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Eine Übersicht über die EMRK
Eine Rezension zu:
Christoph Grabenwarter
Europäische Menschenrechtskonvention
2. Auflage
München: C. H. Beck, 2005, 402 S., Euro 26,00,-
Welche Bedeutung die EMRK für die Rechtspraxis inzwischen hat, zeigen die immer zahlreicher werdenden Entscheidungen des EGMR in Strasbourg. Die Arbeitsbelastung des Gerichtshof lässt sich aus der Fülle der Entscheidungen folgern, die allein in den letzten zwei Jahren ergangen sind. Oftmals wird dieser Gerichtshof von Verzweifelten angerufen. Jedenfalls haben seine Entscheidungen ein Niveau des europäischen Grundrechtsschutzes geschaffen, dass für alle nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten des Europarates von erheblicher Bedeutung ist und nicht mehr ignoriert werden kann. Gleichzeitig verschärfen sich die Bruchlinien zu den nationalen Rechtsordnungen und führen zu einer Diskussion um die Befolgung der Rechtsprechung des EGMR durch die nationalen Gerichte. Das interessante Werk des Grazer Ordinarius gibt einen ausgezeichneten Überblick über die Strukturen der EMRK und deren Anwendungsprobleme. Im Teil 1 wird zunächst einmal die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag vorgestellt und insbesondere die Vorbehalte des Art. 57 EMRK erläutert und die Möglichkeiten einer Derogation im Notstandsfall analysiert. Probleme bereitet allerdings im Einzelfall auch das Günstigkeitsprinzip des Art. 53 EMRK. Dies leitet unmittelbar über zur Stellung der EMRK im Recht der Mitgliedstaaten, die je nach Verfassung sehr unterschiedlich ist. Zwischen Verfassungsrang und dem Rang eines einfachen Gesetzes werden die unterschiedlichen Regelungen vorgestellt, wobei die Sonderrolle Great Britains ebenfalls erörtert wird. Nicht weniger kompliziert ist das Verhältnis der EMRK zur EU, gerade angesichts von Divergenzen in der Rechtsprechung von EuGH und EGMR sowie dem Scheitern der Europäischen Verfassung, die einen Beitritt zur EMRK vorgesehen hat, der allerdings eine Änderung der EMRK erfordert hätte. Teil 2 behandelt das Verfahrensrecht und stellt hier insbesondere die Organisation und Struktur des EGMR heraus. Besonderen Wert wird auf eine klare Analyse des Beschwerdeverfahrens gelegt. Die Darstellung erlaubt es auch dem Praktiker ein solches Verfahren durchzuführen, da das Verfahrensrecht hier detailliert erörtert wird. Von besonderer Bedeutung für die Praxis sind die Rechtswirkungen der Urteile, da nur der betreffende Vertragsstaat verpflichtet ist, sich gemäß Art. 46 EMRK nach diesem Urteil zu richten. Insbesondere bei Feststellungsklagen stellt sich aber das Problem, was zu gelten hat, wenn die Beeinträchtigung nicht oder nicht vollständig beendet wird. Entgegen seiner früheren Praxis, die den Mitgliedsstaaten einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum zubilligte, geht der EgMR zunehmend dazu über, dieses Ermessen aufgrund präziser Schlussfolgerungen erheblich einzuschränken. Das noch in Kraft befindliche 14. Protokoll sieht nunmehr deutlichere Sanktionen für den Fall der Nichtbefolgung vor, indem für diese Fälle ein spezielles Verfahren eingeführt wird, dessen Rechtsfolgen aber noch relativ unscharf sind. Teil 3 behandelt die Garantien der EMRK. Dabei ist es sehr sinnvoll zunächst die Struktur der Grundrechtsprüfung zu erörtern, um sodann zu den einzelnen Grundrechten überzugehen, die sehr detailliert erläutert werden. Auf Einzelheiten einzugehen, wäre hier verfehlt, da die Interessen der Lektüre jeweils spezifisch sein dürften und der Leser hier zu jedem Problem nähere Ausführungen findet, die zur Problemlösung beitragen dürften. Rechtsprechung und Literatur sind intensiv aufgearbeitet, gerade auch die Rspr. der letzten zwei Jahre findet eingehend Beachtung. Das Werk bietet eine profunde Darstellung der EMRK auf aktuellem Stand und gibt dem Leser reichhaltige Informationen an die Hand.
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