Ralf Hansen

Welche Verfassung braucht Europa?

Eine Rezension zu:

Armin von Bogdandy (Hrsg.)

Europäisches Verfassungsrecht

Theoretische und dogmatische Grundzüge

Erstauflage, Heidelberg: Springer, 2003, 978 S.,

ISBN 3-540-43834-3

http://www.springer.de

 

Vor einigen Jahren warf Jürgen Habermas die Frage auf: "Braucht Europa eine Verfassung?", die zu einer heftigen Kontroverse führte. Inzwischen haben sich die Wogen geglättet und ist weniger die Frage, ob Europa eine Verfassung bekommt, denn welche es wird, sofern man aus dem bisherigen Rechtsstand nicht schon verfassungsmäßige Züge herausliest. Den letzteren Weg wählt der interessant kompilierte Band, allerdings in Perspektive auf die kommende ausdrückliche Verfassung für Europa, deren inzwischen fertiggestellter Entwurf des EU-Verfassungskonvents auf dem EU-Gipfel in Thessaloniki im Juni 2003 erstmals auf Ebene des Rats der Europäischen Union diskutiert werden soll. Bis zur Verabschiedung, die schließlich eine nationale Ratifikation voraussetzt, kann es noch ein weiter Weg sein, ungeachtet der Frage, ob es für ein derartiges Dokument angesichts der derzeitigen "Verfassung" der europäischen Öffentlichkeiten nicht noch zu früh ist. 

Der theoretische Teil des Bandes setzt bei der Analyse des "Ist-Zustandes" ein und beleuchtet die damit zusammenhängen Fragen aus verschiedenen Perspektiven. Christoph Möllers reflektiert in seinem Beitrag die Begriffe "Verfassungsgebende Gewalt - Verfassung - Konstitutionalisierung" und differenziert drei verschiedene Verfassungsbegriffe für Europa entlang der Rezeption der demokratietheoretischen Diskussion der Moderne und macht zunächst mit guten Gründen eine fehlende demokratische Politisierung der Rechtsetzung für die EU aus und ein Fehlen eines solchen politisierenden Integrationsprozesses. Er äußert Zweifel an der formalen Verfassungsqualität der der Europäischen Verträge, die er als übermaterialisiert bezeichnet und sieht erhebliche Probleme im Konstitutionalisierungsprozess. Gleichwohl hält er den Begriff "Europäisches Verfassungsrecht" für operationalisierbar, weil der übernationale Regelungszusammenhang, es organisatorisch ermöglicht, ein eigene Rechtserzeugung auf der Primärebene vorzunehmen. Stefan Oeter schneidet die Problematik unter dem Gesichtspunkt der Föderalisierung an und sieht hier erhebliche Ambivalenzen und sieht praktisch nur den Weg einer behutsamen Weiterentwicklung der vorhandenen institutionellen Strukturen, vermisst aber einen prägenden, föderalen Leittopos, der es erlauben würde klare Zurechnungsstränge politischer Verantwortung zu definieren. Andererseits sieht er die derzeitige europäische Verbundverfassung als Positivum an, da Europa nach seiner Auffassung schon eine Verfassung hat, die seinem Zustand recht gut entspricht. Antje Wiener geht Fragen der europäischen Institutionenbildung nach, während der Herausgeber den Fragen der "Europäischen Prinzipienlehre" nachgeht, bei deren Herausbildung er zahlreiche Defizite sieht, weil die rechtswissenschaftliche Durchdringung der europäischen Rechtsordnung noch weitgehend ein Zukunftsprojekt sei. Alexander Schmitt-Glaeser wirft im Anschluss daran, die Souveränitätsfrage auf. Sie ist wichtig einerseits, weil Entscheidungen auf europäischer Ebene immer öfter auf die nationale Ebene "durchschlagen", andererseits diese Entscheidungen und ihre Folgen nach wie vor in erster Linie aus einer nationalen Perspektive wahrgenommen werden. Souveränität für Europa kann nur aus der nationalen Perspektive heraus hergestellt werden, wenn es gelingt eine Struktur zu finden, in der sich die verschiedenen Nationen Europas unter Beibehaltung regionaler Identitäten auch textlich wiederfinden. Eine "Übermaterialisierung" eines solchen Textes könnte die Integration letztlich sogar gefährden, selbst wenn eine ausdrückliche Konstitution beschlossen werden sollte.

Franz C. Mayer analysiert die "Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit" und sieht das Verhältnis zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten mit Recht als immer noch nicht konsolidiert an, auch wenn Kooperationen Konflikte inzwischen bei weitem überwiegen, auch wenn er die Möglichkeit sieht, das die derzeitige Verfassungsdebatte diesen positiven Prozess gefährden könnte. Christoph Grabenwarter wendet sich im Anschluss daran der Frage nach dem je nationalen  Unionsverfassungsrecht zu und kommt im Rahmen seiner verfassungsvergleichenden Studie zum Ergebnis, das insoweit die nationalen Verfassungstraditionen die Entwicklung nachhaltig prägen, bei Wahrung der je nationalen, staatlichen Kompetenzen. Robert Uerpmann geht der Frage nach völkerrechtlichen Nebenverfassungen nach und kommt zum Schluss, dass das - zum Völkerrecht offene EU-Recht - als eine Verfassung im Werden auf völkerrechtliche Nebenverfassungen (wie die EMRK) noch nicht verzichten kann. Werner Schroeder analysiert die verfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Europäischer Union und den Europäischen Gemeinschaften, während Martin Nettesheim sich den Kompetenzen widmet, eine Darstellung, die von der Analyse der Handlungsformen durch Jürgen Baur gut ergänzt wird.

Die folgenden Studien des theoretischen Teils widmen sich ausgewählten Einzelfragen. So untersucht Stefan Kadelbach die Unionsbürgerschaft, die bislang ein Torso geblieben ist, der allerdings angesichts der Verschränkung mit Grundrechtsfragen einige Sprengkraft für die Zukunft erwarten lässt. Jürgen Kühling untersucht die Grundrechte, schildert deren Ausdifferenzierung durch den EuGH, nennt rechtsdogmatische Grundlinien und sieht eine Perspektive für einen optimalen Grundrechtsschutz der Bürger auf europäischer Ebene. Diesem Beitrag korrespondiert die Darstellung von Thorsten Kingreen zu den Grundfreiheiten, während Armin Hatje die Wirtschaftsverfassung unter verfassungstheoretischen Aspekten analysiert, der eine Studie von Josef Drexl zur Wettbewerbsverfassung folgt. Den Schluss des theoretischen Teiles bildet eine Schlussbetrachtung von Ulrich Haltern über "Gestalt und Finalität", der erhebliche Defizite im Bereich des Politischen in einer interessanten politiktheoretischen Betrachtung ausmacht, die eine intensive Auseinandersetzung lohnt. Der zweite Teil enthält Gesamteinschätzungen von Ulrich Everling, Paul Kirchhof und Manfred Zuleeg, die die Differenzen in der derzeitigen Auseinandersetzung ausgezeichnet markieren. So zeichnet Kirchhof erneut die Bruchlinien eines Staatenverbundes nach, während Zuleeg die Vorzüge einer Europäischen Verfassung analysiert    

Der Sammelband fokussiert die gesamte Debatte rund um "eine Verfassung für Europa" und hilft Perspektiven für eine Europäische Verfassung zu entwickeln, die diesen Begriff vielleicht wirklich verdient, so sie denn die Integrationsleistungen nationaler Verfassungen wirklich ersetzen kann. Daran bleiben nach wie vor Zweifel, ungeachtet aller positiven Einschätzung des Standes der Europäischen Integration. Inzwischen hat sich gezeigt, dass Europa eine andere Verfassung beraucht als jene, die den Verfassern vorgeschwebt hat.            

13.06.2003