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Ralf Hansen
Eine
besondere Darstellung des Erbrechts
Eine
Rezension zu:
Kurt
Schellhammer
Erbrecht
nach Anspruchsgrundlagen
Reihe:
Recht in der Praxis
2.,
neu bearbeitete Aufl.,
Heidelberg:
C.F. Müller, 2006, 538 S., E 70,00,-
ISBN
3-8114-5158-2
http://www.cfmueller-verlag.de
Das
Erbrecht ist - nicht nur in Deutschland - eine komplexe Materie. Oftmals
liegen der Konflikten im Erbrecht überdies erhebliche
Kommunikationsverzerrungen zwischen den Erben zugrunde. Nur
Systematisierung kann helfen, Rechtsprobleme zu bewältigen, um
Konflikte zu lösen. Ansprüche sind im Erbrecht nicht nur seltener als
im Schuldrecht, sie sind auch schwerer aufzufinden. Die Verzahnung der
Normenketten tut ein übriges. Der Anspruchsmethode liegt indessen die
Methode der gesetzlichen Beweislastverteilung zugrunde, die in diesem
Band für den Bereich des Erbrechts souverän dargestellt wird. Das -
wie üblich - sehr verständlich geschriebene Buch wendet sich an alle
Interessierten. Es entspricht dabei einer gewissen Tradition des
Verfassers, sich nicht mit abseits gelegenen Literaturauffassungen zu
beschäftigen, sondern primär die Rechtsprechung aufzuarbeiten. Da
keine Gesetzesänderungen erfolgten, wurde die Rechtsprechung umfassend
eingearbeitet, die Darstellung noch präziser strukturiert und in
einigen Teilen verbessert. Die Darstellung geht in Wirklichkeit weit
über die Vermittlung der Anspruchsgrundlagen hinaus.
Es
liegt auf der Hand, dass bei dieser Materie Schwerpunkte gebildet werden
müssen. Diese liegen bei der Gesamtrechtsnachfolge des Erben samt
Erbschein und Erbscheinsverfahren, bei der Erbenhaftung für
Nachlassverbindlichkeiten, bei der Verfügung von Todes wegen in Gestalt
von Testament und Erbvertrag, bei Dualismus von Vorerben und Nacherben,
bei Pflichtteil, Testamentsvollstreckung und Vermächtnis sowie -
natürlich - bei der Erbengemeinschaft, die die meisten erbrechtlichen
Auseinandersetzungen auslöst.
Ungemein
lesenswert ist bereits die Einleitung, die die Eigenart des Erbrechts im
System des deutschen Zivilrechts beschreibt. Es ist geradezu eine Wonne
zu lesen wie Schellhammer im Abschnitt 4. der Einleitung auf 2 Seiten
(!) das System des Erbrechts so entwirft, dass jeder (!) verstehen kann,
worum es geht. Etwa zur Erbengemeinschaft schreibt der Verfasser
treffend: "Die Teilung aber ist, wenn die Miterben sich nicht
einigen können, ein komplizierter und langwieriger Vorgang, der die
Gemeinschaft allzu oft in einen Kriegsschauplatz verwandelt, auf dem
jeder eben das haben will, was auch der andere gerne hätte".
Das
Buch gliedert sich mit der Einleitung in 18 Teile, die die Schwerpunkte
des Erbrechts zum Gegenstand haben. Der zweite Teil stellt den
Rechtserwerb von Todes wegen dar und behandelt hier auch in aller
Prägnanz die schwierigen Probleme der Rechtsnachfolge des Erben in eine
Gesellschaftsbeteiligung, um sodann Erbschaftsanspruch und
Erbscheinsrecht zu behandeln. Es bietet sich in der Tat an, diese für
das Erbrecht sehr zentrale - eher verfahrensrechtliche Materie - bereits
früh darzustellen, weil sich damit immer wieder Berührungspunkte
ergeben, auch hinsichtlich der materiellrechtlichen Wirkungen des
Erbscheins.
Teil
2 geht intensiv auf ein völlig zentrales Thema des Erbrechts ein. Der
Erbe kann vom Erblasser auch Schulden erben, die als
Nachlassverbindlichkeiten des Nachlass belasten. Die Beschränkung der
Erbenhaftung ist kompliziert und mit vielen Fallstricken versehen, nicht
zuletzt wegen der Verbindungen zum Insolvenzrecht. Die damit
zusammenhängenden Fragen werden jedoch in einer Form dargestellt, die
den Leser verblüffen muss. Wieder einmal gelingt es dem Verfasser
komplexe Strukturen möglichst einfach und begreifbar darzustellen. Dies
zeigt sich etwa bei der Behandlung der Erschöpfungseinrede und ihren
prozessualen Wirkungen. Wichtig ist hier etwa der oft übersehene
Hinweis, dass die Dürftigkeitseinrede teuer erkauft sein kann, da der
Erbe für pflichtwidrige Verwaltungsmaßnahmen wie ein Beauftragter
haftet und auch für die Folgen eines verspäteten Insolvenzantrages
gerade stehen muss.
Teil
3 behandelt die gesetzliche Erbfolge, deren Kenntnis im Erbrecht
unverzichtbar ist, während Teil 4 darauf aufbauend Testament und
Erbvertrag darstellt, was in Teil 5 weiter vertieft wird, indem die
verschiedenen Testamentsformen vorgestellt werden. Erben sind mit
Testamenten oftmals unzufrieden. Mitunter sind sie auch nicht eindeutig.
Den Problemen der Testamentsauslegung geht der Teil 6 nach, der
zunächst die Unterschiede zur Vertragsauslegung deutlich macht. Bei der
Testamentsauslegung geht es um die Erforschung des wirklichen Willens
des Erblassers, wie er im Testament ggf. unvollkommen zum Ausdruck
gekommen ist. Wie dies geschieht, wird hier sehr verständlich erklärt,
um sodann die Funktion der Testamentsauslegung im Prozess zu behandeln.
Der Verfasser nimmt dies zum Anlass, die Grundzüge des
Erbschaftsstreites vor dem Prozessgericht zu entwickeln und etwa die
Probleme der Auslegung vor der gesetzlichen Auslegungsregel anhand gut
ausgewählter Beispiele zu verdeutlichen. Teil 7 behandelt Widerruf,
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Testaments, um in Teil 8 dann das
gemeinschaftliche Testament darzustellen.
Teil
9 stellt die Grundlagen des Erbvertrags dar und erklärt dessen
Besonderheiten in Abgrenzung zum Testament als einer einseitigen
Willensbekundung. Die besondere Eigenart des Erbvertrages ist dessen
grundsätzliche Unwiderruflichkeit bei umfassender Bindungswirkung. Auch
die schwierige Koppelung mit einer im Erbvertrag erklärten Verfügung
von Todes wegen wird sehr verständlich erklärt. Teil 10 erörtert die
Tücken der Vor- und Nacherfolge, die allerdings
Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, mit denen ein Erblasser noch
Generationen "steuern" kann, was hier detailliert analysiert
wird.
Teil
11 geht auf die Möglichkeiten von Annahme und Ausschlagung der
Erbschaft näher ein. Eine Ausschlagung bietet sich etwa, wenn Kenntnis
der Überschuldung des Nachlasses besteht. Wie dies zu geschehen hat und
welche Rechtsfolgen dies hat, wird minutiös geschildert. Teil 12
behandelt in der gebotenen Kürze die Erbunwürdigkeit, während Teil 13
in einer unbedingt lesenswerten Darstellung auf die Erbengemeinschaft
eingeht, die eine Gesamthandsgemeinschaft besonderer Art darstellt, der
eine Teilrechtsfähigkeit nicht zukommt, da es sich nicht um eine
werbende Außengesellschaft handelt. Insbesondere die Zusammenhänge mit
dem Gesellschaftsrecht werden eingehend erörtert, um sodann
dazustellen, wie man diese Gesellschaft verwaltet und
auseinandersetzt. Im Anschluss daran werden die vielfältigen Probleme
des Pflichtteilsrechts erörtert (Teil 14), das lediglich einen
schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben begründet, der aber oftmals
schwer zu beziffern ist. Die hier sehr wichtigen Auskunftsansprüche
werden recht kurz behandelt. Unbedingt lesenswert sind etwa die
Ausführungen zum Zusammenspiel mit § 1371 BGB.
Teil
15 behandelt Vermächtnis und Auflage. Interessante Ausführungen finden
sich in Teil 16 zur Testamentsvollstreckung. So wird hier etwa sehr klar
dargestellt, welche Pflichten den Testamentsvollstrecker treffen und
wann er wegen einer schuldhaften, groben Pflichtverletzung haftet. In
knapper Form behandelt Teil 17 das deutsche internationale Erbrecht
anhand von interessanten Beispielen, während Teil 18 auf das
Nachlassgericht und dessen Aufgaben und Funktionen näher eingeht.
Diese
Darstellung des Erbrechts vermittelt alle wesentlichen Informationen,
die der Praktiker benötigt, um Erbrechtsfälle im ersten Ansatz
einzuschätzen und einer Lösung zuzuführen. Das Erbrecht von
Schellhammer ist eine der lesenswertesten Darstellung seiner Art. |