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Ralf Hansen, Düsseldorf Einübung
in die europarechtliche Fallösung Eine Rezension zu: Arndt,
Hans-Wolfgang/Fischer, Kristian Europarecht. 20
Fälle mit Lösungen 2., neubearbeitete Auflage, 1999, 152 S. (Neuauflage 2003) Heidelberg: C.F. Müller http://www.cfmueller-verlag.de
Ergänzend zum Kurzlehrbuch von Arndt zum Europarecht
(4. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 1999)
liegt mit dieser Fallsammlung eine wichtige Ergänzung vor, die aber auch ohne Rückgriff
auf dieses kurze und prägnante Lehrbuch benutzbar ist. Die Sammlung richtet
sich vornehmlich an Pflichtfachstudenten, dürfte aber auch dem
Wahlfachstudenten nützlich sein. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im
Europarecht eine trennscharfe Differenzierung zwischen Wahl - und Pflichtfach
kaum möglich ist. Leitbild der Fallösungen ist ein Lösungsvorschlag, wie er
bestenfalls von einem exzellenten Prädikatskandidaten in einer Klausur hätte
erstellt werden können. Es handelt sich daher nicht um komplette Hausarbeitslösungen
(wie sie etwa Weiß, Examensfälle zum Europa- und Völkerrecht, Neuwied,
1999). Keineswegs beschränken sich die Fälle auf öffentlich-rechtliche
Bezugnahmen, sondern wollen der „Vereinnahmung“ des Europarechts durch diese
Fachrichtung ein wenig vorbauen. Das Europarecht hat sich längst in alle
nationalen Materien verästelt. Weshalb auch arbeits-, urheber-, wirtschafts-
und kartellrechtliche Fragestellungen berücksichtigt worden sind, wobei aber
ein Spezialwissen nicht nötig ist. Es geht in allen Fällen, um das Verständnis
der Zusammenhänge zwischen nationalem und europäischem Recht. Alle zwanzig Fälle
haben deutlich Examenniveau und können zur unmittelbaren Vorbereitung auf die
Erste Staatsprüfung dienen. Die Bearbeitung der Fälle durch die Autoren - dafür
bürgt insbesondere der Name des
erstgenannten Verfassers, Ordinarius in Mannheim und ausgewiesener Kenner der
Materie - hält deutlich, was die Ankündigung verspricht. Der erste Fall beschäftigt sich mit der für die
Entwicklung der EG im Verhältnis zur WTO symbolträchtigen „Banane“. Er ist
mehreren einschlägigen Entscheidungsproblemen sowohl deutscher Gerichte, als
auch des EuGH nachgebildet. Es geht um die Rechtmäßigkeit der Statuierung von
Einfuhrlizenzen für Drittlandbananen aufgrund einer sekundärrechtlichen
EG-Verordnung auf der Basis von Art. 249 EGV. Im Zentrum stehen die Beeinträchtigung
europäischer Grundrechte, die mögliche Verletzung der Art. 12 Abs.1 und 14
Abs.1 GG, die Vorlagemöglichkeit eines deutschen Gerichts an das BVerfG nach
Art. 100 Abs.1 S.1 GG, die Notwendigkeit der Einleitung eines
Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EGV und der Gewährung vorläufigen
Rechtsschutzes durch ein deutsches Verwaltungsgericht (gerade der letzte Punkt
ist extrem praxisrelevant unter dem Aspekt, ob die unionsrechtskonforme
Auslegung auch des deutschen Rechts dazu führt, das individuelle Interesse auf
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinter der effektiven und unverzüglichen
Verwirklichung des EG-Rechts zurückstehen muß) . Damit sind nahezu alle
Problemfelder abgedeckt. Selbst das im
Pflichtfach wohl nur am Rand relevante EG-Außenwirtschaftsrechts wird in Fall
20 eingehend unter Einschluß der GATT-Problematik thematisiert. Die Lösung
setzt auch einige völkerrechtliche Kenntnisse voraus, wenigstens soweit die
Problematik der Völkerrechtsubjektivität der EU und die Problematik
„gemischter Abkommen“ betroffen ist. Insbesondere nach dem Scheitern der
WTO-Konferenz in Seattle wird die Kollision des GATT mit dem Außenwirtschaftsrecht
der Europäischen Gemeinschaften (die EU ist kein Völkerrechtssubjekt) auch
deutsche Juristen zunehmend beschäftigen, wobei es dann sicher nicht mehr nur
um Bananen gehen wird. Fall Nr. 3 erfaßt die ungemein aktuelle Problematik
der Werbeverbote für Tabakwaren. Der Fall wird allerdings gegenüber der gegenwärtigen
Problematik etwas verändert (die betreffende Richtlinie wurde vor einigen
Monaten erlassen. Ob die zutreffende Rechtsgrundlage - Rechtsvereinheitlichung -
gewählt wurde, ist aber mehr als fraglich). Der Staat Frankreich erläßt eine
derartige Regulation im Alleingang (derartige
Regelungen gibt es in einigen europäischen Ländern tatsächlich, zumal auch in
Deutschland die Werbemöglichkeiten durch §§ 21 Nr. 1 lit. f, 22 Abs.1, 2 LMBG
durchaus beschränkt sind). Eine vergleichbare Regelung wird in Deutschland für
ein nationales Werbeverbot für Alkohol seit längerem kontrovers diskutiert.
Demgegenüber entwirft die Kommission eine eigene Konzeption und will lediglich
(wie auch ursprünglich tatsächlich geschehen) Werbeverbote auf Warnhinweise
beschränken. Letztlich geht es hier um das angemessene Grundlagenverhältnis
zwischen wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit und Verbraucher- und
Gesundheitsschutz. Auch hier werden wieder verschiedene Fragekomplexe
angeschnitten, über die Verletzung der Warenverkehrsfreiheit durch
Werbeverbote, der nationalen Grundrechtsrelevanz bei nationalem Vorgehen gegen
die Regelung bis zur Umsetzungspflicht reicht. Bei näheren Hinsehen entpuupt sich die Sammlung als
eine Abwandlung „klassischer“ EuGH-Entscheidungen, die für die
Fallbearbeitung neu verpackt und ausgezeichnet aufbereitet werden. Die
Fallfragen erfassen stets das gesamte Spektrum der Problematik. Es geht um
Altautoverwertung (auf dem Berliner EU-Gipfel ein arg umstrittenes Thema), um
„Ausländerklauseln im Profisport (diesmal aber nicht um Fußball, sondern zur
Abwechslung einmal um Basketball), um Studium im Ausland, Frauengleichstellung
bei der Bewerbung um Arbeitsplätze, die IHK - Zwangsmitgliedschaft, die
Niederlassung deutscher Anwälte im Ausland (gleich zweimal), die Zulässigkeit
des Verbotes des „cold calling“ bei der Kapitalanlageaquisition, unzulässige
Beihilfegwährung durch Staaten (der Fall „Holzmann“ läßt grüßen), die Rückforderung
von Subventionen und schließlich auch um Musik. Die Entscheidung des EuGH zu
„Phil Collins“ hat den europäischen „Bootleg - Markt“ erheblich verändert,
wenn auch nicht „ausgetrocknet“, wie der Kläger sich wohl erhofft hat,
dessen europäisch geschützte Persönlichkeitsrechte vom deutschen Urheberrecht
auch völkerrechtlich Bestand eine Lücke) Persönlickeitsrechte vom deutschen
Urheberrecht diskriminiert wurden, die nach der Rechtsauffassung des EuGH zur
Angleichung (einer im IPR anerkannten Methode) geführt haben, nicht aber zur Eröffnung
eines Handlungsspielraums für den nationalen Gesetzgeber. Eine Besonderheit zur
deutschen Rechtspraxis, auf die Fallösung deutlich hinweist. Damit handelt es
sich um hochbrisnate und sehr aktuelle Fragestellungen, die sämtlich jederzeit
Gegenstand juristischer Prüfungssituationen werden können. Alle Fälle zeigen
deutlich wie sehr das europäische Recht mit den nationalen Rechten unentwirrbar
verwoben ist. Es eine nationale Rechtsanwendung, besonders im Wirtschaftsrecht,
ohne Beachtung europäischer Bezüge nicht geben kann. Hilfreich und nützlich
ist es dabei problematische Entwicklungen mit europäischen Bezügen gedanklich
auf Europarechtskonformität zu hinterfragen. Die Fallsammlung zeigt, wie sehr
Aufgabensteller die aktuellen Entwicklungen nachverfolgen. Die Lösungen sind so ausführlich wie nötig.
Verzichten aber auf jeglichen Ballast und sogar auf Fußnoten. Vielmehr finden
sich am Ende jeder Fallösung knappe, aber inhaltsreiche weiterführende
Hinweise, die so gehalten sind, daß man ihnen sogar in einem angemessen
zeitlichen Rahmen nachgehen kann. Die in jeder Hinsicht empfehlenswerte
Fallbearbeitungslehre im Europarecht ist für die Examensvorbereitung besonders
geeignet und verdient eingehende Beachtung.
17.12.99 |