Ralf Hansen
Eine vielgesuchte Fallsammlung
Eine Rezension zu:
Ulrich Eisenberg
Kriminologie
Jugendstrafrecht
Strafvollzug
Fälle und Lösungen zu Grundproblemen
7. Auflage
München: F. Vahlen, 2003, 304 S., 29,00,- Euro
ISBN 3-406-3010-9
http://www.beck.de
Auf Mailinglisten und Diskussionsforen für
angehende Juristen und Diskussionsforen im WWW taucht immer gern die
Frage auf, ob es für den Bereich Kriminologie und verwandte Bereiche
(der Zuschnitt der betreffenden Wahlfachgruppe schwankt im Ländervergleich)
keine interessante Fallsammlung gibt. Diese Fallsammlung aus der Feder
eines der führenden deutschen Kriminologen gibt es seit langem und
sie liegt jetzt wieder in einer aktualisierten Neuauflage vor. Vieles
wurde verändert, musste angepasst werden an veränderte Gesetzeslagen
und geänderte Rechtsprechung. Die leicht angestiegene Seitenzahl
zeigt, dass diese Auflage erneut von Vertiefungen und Aktualisierungen
gekennzeichnet ist. Eine Klausur wurde fast vollständig neu verfasst.
Die Klausurlösungen wurden jetzt um besserer Übersichtlichkeit
willen mit Zwischenüberschriften versehen. Das Buch will aber nicht
nur Fallsammlung sein, sondern dient auch der Einführung in die drei
Rechtsgebiete. Die betreffenden Einführungen dürften auch dem
Referendar in der Strafstation von Nutzen sein. Die Einführungen
dienen auch der zeitknappen, wiederholenden Lektüre vor dem Examen,
insbesondere der mündlichen Prüfung.
Insbesondere das Jugendstrafrecht gerät in regelmäßigen Abständen
in die rechtspolitische Diskussion, nicht zuletzt durch Gewalt an
Schulen, ausufernde Jugendkriminalität und Verwahrlosungstendenzen in
bestimmten Milieaus. Sehr präzise wird in der Kürze der
Darstellung die zentrale Norm des § 105 JGG erläutert und das
Jugendstrafverfahren dargestellt. Vielschichtig ist das
jugendstrafrechtliche Sanktionensystem, dass - unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- voll auszuschöpfen, ein pädagogisches Anliegen des Gesetzgebers an
die Rechtspflege ist. Ähnlich gut informiert wird der Leser über die
elementaren Grundlagen des Strafvollzugsrechts.
Zu allen drei Teilrechtsgebieten finden sich je sieben Fälle, die die
Vielschichtigkeit dieser Bereiche zeigen, aber auch die Lernbarkeit
ihrer Strukturen. Sehr schön ist der "studentische
Beratungsfall" Nr. 4 zur Kriminologie, der sich mit den
kriminologischen Folgen des Anzeigeverhaltens befasst. Fall 6 befasst
sich mit der strafzumessungsrechtlichen Relevanz kriminologischer
Theorien anhand einer Beratung im Rahmen einer "kleinen
Strafkammer" (Richter und zwei Schöffen). Im Jugendstrafrecht
kommt natürlich der Ladendiebstahl zur Sprache (Fall 1). Der Fall führt
tief in die strafprozessualen Besonderheiten des Jugendstrafrechts.
Die gestellten Fälle sind allesamt auch von den Lebenssachverhalten
interessant und spiegeln die Realität wieder, mit der Rechtspraktiker
im Jugendstrafrecht regelmäßig konfrontiert sind. Im
Strafvollzugsrecht kommt als Fall 1 der gegenwärtig hochaktuelle
"Knasturlaub" eines wegen dreifachen Mordes Vorbestraften
zur Sprache. Eine derartige Fallauswahl trägt erheblich zur
Rationalisierung der Diskussion unter angehenden Juristen bei. Überhaupt
ist die Auswahl der Fälle insgesamt hervorragend und überaus
praxisnah. Auch das wiederum sehr aktuelle Thema "Flucht"
kommt selbstredend zur Sprache.
Besonders interessant für Examenskandidaten ist der letzte Teil des
Buches, der jeweils drei - erheblich überarbeitete - Prüfungsgespräche
zu den drei Teilrechtsgebieten enthält, die einen Eindruck geben, was
in der mündlichen Prüfung im allgemeinen verlangt werden kann und
das ist bekanntlich nicht wenig. Insofern ist dieser Teil sehr dazu
geeignet, Examensängste abzubauen, von denen sich ohnehin fast
niemand ganz frei machen kann. Sehr nützlich zur Vertiefung ist das
Literaturverzeichnis.
Wer die Wahlfachgruppe "Strafrechtspflege" gewählt hat oder
sich sonst für diese Bereiche als Student oder Referendar
interessiert, sollte dieses ausgezeichnete Buch unbedingt lesen, denn
es klärt die Anforderungen an eine Falllösung in den drei genannten
Bereichen, die in der deduktiven Lehrbuchliteratur meist offen
bleiben.
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