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Ralf Hansen Eine Übersicht über die Möglichkeiten der DRM - System
Eine Rezension zu: Christian Arlt Der Einsatz technischer Maßnahmen zum Schutz digitaler Inhalte
Reihe: Information und Recht München: Verlag C. H. Beck, 2006, 371 S., € 47,00,- ISBN 3-406-54410-X
Die sehr lesenswerte Göttinger Dissertation untersucht in einer sehr umfassenden Art und Weise die Einsatzformen von Digital Right Management Systemen und die dadurch entstehende Rechtslage anhand des deutschen Rechts. DRM ist letztlich nichts anderes als ein Versuch des Gegenschlags gegen die weit verbreitete Digitalpiraterie, die in weiten Bereichen der Internetnutzer akzeptiert ist. Die Unterhaltungsindustrie hat es versäumt vor 20 Jahren damit zu beginnen, entsprechende Strategien zu entwerfen und versucht jetzt eine Marktregulierung über Antipirateriemaßnahmen zu erreichen, die angesichts des Verbreitungsgrades weitgehend scheitern dürften. Wird ein "Piratenprojekt" dichtgemacht, taucht irgendwo auf einem abgelegenen Server unter einer noch abgelegeneren Domain schon das nächste auf. Eine wesentlich intelligentere Gegenstrategie bieten DRM-Systeme, die allerdings technisch noch nicht ausgereift und sehr heterogen sind. Die technische Konstruktion der DRM-Systeme schlägt dabei weitgehend auch auf die rechtliche Beurteilung durch, zumal sich manche Rechtsprobleme auch durch Technikgestaltung lösen oder schon im Vorfeld verhindern lassen. Damit ist schon die ganze Schwierigkeit umrissen, die sich einer solchen Darstellung stellt und die damit immer nur vorläufig sein kann. Der Verfasser erliegt nicht der Versuchung diese komplexen Zusammenhänge allein von der rechtlichen Seite her "anzuschneiden", sondern versucht ausgehend von der technischen Seite die vielfältigen Einsatzformen von DRM zu klären, da dies die notwendige Ausgangsbasis für eine rechtliche Beurteilung sein muss. Schon der Begriff der DRM wird nicht einheitlich verwendet, meint aber im weitesten Sinne die Verwaltung von Rechten an immateriellen Werken in digitaler Gestalt und deren Absicherung, die letztlich auf eine rechtswahrende Verwaltung zielt, die Möglichkeiten des Missbrauchs weitgehend ausschaltet. Die Funktionen von DRM werden denn auch präzise herausgearbeitet, soweit dies derzeit möglich ist Ganz im Zentrum steht die Zugangs- und Nutzungskontrolle. Dabei ist dem Verfasser völlig zuzustimmen, dass es derzeit noch kein DRM - System gibt, dass von Spezialisten nicht "geknackt" werden könnte. Der Einsatz von DRM - System weist indessen auch eine rein ökonomische Funktion auf, nämlich für Nutzer den Anreiz zu schaffen sich aus der Illegalität wieder in den Bereich der Legalität zu begeben, wie dies Apple deutlich demonstriert hat. Bezogen auf diese technische Einsatzmöglichkeiten wird der relevante Rechtsrahmen ermittelt und dargestellt. Das Urheberrecht ist indessen - wie der Verfasser treffend ausführt - kein einseitiges Schutzinstrument zugunsten von Rechteinhabern, sondern soll grundsätzlich eine Balance schaffen zwischen widerstreitenden Interessen der Anbieter und Nutzer, die sich im Einzelfall allerdings auch als Schieflage darstellen kann. DRM - Systeme können grundsätzlich den Schutz der Anbieter verstärken und dienen funktional auch der Kompensation bestehender faktischer Schutzlücken. Dies kann soweit gehen, dass dem Erwerber nur die Möglichkeit bleibt eine erworbene Kopie in einer bestimmten Weise zu nutzen und auf einem bestimmten Endgerät. Daraus resultiert auch der weit verbreitete Unmut über den Einsatz derartiger Technologien unter Verwendung von mitunter illegalen Kopiertechniken, die jeden Kopierschutz ignorieren. Die rechtliche Regulation bewegt sich hier in einem Bereich der es notwendig macht, den Einsatz technischer Gegentechnologien normativ zu unterbinden. DRM zielt damit rechtlich auf einen Ausschluss der Nutzer von bestimmten Verwertungsformen. Der europäische Rechtsrahmen der in der Multimedia-RL von 2001 unvollkommen zum Ausdruck kommt, hat die US-amerikanische Regelung des DMCA rezipiert, der als erster Ansätze zu einer Regulation von DRM-Techniken enthielt. Dieser Rechtsrahmen wird hier klar erläutert. Der Verfasser hat selbst Zweifel, ob ein weitergehender Schutz sinnvoll ist, da ein zu weitgehender Rechtsschutz das Ausgleichsprinzip des Urheberrechts gefährden könnte. Die Ausführungen zu den Details dieser Richtlinie zum Kopierschutz des deutschen Rechts sind derartig interessant, dass man sich mit Bedauern versagen muss, auf Details einzugehen, da hier letztlich fast jedes Problem detailliert angesprochen wird. Interessant sind etwa die Ausführungen über den Anspruch auf Zugang zu zugangskontrollierten Inhalten nach § 826 BGB. Es steht außer Frage, dass DRM-Techniken in der Lage sind Wissen zu monopolisieren, zumindest in einer oligopolistischen Struktur. Nach Auffassung des Verfassers kommt ein derartiger Anspruch in nächster Zukunft nur in Betracht, wenn mit ihm das Ziel einer in § 95 b UrhG verfolgten Verhaltensweise verfolgt wird, sofern an der Teilhabe an der betreffenden Wissensstruktur ein allgemeines Bedürfnis besteht Die Verwendung von DRM-Technologie rückt die Zulässigkeit privater Vervielfältigungen erneut in das Zentrum urheberrechtlicher Überlegungen. Das Spannungsverhältnis von § 53 I UrhG mit § 95 a UrhG wird auch durch § 95 b I 1 UrhG nicht angemessen aufgelöst. DEr Verfasser ist allerdings der Auffassung, dass nach geltendem Recht keine Ansprüche der Nutzer auf Ermöglichung des Genusses des Privatkopienprivilegs bestehen, weil die Regelung des § 95 b I 1, II UrhG nach verfassungskonformer Auslegung nicht verfassungswidrig ist. Damit ragt der sich ausweitende Kopierschutz immer mehr als Fremdkörper in das Recht auf digitale Privatkopien, dass letztlich völlig aufgezehrt werden könnte, bis es lediglich als Rechtshülle bestehen bleibt. Ein angemessener Ausgleich dürfte in diesem Bereich so lange misslingen, wie die Inhaltepiraterie weiter um sich greift. Sie ist mit Mitteln des Deliktsrechts allein kaum effektiv zu bekämpfen, sofern nicht Anreize gefunden werden, die Nutzer in die Legalität der Nutzung zurück zu holen. Um dies zu reflektieren geht die Studie auch näher auf die Austrahlung der DRM - Technik auf die Vergütungssysteme und das Problem der Marktabschottung ein. Die Lösung dürfte im außerjuristischen Bereich in einer angemessenen Preisbildung liegen. Die ungemein lesenswerte Studie bietet derzeit wohl die interessantesten Rechtsausführungen zur Beurteilung der DRM-Systeme in Deutschland und gibt der Diskussion interessante Impulse.
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