Ralf Hansen
Wettbewerbsrecht
in Fällen und Lösungen
Eine Rezension zu:
Volker
Emmerich
Fälle
zum Wettbewerbsrecht
4.
Aufl., München: C.H. Beck, 2000, 184 S., DM 32,-
JuS-Schriftenreihe,
Heft 35
ISBN
3-406-45585-9
Fallsammlungen
zum Wettbewerbsrecht sind rar. Die Neuauflage dieses wichtigen Bandes ließ zehn
Jahre auf sich warten. Die Fälle 25, 28, 29 der Vorauflage waren nicht mehr
aktuell und konnten entfallen, da sich in diesem Zeitraum die Rechtslage
erheblich verändert hat. Der Umfang der Fallsammlung hat sich gegenüber der
Vorauflage um 32 Seiten minimiert. Das UWG wurde mehrfach verändert, nicht
zuletzt aus europarechtlicher Veranlassung. Das GWB wurde mit der 6. Novelle völlig
erneuert. Eine europäische Rechtsvereinheitlichung gelang leider nicht. Auch
das EG-Kartellrecht weist erhebliche Veränderungen auf. Zwei Fälle zur europäischen
Fusionskontrolle wurden neu aufgenommen. Im übrigen wurden zwar die
Sachverhalte weitgehend unverändert beibehalten, die Fallösungen aber
erheblich überarbeitet, insbesondere aber auch die Fußnoten durchgehend
modifiziert. Vorangestellt ist eine kurze Einführung an die Anforderungen der
Wahlfachgruppe, die oftmals mit Handels- und Gesellschaftsrecht gekoppelt ist.
Zur Vertiefung wird durchgängig auf die eingeführten Werke des Verfassers zum
“Kartellrecht” (8. Aufl., München: C.H. Beck, 1999) und “Das Recht des
unlauteren Wettbewerbs” (5. Aufl., München: C.H. Beck, 1998) verwiesen. Die
Fallsammlung kann aber auch unabhängig davon zu jedem Lehrbuch des
Wettbewerbsrechts oder eigenständig als Einführung benutzt werden. Der
Schwerpunkt der Fallsammlung liegt unverändert auf dem Kartellrecht. Die Fälle
zum Wettbewerbsrecht sind an die Examensanforderungen im Wahlfach ausgerichtet
und konzentrieren sich auf die Materien der §§ 1 und 3 UWG. Leider behandeln
die Fälle nur in sehr geringem Maße die prozessualen Besonderheiten des
Wettbewerbsprozesses und sind daher für Referendare nur eingeschränkt von
Interesse (s. jetzt aber Haberstumpf, Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Gewerblicher Rechtsschutz, Examenskurs für Rechtsreferendare, München: C.H.
Beck, Dezember, 1999). Die Fälle sind - mit didaktisch gebotenen Abweichungen -
sämtlich Grundsatzentscheidungen des BGH und des EuGH nachgebildet.
Die
Fallbearbeitungen sind im Stile kleiner Essays gehalten und meiden jede Form von
überflüssigem Schematismus, sind aber gleichwohl sehr strukturiert. Die erste
Fallösung zum “Benrather Tankstellenfall” (Benrath ist ein südlich
gelegener Stadtteil von Düsseldorf) aus dem Jahre 1929 behandelt die
ungebrochen aktuelle Frage, bis zu welcher Lauterkeitsgrenze Preisunterbietung
im Wettbewerb (“Dumping”) zulässig ist. Didaktisch geschickt wird gezeigt,
wie eine Fallprüfung des § 1 UWG aufzubauen ist. Gleichzeitig werden die
Zusammenhänge und Abgrenzungen zwischen Wettbewerbs- und Kartellrecht
transparent gemacht, die durchaus in einem Gutachten gleichermaßen relevant
werden können. Das GWB enthält mit § 33 zudem auch einen privatrechtlichen
Unterlassungsanspruch gegen Konkurrenten, die gegen kartellrechtliche Verbote
verstoßen haben.
Besonders
aktuell ist jetzt Fall 3, bei dem es um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
der kostenlosen Verteilung von Anzeigenblättern geht, die Emmerich zutreffend für
wettbewerbsrechtlich unbedenklich hält, solange die Institution Tagespresse
nicht beschädigt wird. Der Lösungsansatz liegt hier richtigerweise im
Kartellrecht (§§ 19 Abs.4, 20 Abs.1 GWB), nicht im Lauterkeitsrecht, da § 1
UWG nicht für den Zweck der Verhinderung unliebsamer Konkurrenz
instrumentalisiert werden sollte. Die Problematik stellt sich in weiter
entwickelter Konzeption bei der kostenlosen Verteilung von Tageszeitungen, die
nur durch Anzeigen finanziert werden, nicht mehr aber durch einen Verkaufspreis.
Der Lösungsansatz ist im Grundsatz übertragbar auf diese Fallgestaltung. Die
Beibehaltung der nicht mehr ganz neuen Sachverhalte zeigt zudem deutlich, daß
“klassische” Fälle im neuen Gewand immer wieder auftauchen und die Lösung
derartiger Fälle auf der Modifikation bereits bekannter Strukturen beruht. Auch
wenn Internetrecht in keiner Hinsicht Gegenstand dieser Fallsammlung ist, gilt
insoweit im Grundsatz nichts
anderes. Fallsammlungem, über deren Auswahl sich stets streiten ließe, können
nichts anderes unterstützen, als exemplarisches Lernen. Dies gelingt dieser
Auswahl von Fällen und Lösungen in hohem Maße. Es ist überaus bedauerlich,
daß im Programm der JuS-Schriftenreihe eine vergleichbare Fallsammlung zum
Urheber- und Leistungsschutz-, sowie Markenrecht fehlt.
Gegenüber
der Vorauflage fällt angenehm auf, das die Problemkonstellationen der Fälle im
Inhaltsverzeichnis im Untertitel genannt sind, was die Problemsuche erleichtern
kann. Teil 2 des Bandes behandelt das Kartellrecht, einsetzend mit der
horizontalen Kartellbildung nach § 1 GWB. Fall 9 strukturiert daher zunächst
einmal den Aufbau einer Fallprüfung nach § 1 GWB, dessen Tatbestandsmerkmale
nicht in jeder Hinsicht (“Spürbarkeit”) aus dem gesetzlichen Tatbestand
herausgelesen werden können, was aber auch für § 1 UWG zutrifft. § 1 GWB ist
mit Wirkung vom 01.01.1999 erheblich verändert worden, weshalb die Fallösungen
angepaßt werden mußten. Neben § 1 GWB ist dabei stets auch immer - bei der
Vorprüfung - an Art. 81 EG zu denken, dessen von deutschem Recht abweichende
Strukturen Gegenstand mehrerer Fallbearbeitungen ist, wie insbesondere Fall 12
zeigt, der die Unterschiede zwischen horizontaler und vertikaler Kartellbildung
aufzeigt. Etwas stärker in das Blickfeld genommen werden könnten die Ausnahmen
der §§ 2 - 8 GWB, die erhebliche Praxisrelevanz haben. Auch der
Kartellrechtsprozeß dürfte schon für Studenten interessant sein. Die
Wahlfachgruppe Wirtschaftsrecht wird wohl kaum jemand aus reiner Prüfungsopportunität,
ohne Interesse für die Materie wählen.
Demgegenüber
werden die Vertikalvereinbarungen in §§ 14 - 18 GWB pönisiert, ohne das eine
einheitliche Regelung existiert. Beim “Context-Fall” geht es um die
Verwendung gleichartiger Preislisten durch zahlreiche Anbieter am Werbemarkt und
das Verbot der Provisionsweitergabe in AGB. Die Preisgestaltungsfreiheit ist
Kern des Schutzkonzeptes des § 14 GWB, dessen Prüfung hier exemplarisch
gezeigt wird. In das Zentrum der Diskussion gerät immer mehr der Mißbrauch
einer marktbeherrschenden Stellung, die etwa Gegenstand des Falles 15 ist, der
Auschließlichkeitsvereinbarungen bei der Ersatzteilbelieferung in der
Automobilbranche zum Gegenstand hat. Dabei wird insbesondere die Struktur der Mißbrauchsaufsicht
des § 16 GWB transparent gemacht. Die vier Fälle zum Behinderungswettbewerb können
ohne weiteres als die Krönung dieser herausragenden Fallsammlung bezeichnet
werden. Sie umkreisen den Brennpunkt der der kartellrechtlichen Diskurse der
Gegenwart. Etwas kurz kommen allerdings in diesem Band die
internationalrechtlichen (kollisionsrechtlichen) Relevanzen des Kartellrechtes,
obwohl es ein internationales Kartellrecbt auf völkerrechtlicher Ebene immer
noch nicht gibt. Fall 17 zeigt den geeigneten Prüfungsaufbau bei §§ 19, 20
GWB. § 19 Abs.2 GWB folgt dem Marktmachtkonzept, demzufolge sich eine
beherrschende Machtposition stets nur auf einem jeweils relevanten Markt bilden
kann. Eine derartige Machtposition allein reicht für ein Verdikt nicht aus, es
muß zusätzlich ein Mißbrauch dieser Machtstellung vorhanden sein. Das
deutsche Recht kennt im Gegensatz zum US-Kartellrecht keine Entflechtungsregeln
(wie sei jetzt für Microsoft diskutiert werden), sondern hat gesetzlich
normierte Fallgruppen ausdifferenziert, die von Reform zu Reform ergänzt
werden.
Fall
21 thematisiert die deutsche Fusionskontrolle, die in §§ 35 - 43 GWB geregelt
ist. Es müssen gewisse Umsatzschwellen erreicht sein, damit diese Kontrolle
eingreift. Fusionen sind grds. zu untersagen, wenn zu erwarten ist, daß eine
eine marktbeherrschende Stellung begründet werden soll, § 36 Abs.1 GWB.
Dies gilt aber nicht ausnahmslos, zumal diese Prognose nicht leicht zu führen
ist und Gegenwehr der fusionswilligen Unternehmen der Regelfall sein dürfte. §
42 GWB läßt zudem eine Ausnahme zu, indem eine Ministererlaubnis beantragt
werden kann, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile überwiegen. Insgesamt
zeigen die Fälle die erheblichen Schwierigkeiten, auf die bereits die
Fusionskontrolle nach deutschem Recht stößt.
Die Waffen des Kartellrechts sind auch angesichts der
Globalisierungstendenzen der internationalen Unternehmenskonzentration
bedauerlicherweise de facto relativ stumpf.
Teil
3 beschäftigt sich im Anschluß daran ausführlich mit dem immer wichtiger
werdenden europäischen Kartellrecht der Art. 81 ff, wobei die Fälle auch die
praxisrelevante Materie der Gruppenfreistellungsverordnungen behandeln. Der
abschließende Fall 29 (es sind eigentlich zwei Fälle) ist dem wichtigen Thema
der Europäischen Fusionskontrolle nach der FusionskontrollVO gewidmet, die in
wesentlichen Zügen mit dem Grundmodell der §§ 35 - 43 GWB übereinstimmen, so
daß nach § 2 Abs.3 FKVO Zusammenschlüsse, die eine marktbeherrschende
Stellung begründen, verstärken, den Wettbewerb erheblich behindern von der
Europäischen Kommission zu untersagen sind, sofern ein Gemeinschaftsbezug
gegeben ist.
Die
Fallsammlung ist in jeder Hinsicht wieder auf dem aktuellen Stand und dürfte in
ihrem Bereich eine fast alternativlose Stellung innehaben. Wer die
Fallbearbeitungspraxis insbesondere des Kartellrechts kennen lernen will, kommt
an der Lektüre nicht vorbei. Wie alle Bücher von Volker Emmerich, ist auch
diese Fallsammlung extrem lesenswert, zumal auch der Stil herausragend ist.