Europarecht - Lehrbuch

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Ralf Hansen

Kernfragen des Europarechts

Eine Rezension zu:

Koenig, Christian/Haratsch, Andreas/Matthias Pechstein

Europarecht


5., völlig neu bearbeitete  Auflage

 Tübingen: Mohr - Siebeck,  2006

ISBN 3-16-148922-5

und


Pechstein, Matthias/Koenig, Christian (Hrsg.)

Entscheidungen des EuGH 

 Studienauswahl

Tübingen: Mohr, 2. Aufl., 2003

http://www.mohr.de

Die fünfte Auflage wurde der Text größtenteils komplett erstellt, teilweise neu gegliedert und in eine neue Gestaltung gebracht, die eine bessere Didaktik beabsichtigt. Mit Matthias Pechstein ist ein weiterer Autor hinzugekommen. Das Buch wendet sich zwar in erster Linie an Studenten und Referendare, dient aber der Praxis immer öfter als Handbuch. Die Autoren haben sich entschlossen, angesichts des Scheiterns der Europäischen Verfassung aufgrund der negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden die Bestimmungen der Europäischen Verfassung nicht parallel zu den Regelungen des Unionsvertrages und des EG-Vertrages einzuarbeiten. Statt dessen haben sie die Unionsverfassung in einem gesonderten Abschnitt behandelt, dass Teil des ersten, einleitenden Kapitals ist, dass die Herkunft des Europarechts erklärt. Die selbstverordnete Denkpause der EU über einen Neuanfang hinsichtlich dieser gescheiterten Verfassung dauert derzeit noch an.  

Kapitel 2 stellt daher die EU in ihrer derzeitigen Struktur dar und analysiert eingangs die "Architektur der Europäischen Union", indem insbesondere die jeweiligen Charakteristiken des Unionsrechts und des Gemeinschaftsrechts herausgearbeitet werden, die durch die materielle Verbundsicherung über das Kohärenzgebot verklammert sind. Diese "Architektur" wird hier sehr plastisch dargestellt, um sich sodann den Themen Vertragsänderung, Beitritt und dem (im einzelnen) umstrittenen Austritt sowie dem Ausschluss aus der EU zu widmen. Die Autoren sehen einen Austritt nur unter den engen völkerrechtlichen Voraussetzungen der clausula rebus sic stantibus des Art. 62 WVK als möglich an.

Die weitere Darstellung ist der Architektur der EU verpflichtet und arbeitet zunächst einmal die Supranationalität als erste Säule heraus, wobei insbesondere die Grundlagen intensiv erarbeitet werden. So wird näher auf die Organe der EU, die Rechtsquellenlehre, das Rechtssetzungsverfahren, Rechtsschutzmöglichkeiten und Haftung eingegangen. Analysiert werden die materiellen Gewährleistungen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere in Bezug auf die Grundfreiheiten des EG-Vertrags und die Unionsbürgerschaft sowie die für das europäische Wirtschaftsrecht völlig zentrale Wettbewerbskontrolle. Die Ausführungen zu den Grundfreiheiten sind sehr grundlegend und versuchen die gesamten Anwendungsprobleme deutlich zu machen, die für die Entwicklung der EG bahnbrechenden Charakter hatten und haben, aber letztlich nur in Kenntnis der einschlägigen Judikatur des EuGH in ihrer ganzen Wirkung nachvollziehbar sind. Die Autoren sprechen sehr treffend die Tatsache der Konvergenz der Grundfreiheiten an, die inzwischen für die neuere Rechtsprechung des EuGH prägend ist, nachdem der EuGH spätestens seit 1995 von einer gemeinsamen Grundstruktur der Grundfreiheiten von Tatbestands-, Eingriffs- und Schrankebene ausgeht. Aber auch materiell hat die Rechtsprechung des EuGH aus den Grundfreiheiten eine Art "Netzwerk" von Wirtschaftsfreiheiten entwickelt, die miteinander verschränkt sind, da etwa grenzüberschreitender Ware- und Kapitelverkehr meist wirtschaftlich "Hand in Hand" gehen. Entsprechend der zentralen Funktion des EuGH im europäischen Rechtssystem ist die einschlägige Rechtsprechung desselben in allen Bereichen eingearbeitet. Die Nachbearbeitung wird durch die ergänzend angebotene Fallsammlung erheblich erleichtert. Wie nah die Grundfreiheiten wirklichen Grundrechten auf verfassungsrechtlicher Ebene inzwischen stehen, zeigen etwa die Ausführungen zum "Allgemeinen Europäischen Gleichheitssatz" und zum "Allgemeinen Diskriminierungsverbot". Zwar richtet sich der "Allgemeine Gleichheitssatz" nach bisherigem Verständnis nur an die Mitgliedsstaaten, doch fließen in das "Allgemeine Diskriminierungsverbot" deutliche Aspekte eines allgemeinen Willkürverbotes ein, das den Bürgern auch subjektive Rechte einräumt. Insbesondere das Wettbewerbsrecht, die Niederlassungsfreiheiten und das Waren- und Dienstleistungsrecht sind noch intensiver behandelt als in den Vorauflagen. Dies gilt auch für das Europäische Prozessrecht (eingehender: Koenig/Pechstein/Sander, EU-/EG-Prozessrecht, 2. Aufl., 2002).  

Im Rahmen der Darstellung der intergouvernementalen Säulen der EU werden die Struktur der GASP und der PJZS klar herausgearbeitet, wobei es sehr erfreulich ist, dass auf den Bereich des möglichen Rechtsschutzes jetzt großer Wert gelegt wird. Erörtert wird hier etwa die Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gegen PJZS-Beschlüsse mit Prüfungsschema sowie die Zuständigkeiten des EuGH in EUROPOL-Angelegenheiten, die noch viele Fragen im Detail aufwerfen. Nach jedem Kapitel erleichtern Merksätze die Lernkontrolle und die Übersicht. Literaturhinweise am Ende eines jedes Unterkapitels in einem überschaubaren Ausmaß runden die Kapitel ab. Randnummern erleichtern die Zitierung.

Folgen wird wohl in Kürze das derzeit noch in Auflage 2003 befindliche Case-Book von Koenig/Pechstein die Lektüre des o.g. Werkes erheblich erleichtert. Sie ist aber auch ergänzend zu jedem anderen Lehr- oder Handbuch zum Europarecht nützlich.  Manche Normen wurden erst durch die Rspr. des EuGH in ihrem normativen Gehalt geklärt, wie etwa das Beispiel der Warenverkehrsfreiheit zeigt. Wer auswählt, muss vieles weglassen. Den Herausgebern kann aber bescheinigt werden, dass die Auswahl insbesondere für studentische Belange gut getroffen wurde. Selbstredend konnten die Entscheidungen nicht in voller Länge abgedruckt werden. Zu jeder Entscheidung findet sich aber eine sehr prägnante Einführung, die in die rechtlichen Probleme der Falles erläuternd einführt und sie europarechtssystematisch einordnet. Anschließend folgt eine kurze Skizze des Sachverhalts, dem die wesentlichen Auszüge der tragenden Gründe folgen. Die Einteilung ist klar und systematisch überzeugend. Den Problemkreisen des Verhältnisses von Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten unter Einbeziehung der Probleme des Verwaltungsvollzuges (mit den Überlagerungen von Prinzipien der deutschen VwGO), folgen Entscheidungen zur Rechtsquellenproblematik. Repräsentativ ist die Rspr. zu den Grundrechten aufgeführt. Es folgen Entscheidungen zum sekundären Gemeinschaftsrecht mit Schwerpunkt auf den Richtlinien, wobei hier Stichworte wie unmittelbare Wirkung und (vertikale und horizontale) Drittwirkung genügen müssen. Die Probleme des Abschlusses völkerrechtlicher Abkommen durch die EG sind ebenso berücksichtigt, wie Auslegungsprobleme. Zu den Problemen der Haftung für legislatives Unrecht finden sich die vier bahnbrechenden Entscheidungen, die mit den Namen “Francovich” und “Brasserie de Peucheur” verbunden sind. Rechtsschutzprobleme vor dem EuGH werden ausgiebig thematisiert, was die Sammlung auch für Referendare mit dem Schwerpunkt Europarecht interessant macht. Umfassend ist die Dokumentation der “Klassiker” bei den Grundfreiheiten; Stichworte wie “Dassonville”, ´”Buy Irish” und “Keck” bei der sehr klausurenrelevanten Warenverkehrsfreiheit sollen hier ausreichen. Auch das Wettbewerbsrecht und das gegenwärtig vieldiskutierte Beihilferecht ist mit grundlegenden Fällen vertreten. Schließlich finden sich noch Entscheidungen zum europäischen Umweltrecht, dem das nationale Recht zahlreiche Impulse verdankt. Ein Entscheidungsregister rundet den Band ab. Die Entscheidungssammlung repräsentiert in guter Auswahl die maßgebliche Rechtsprechung des EuGH.

Das Lehrbuch wurde erneut in Text und Struktur erheblich verändert, was aber auch mit der Dynamik seines Gegenstandes zusammenhängt, der hier rekonstruiert wird. Das in seinen Schwerpunkten und in der Darstellung erneut erheblich veränderte Lehrbuch genügt höchsten Ansprüchen und dürfte auch der Rechtspraxis interessante Impulse geben. Zusammen mit den Darstellungen zum EG-Prozessrecht, dem Recht der Europäischen Union und der Entscheidungssammlung liegt eine Darstellung der einschlägigen europarechtlichen Materien vor, die einen fast handbuchartigen Charakter erlangt hat, mit entsprechender Bedeutung für Studium, Wissenschaft und Rechtspraxis.