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Ralf Hansen Ein umfassender Überblick über das Energierecht Eine Rezension zu: Marcus Rayermann/Helmut Loibl (Hrsg.) Energierecht. Handbuch Erstauflage Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2003, 413 S., 79,80 Euro ISBN 3-503-07468-6
Das Handbuch behandelt das geltende Energierecht in umfassender Perspektive, wie sich bereits aus der Gliederung ergibt. Die Beiträge weisen die Kompetenz der Verfasserinnen und Verfasser (lauter Rechtsanwälte, mit Ausnahme einer Journalistin) sehr deutlich aus. Teil 1 stellt das private Energierecht dar, während in Teil 2 das öffentliche Energierecht behandelt wird. Teil 3 beschäftigt sich mit dem Vergaberecht. Weitgehend von Rechtsanwälten verfasst, will das Handbuch auch eine Hilfe bei der konkreten Mandatsbewältigung darstellen. Die wirtschaftliche Bedeutung des Energierechts wächst ständig, während die energierechtlichen Regulationen immer unübersichtlicher werden, auch unter dem Einfluss europarechtlicher Vorgaben und internationaler Verträge. In vielen Bereichen des Energierechts herrscht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Es ist nicht zuletzt auch das Ziel dieses ambitionierten Werkes diese Rechtsunsicherheit soweit wie möglich auf beherrschbare Strukturen zurückzuführen, indem die Problemlagen klar herausgearbeitet werden. Die Marktverhältnisse am Energiemarkt, maßgeblich am Strommarkt, sind wenig transparent. Das erste Kapitel des ersten Teils analysiert den inzwischen nahezu vollständig internationalisierten Energiemarkt, während Kap. 2 Entwicklung und Rechtsquellen des privaten Energierechts darstellt. Hier sind insbesondere die Ausführungen über die europarechtliche Regulation von Interesse, die deutlich zeigen, wie sehr das deutsche Und selbstredend auch die Energierechte der anderen Mitgliedsstaaten) Energierecht bereits europarechtlich dominiert ist, obwohl - wie ein sehr lesenswerter Abschnitt zeigt - die Gemeinschaftskompetenzen des "Europäischen Gesetzgebers" durchaus zweifelhaft sind, wobei diese Zweifel allerdings vornehmlich in Deutschland wissenschaftlich geäußert werden. Die diesbezüglichen Ausführungen haben eine äußerst interessante Kritik an der deutschen Lesart des "Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung" zum Gegenstand, die über das Energierecht hinaus interessant ist, weil hier ein dynamisches Kompetenzverständnis zugrunde gelegt wird, das ein starres Verständnis der Gründungsverträge vermeidet. Kap. 3 widmet sich den Instrumenten zur Sicherstellung des Wettbewerbs und behandelt insbesondere die kartell- und lauterkeitsrechtlichen Regulationen anhand einer ausgezeichnet getroffenen Auswahl der relevanten Rechtsprechung, wie etwa die Ausführungen zum "Börnsen-Urteil" des BGH oder zur Werbung mit "Ökostrom" zeigen. Der privatrechtliche Teil schließt mit interessanten Ausführungen zu den Rechten und Pflichten der Marktteilnehmer. Dieser gut strukturierte Beitrag analysiert zunächst die Marktteilnehmer, also Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche, Letztverbraucher und Energiedienstleister, um sodann deren Rechtsbeziehungen zueinander zu untersuchen, die sich wesentlich nach dem Energiewirtschaftsgesetz richten und vom Erfordernis des Zugangs zu fremden Netzen und von einem Anspruch auf Durchleitung geprägt sind, ähnlich wie im Bereich der Telekommunikation. Das öffentliche Energierecht, das Gegenstand des Teiles II des Buches, beruht auf einer äußerst zersplitterten Regulation, die nur schwer überschaubar ist, da hier insbesondere Baurecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Ordnungsrecht und weitere Materien des öffentlichen Rechts in einander greifen. Behandelt werden alle Aspekte, die bei der Errichtung und beim Betrieb von Energieerzeugungsanlagen oder beim Transport von Energie zu beachten ist. Kap 1. dieses Teiles stellt die Wirtschaftsaufsicht über Energieanlagen dar, während Kap. 2 die Genehmigungserfordernisse behandelt, mit dem maßgeblichen Focus auf planungsrechtlichen Vorgaben einerseits und im wesentlichen ordnungsrechtlichen Anforderungen andererseits, wobei die Rechtsschutzprobleme kurz dargestellt werden. Kap. 3 behandelt die Problemstellungen bei "klassischen" Wärmekraftwerken (Kohle, ÖL, Gas- und Müll), während Kap. 4 sich Atomkraftwerken widmet. Dieses Kapitel bietet eine sehr lesenswerte Einführung in die Fragenkreise des AtomG. Mehrere Unterkapitel umfasst das Kapitel über die erneuerbaren Energien, die je für sich dargestellt werden, beginnend mit den interessanten Fragen rund um Windkraftanlagen, die auch politisch wieder in die kritische Diskussion geraten sind, nicht zuletzt unter dem Aspekt einer Verunstaltung des Landschaftsbildes. Die hierzu ergangene Rechtsprechung wird einer repräsentativen Auswahl gut aufbereitet. Des weiteren behandelt werden Biogasanlagen, Solarenergieanlagen, Wasserkraftanlagen und die EEG. Der Teil schließt mit einem wichtigen Kapitel zu den Energieversorgungsleitungen. Der recht kurze dritte Teil behandelt das Vergaberecht, das hier bereits deshalb eine bedeutende Rolle spielt, weil bei aller Liberalisierung des Energiemarktes die Aufträge nach wie vor von der öffentlichen Hand stammen, die Eigentumsverhältnisse an Energieversorgungsunternehmen nach wie vor entscheidend prägen, allen Privatisierungsbemühungen zum Trotz. Die 7 Kapitel arbeiten die Besonderheiten bei der Vergabe deutlich heraus, gehen auf die Modalitäten des Ausschreibungsverfahrens intensiv ein und behandeln insbesondere auch die Besonderheiten der vergaberechtlichen Besonderheiten des Bezugs von "Ökostrom". Das neue Handbuch ist rundum gelungen und bietet die Möglichkeit sich umfassend über die aktuelle Rechtslage im Energierecht praxisnah zu informieren. Es dürfte ein Standwerk werden.
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