souveräne Aufarbeitung der
aktuellen Entwicklungen bei jährlicher Erscheinensweise. Es ist unter diesen
Umständen kein Wunder, dass es zum wohl meistgelesenen Buch dieser Art geworden
ist und diese Position mit jeder Auflage weiter ausbaut |