Ralf Hansen
Eine
umfassende Darstellung der Praxis des Ermittlungsverfahrens für alle
Beteiligten mit CD-ROM
Eine
Rezension zu:
Detlef
Burhoff
Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Reihe: ZAP Ratgeber Prozessrecht
3.
Aufl., Recklinghausen, ZAP - Verlag, 2002, 1.298 S., E 97,-
ISBN
3-89655-126-4
Die
Qualität dieses Handbuches hat sich inzwischen herumgesprochen. Es bietet eine
umfassende, kompakte Darstellung aller maßgeblichen Aspekte des
strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Es wurde durchgehend aktualisiert und
erneut wesentlich erweitert. Bereits das Ermittlungsverfahren zielt auf die mündliche
Hauptverhandlung als dem “Herz” des Strafprozesses. Zur mündlichen
Hauptverhandlung hat der Verfasser ebenfalls ein gleichwertiges Handbuch
verfasst (Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Recklinghausen,
ZAP - Verlag, 2002, das ebenfalls in Kürze erscheinen wird), vermeidet aber Überschneidungen
mit diesem Handbuch aus nachvollziehbaren Gründen nach Möglichkeit. Die beiden
Bände ergänzen sich optimal. Der Verfasser, Richter am Oberlandesgericht Hamm,
will Einseitigkeit bewusst vermeiden. Jeder Rezensent dürfte ihm mutmaßlich
bescheinigen, dass ihm das vollauf gelungen ist. Das Werk richtet sich denn auch
gleichermaßen an Strafrichter, Staatsanwälte und insbesondere auch an
Strafverteidiger, in welcher Phase des Ermittlungsverfahrens auch immer.
Zeitlich reicht die Darstellung bis zum Eröffnungsbeschluss des zuständigen
Gerichts. Fehler im Ermittlungsverfahren haben oftmals negative Auswirkungen bis
in die Hauptverhandlung hinein. Wenn denn der Betroffene nicht erst nach
Zustellung der Anklageschrift “im letzten Stadium” erstmals überhaupt einen
Verteidiger bemüht, wovon nicht oft genug abgeraten werden kann. Burhoff
spricht denn auch schon im Vorwort die maßgebliche Funktion der
Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren an. Insbesondere in der Kommunikation
zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren werden
oftmals entscheidende Weichen für den Verlauf der Hauptverhandlung erzielt.
Dieser Kommunikationsprozess zieht sich durch die gesamte Darstellung. Es lässt
sich kaum treffender formulieren als der Verfasser es selbst vornimmt:
“Fehler, die hier gemacht werden, können, auch wenn der Verteidiger und/oder
das Gericht sie noch rechtzeitig vor Abschluss der Hauptverhandlung erkennen, häufig
kaum noch berichtigt werden. Deshalb muss der Verteidiger in jedem
Strafverfahren im Interesse seines Mandanten schon im Ermittlungsverfahren
sowohl die rechtlichen als auch die (verfahrens-) taktischen Besonderheiten
kennen und beachten”. Entsprechend dieser Vorgabe sind die einzelnen Kapitel
strukturiert, geben sie doch äußerst kompetent und souverän Auskunft über
die für die Praxis maßgeblichen Fragen im Dienste der Wahrheitsfindung, als
dem Kernanliegen des Strafprozesses. Die einzelnen Kapitel sind dabei so
geschrieben, dass auch der Berufsanfänger daraus einen hohen Nutzen ziehen
kann.
Das
Werk ist alphabetisch nach Stichworten geordnet, so daß sich gesuchte
Informationen leicht auffinden lassen. Etliche Stichworte sind seit der letzten
Auflage hinzugekommen. So finden sich jetzt erstmals Ausführungen zur “Außervollzugsetzung
des Haftbefehls”, zum “Datenabgleich”, zum “Täter-Opfer-Ausgleich”,
eine erweitere Darstellung zur “DNA-Untersuchung” und schließlich auch
schon zum “Europäischen Haftbefehl”, der zum 01.01.2004 eingeführt wurde,
sowie weitere Stichworte. Der Verfasser bedauert aus Raumgründen (und damit
immer auch aus Preisgründen) nicht auch über allgemeine Ausführungen
hinausgehende Darlegungen zum IRG eingestellt zu haben. Dieses Bedauern wird
mancher Leser mutmaßlich teilen.
Die
Darstellung ist derartig vielschichtig, dass eine in Einzelheiten sich
verlierende Rezension quasi von selbst verbietet. Zu erwähnen ist aber, dass
eine der Stärken des Werkes darin besteht, auch äußerst umstrittene Themen
fundiert aufzuarbeiten und Perspektiven zu gewinnen für strategische
Operationen jenseits eingefahrener Lösungen, wenn sich auf der Basis der
herrschenden Linie der Rechtsprechung - so es sie jeweils gibt - Handlungsspielräume
zu gewinnen. Dies zeigt sich etwa bei der vollständig umstrittenen Frage der
Ablehnung eines Staatsanwaltes wegen Befangenheit. Burhoff bejaht im Kern die Möglichkeit
der Befangenheit, sieht jedoch keinen subjektiven Anspruch i.S.e. Ablösungsrechts,
sondern nur eine dienstrechtliche Verpflichtung auf Ersetzung, bei zu Recht
hohen Anforderungen an den Verdacht, um einen “Abschuß” unliebsamer
Staatsanwälte zu verhindern. In jedem Kapitel überzeugt der klare, sehr
strukturierte Aufbau. Tipps sind stets mit einem “erhobenen Zeigefinger”
grau unterlegt hervorgehoben und fallen sofort in das Blickfeld des regelmäßig
eiligen Lesers. Sozusagen “Pflichtlektüre” im Zweifelsfalle ist die
Darlegung über “Absprachen im Ermittlungsverfahren”. Das Wichtigste wird
bei derartige wichtigen Fragen gleich thesenartig vorweg zusammengefasst. Auch
hier gibt der Verfasser wichtige Tipps für die Strafverteidigung, so etwa das
sich ein Strafmilderungsgrund ergeben kann, wenn sich die StA nicht an eine
solche - weithin für zulässig gehaltene Absprache
- hält. Geht das Gericht bei der Strafzumessung in den Gründen darauf
nicht ein, kann sich dies bis in die Revision hineinziehen Interessant sind auch
die zahlreichen gebührenrechtlichen Hinweise. Sehr umfangreiche Hinweise finden
sich zum Akteneinsichtsrecht. Etwa bei der Bestellungsanzeige finden sich
eingehende Formulierungsvorschläge, die dann auch gleich aus der beigefügten
CD-ROM in das Textverarbeitungsprogramm eingespeist werden kann (zur CD-ROM
sogleich). Die umfassende Übersicht über Beweisverwertungsverbote lässt sich
auch gleich als umfassende Checkliste verwenden. Sehr gut erklärt werden die
DNA-Analyseverfahren. Besonders für Strafverteidiger interessant sind die sehr
lesenswerten Ausführungen über die Einlassung im Ermittlungsverfahren, der
u.U. eine erheblich strafmildernde Funktion zukommt. Burhoff wägt hier das für
und wider auch unter strategischen Gesichtspunkten umfassend ab, da im Falle
eines Bestreitens des Anklagevorwurfes ganz oder zum Teil sich erhebliche
Risiken für den Angeklagten ergeben können, die umfassend abzuwägen sind. Zu
strategischen Fragen finden sich auch hier umfassende Hinweise für den
Strafverteidiger. Diesen werden auch die eingehenden Ausführungen zum Stichwort
“Honorarfragen” ebenso sehr interessieren wie die Ausführungen zur
Pflichtverteidigung. Erfreulicherweise werden die Besonderheiten des
Steuerstrafverfahrens eingehend behandelt. Erhellendes findet sich zur immer
weiter ausufernden Telefonüberwachung, die in BtM-Verfahren zum Beweismittel
erster Priorität geworden zu sein scheint. Der Anhang bietet ein umfassendes
Entscheidungsregister, das keine Wünsche offen lässt.
Auch
dieser Auflage liegt wieder eine CD-ROM bei, die insbesondere der
Strafverteidiger griffbereit haben sollte. Die CD-ROM enthält zunächst einmal
alle zitierten BGH-Urteile bis hin zum 47. Band der amtlichen Sammlung (BGHSt)
im Volltext.
Erfreulich
ist es, dass hierzu keine Installation erforderlich ist, da die Urteilsdatenbank
nur die Installation eines Acrobat - Reader verlangt. Es erfordert keinerlei
Vorkenntnisse sich durch das Register am linken Rand durchzuklicken. Die
zahlreichen Formulare und Muster lassen sich mit jedem Textverarbeitungsprogramm
einlesen und sofort verarbeiten. Eine Übersicht unter “Start” fasst die
beigefügten Muster in einer Übersicht zusammen, die man sich am besten
ausdruckt. Die Muster lassen sich auch leicht auf der Festplatte zum öfteren
Gebrauch ablegen und - dagegen dürfte wohl nichts sprechen - für besondere Fälle
weiterentwickeln.
Die
Muster und Checklisten sind vielfältig. Hervor sticht etwa eine Checkliste zur
Vorbeugung des Geldwäschevorwurfs, die geradezu eine Warnliste für etwaige
Mandatsübernahmen in sensiblen Bereichen der Wahlverteidigung beinhaltet. Aber
alle anderen Texte sind nicht weniger interessant.
Hinzuweisen ist ergänzend auf die eingangs genannte Homepage des Verfassers, eine der besten Praktiker-Sites für die Strafrechtspraxis im deutschen Netz, die nicht ohne Grund eine erhebliche Zugriffsdichte aufweist. Die hier bereitgestellten vielfältigen Informationen helfen die Zeit bis zur Vorlage einer Neuauflage zu überbrücken. So finden sich hier auch zahlreiche Aufsätze des Verfassers und Auszüge aus seinen Buchveröffentlichungen, etwa seine regelmäßigen Arbeiten aus der “Zeitschrift für die Anwaltspraxis” nebst zahlreichen Entscheidungen des OLG Hamm. Hinzuweisen ist schließlich auf den Newsletter des Verfassers, der regelmäßig über Änderungen und Aktualisierungen der Homepage wenigstens einmal pro Monat berichtet.
Das
Handbuch ist eine entscheidende Hilfe für die Praxis des Ermittlungsverfahrens
und eine der besten Darstellungen dieser Art. Wer es nicht benutzt, dürfte
selbst schuld sein.