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Ralf Hansen

Eine Übersicht für die Praxis

 Eine Rezension zu:

Wilhelm Berneke

 Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen

2. Auflage, 2003, 315 S., 35,00 EUR

Reihe: NJW-Schriftenreihe

ISBN 3-406-50595-3

 http://www.beck.de

 

Die einstweilige Verfügung hat im Lauterkeitsrecht einen hohen Stellenwert. In vielen Fällen kommt es nicht mehr zum Hauptverfahren. Der Vorsitzende des 20. Senats des OLG Düsseldorf, der unter anderem für Wettbewerbssachen zuständig ist, hat mit der 2. Auflage erneut eine Monographie zum Thema vorgelegt, die eine profunde Übersicht zu diesem Bereich bietet, die Rechtsprechung und Literatur umfassend verarbeitet, in manchen Bereichen aber überaus eigenständige Rechtsauffassungen vertritt, die sich mitunter durchaus pointiert von den jeweils "herrschenden Linien" absetzen. Die maßgeblichen Grundhaltungen des Verfassers sind bereits aus dem Vorwort ersichtlich, da er sie dort pointiert zusammen fasst und zu den aktuellen Kernproblemen kurz Stellung bezieht. Die Darstellung deckt bei näherer Lektüre zahlreiche Fehlerquellen auf und hilft Fehler in Schriftsätzen - gerade auch im Bereich des OLG  - Bezirkes Düsseldorf - zu vermeiden.

Nach einer Einleitung in Teil A. über die Funktion des einstweiligen Verfügungsverfahrens in Wettbewerbssachen, werden in Teil B. die Grundlagen systematisch entfaltet, indem die Arten der einstweiligen Verfügung erklärt werden, die besondere Funktion der Unterlassungsverfügung in Wettbewerbssachen herausgestellt werden und näher auf die (widerlegliche) Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG eingegangen wird, die sich auf die im Verfügungsantrag bezeichneten Ansprüche bezieht, bei denen ein Verfügungsgrund vermutet wird, nicht aber den Verfügungsanspruch, der entsprechend glaubhaft zu machen ist. Der Anwendungsbereich des § 25 UWG ist umstritten. Manche Oberlandesgerichte wenden ihn analog auf Ansprüche auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen an, überwiegend sogar bei Kennzeichenrechtsverletzungen. Dem folgt Berneke nicht, was auch der gefestigten Rechtsprechung des 20. Senates des OLG Düsseldorf entspricht, da die Schutzrechtslage angesichts der Folgen eine wesentlich intensivere Prüfung erfordert. Dies schränkt allerdings die Möglichkeit der Durchsetzung einstweiliger Verfügungen in diesem Bereich insgesamt ein, da etwa die erforderlichen Prüfungen innerhalb der kurzen Zeitspanne nur eingeschränkt möglich sind. Erfreulich an der Darstellung ist, dass die Perspektive des gesamten gewerblichen Rechtsschutzes stets einbezogen wird. Intensiv erörtert wird die unterschiedliche Rechtsprechung zum Zuwarten bei der Rechtsverfolgung und zwar für alle Oberlandesgerichtsbezirke. Berneke geht hier von zwei Monaten aus, was der herrschenden Linie entsprechen dürfte. Man muss sich jeweils erkundigen, was im fraglichen Bezirk gilt. Ist es zeitlich eng, bietet es sich insbesondere an, die Reaktionszeit auf die Abmahnung relativ kurz zu bemessen. Klar dargestellt werden die Anforderungen an die Glaubhaftmachung.

Teil C behandelt das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und handelt die Voraussetzungen systematisch ab, ansetzend bei Zuständigkeitsproblemen, über die Anforderungen an den Inhalt des Verfügungsantrages, die Schutzschrift und das Urteils- und Beschlussverfahren, mit den je verschiedenen Rechtsbehelfen unter Einziehung etwa der Probleme der Erledigung der Hauptsache. Teil D geht auf die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen Versäumung der Klageerhebung zur Hauptsache auf entsprechenden Antrag hin näher ein, während in Teil E die Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände näher behandelt wird. Teil F geht auf die vielfältigen Probleme der Vollziehung der einstweiligen Verfügung näher ein und erläutert die einzelnen Vollziehungsmaßnahmen, beginnend mit der Parteizustellung bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren unter eingehender Behandlung auch der Möglichkeiten der Heilung von Zustellungsmängeln. Der Teil G zum Hauptsacheverfahren kann sich kurz fassen, geht aber insbesondere auf die Entbehrlichkeit des Hauptsacheverfahrens bei Abgabe einer Abschlusserklärung, meist nach entsprechender Aufforderung im Wege einer Art "zweiten Abmahnung", näher ein. Der überaus lesenswerte Teil H. behandelt kostenrechtliche Aspekte, die aber nach Inkrafttreten der Kostenrechtsänderungsgesetze nur noch teilweise von Interesse sind. Im Teil I werden die Ansprüche aus § 945 ZPO behandelt, die eine schuldhaft unberechtigt erwirkte einstweilige Verfügung voraussetzen. Teil J richtet den Blick wieder auf die Perspektive des gesamten gewerblichen Rechtsschutzes und untersucht in kurzen Übersichten die Funktion der einstweiligen Verfügung in anderen Rechtsgebieten, so im Kennzeichenrecht, in Patent - und Gebrauchsmustersachen, bei Geschmacksmustern, in Kartellsachen und im Urheberrecht. Insbesondere für das Urheberrecht wird gezeigt, dass der einstweilige Rechtsschutz hier angesichts der umfassenden Prüfungen, die hier vorzunehmen sind, nur einen eingeschränkten Anwendungsbereich haben.

Die ausgezeichnete und überaus klar formulierte Darstellung ist einer besten Ratgeber im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes in Wettbewerbssachen.