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Ralf Hansen
Ein prägnanter Überblick
über eine schwierige
Materie
Eine Rezension zu:
Hartmut Eisenmann/Ulrich Jautz Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 6., neu bearbeitete Auflage
Heidelberg: C.F. Müller, 2006, 379 Seiten, 20,90,-
Reihe: CFMüller START
Die ungemein lesenswerte Einführung von Eisenmann dürfte
der ideale Einstieg in diese schwierige, aber fesselnde Materie sein.
Sie erscheint jetzt in der neuen Reihe "START". Die vollständig
überarbeitete Neuauflage ist durchgehend überarbeitet
und befindet sich in jeder Hinsicht auf dem aktuellen Stand. Lediglich
der Fortgeschrittene wird manches Detail vermissen, dass in
solchen Einführung
indessen nichts verloren hat, da es sich um eine Einführung handelt,
die keinerlei Vorkenntnisse voraussetzt. Der Band beleuchtet dabei an passender
Stelle stets die wirtschaftlichen Hintergründe der behandelten
Rechtsfragen, deren Entstehung in erheblichem Maße durch die
Bewegungen der Märkte verursacht ist. Der entscheidende Vorteil
dieser Darstellung liegt darin, dass systematische Darstellung und
Fallsammlung integriert sind. Der Anhang enthält immerhin 55 Fälle
mit Lösungen, an denen man das (hoffentlich) nach eingehender Lektüre
erworbene Wissen zuverlässig erproben kann. Die überaus
systematische Darstellung überzeugt seit langem durch analytische Schärfe
und inhaltliche Konsistenz. Es ist erstaunlich, wie es den Verfassern
gelingt, in dieser - angesichts der Stofffülle - doch recht überschaubaren
Einführung, das notwendige Grundlagenwissen in sehr kompakter Form
und einer sehr verständlichen Diktion zu vermitteln. Der Anhang
enthält nunmehr einige Muster, wie etwa eine Abmahnung im
Wettbewerbsrecht.
Im ersten Abschnitt versuchen die Autoren den Gegenstand der Darstellung abzugrenzen, dessen gemeinsame Klammer der sonderprivatrechtliche Schutz von Ergebnissen geistiger Anstrengungen in körperlicher Form ist, der sich einem wirksamen sachenrechtlichem Schutz entzieht, da dieser nur die Sache selbst schützen kann. Die Unterschiede der einzelnen Materien werden dabei ebenso klar herausgearbeitet, wie der gemeinsame rechtliche Ausgangspunkt der Struktur dieser Rechte als von der Rechtsordnung zugewiesener Ausschließlichkeitsrechte. Die Darstellung setzt - didaktisch sinnvoll - mit dem Urheberrecht ein, das auch historisch als erstes dieser Schutzrechte entstanden ist. Die Darstellung legt Wert darauf, auch die kulturellen Funktionen des Urheberrechtes herauszuarbeiten. Die im Text zahlreich eingestreuten Beispiele sind der richterlichen Rechtsprechung entnommen, so wird beispielsweise der Unterschied zwischen sachenrechtlichem und urheberrechtlichem Schutz an einem der grundlegenden “Architektenfälle” herausgearbeitet, die auch die Berührungspunkte zum Sachenrecht markieren. Sehr anschaulich wird dabei, dass die sachenrechtliche Verfügbarkeit ihre Grenze an einer angemessenen Berücksichtigung des urheberrechtlichen Schutzes findet. Besonders anschaulich dargestellt - wie stets unter Einsatz von sehr gelungenen Schaubildern - sind die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, die sich inhaltlich zwar mit den Verwertungsrechten decken, aber ihnen gegenüber verselbständigt sind. Es gelingt den Verfasser auf wenigen Seiten alles Wesentliche zum Patentrecht, immerhin eines der schwersten Teilrechtsgebiete, herauszuarbeiten, wobei allerdings die Rechtsschutzmöglichkeiten vielleicht etwas zu knapp skizziert sind. Im übrigen wird aber klar, wie sich der Weg von der Erfindung zur Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt vollzieht. Ähnlich knapp, aber sehr informativ ist die Darstellung des Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechts. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt sicher im markenrechtlichen Kennzeichenschutz, das eine sehr einprägsame Darstellung findet. Sehr sorgfältig wird zwischen den Zeichenformen der Marke und den Unternehmenskennzeichen differenziert, die von natürlichen und juristischen Personen gehalten werden können. Sehr lesenswert sind zudem die Ausführungen zur Verwechselungsgefahr, einem der schillernsten und schwierigsten Begriffe des Markenrechts, da der Schutz einer Marke immer nur so weit reichen kann, wie Verwechselungsgefahr besteht, wobei sehr treffend auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, diesen Rechtsbegriff europarechtskonform anzuwenden. Treffend, wenn auch knapp skizziert wird auch der Schutz der Werktitel und der Schutz geographischer Herkunftsangaben. Neu ist die kurze, aber interessante Darstellung des markenrechtlichen Schutzes von Domain-Names, die aber nur einen ersten Einblick geben will. Ein weiterer Schwerpunkt der Einführung liegt auf dem Wettbewerbsrechts des UWG, dessen Schutzfunktionen eine sehr präzise Darstellung erfahren. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der §§ 3 und 4 UWG, deren Voraussetzungen sich aus dem Gesetzeswortlaut nach wie vor ohne Kenntnis der Rechtsprechung kaum ablesen lassen. Entsprechend intensiv wird das einschlägige Fallrecht auch nach Fallgruppen dargestellt. Dies ist auch die einzig angemessene Darstellungsform, da das Wettbewerbsrecht sich nur auf diese Weise dogmatischkonsistent systematisieren lässt. Ein Anhang behandelt Fragen des Zugabe- und Rabattrechtes, das in Kürze nach Absicht des Gesetzgebers entfallen soll. Sehr kurz, aber inhaltsreich ist die Darstellung der internationalrechtlichen Aspekte der behandelten Materien, der sich die bereits erwähnte Fallsammlung anschließt. Die Lösungen sind zwar knapp, zeigen aber durchaus die gutachterliche Methode auf, wie sie in Klausuren verlangt wird. Der Grundriss von Eisenmann/Jautz ist ein Werk der ersten Wahl, um sich die nötigen Grundkenntnisse auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechtes anzueignen.
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