Brauerei- und Gaststättenrecht

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Ralf Hansen

Neuere Entwicklungen im Brauerei- und Gaststättenrecht

 Eine Rezension zu:

Bernd-Arthur Pauluscht/Udo Bühler

Brauerei- und Gaststättenrecht. Höchstrichterliche Rechtsprechung

4. wesentlich überarbeitete Auflage

Köln: RWS Verlag, 2002, 468 S., E 49,00,-

ISBN 3-8145-7596-2

 http://www.rws-verlag.de 

Nach dem unerwarteten Tod von VorsRiBGH Arthur Paulusch im April 2000 hat RA Udo Bühler diesen eingeführten Band übernommen, der insbesondere über die vertragsrechtlichen Fragen dieses schillernden Teilrechtsgebiets zuverlässig informierte. Daran hat sich unter dem neuen Bearbeiter nichts geändert, zumal die Konzeption beibehalten wurde, vorbehaltlich im Vorwort angekündigter Änderungen für die nächsten Auflagen. Ganz im Zentrum des Buches steht der Bierlieferungsvertrag, der für den Gastwirt und für die Brauereien schlicht fundamentale Bedeutung hat. Nicht behandelt werden Fragen der Gastwirtshaftung oder etwa öffentlichrechtliche Fragen des Gaststättenrechts. Ergänzt werden die Ausführungen zum Bierlieferungsvertrag allerdings durch Kapitel zum (praktisch weniger bedeutsamen) Bierverlagsvertrag und zum Automatenaufstellungsvertrag.

Da Bierlieferungsverträge (mit gewissen Abstrichen) maßgeblich durch die Klauselpraxis geprägt sind, gibt der erste Teil der Darstellung eine ganz ausgezeichnete Darstellung der richterlichen Überprüfung verwendeter Klausel und damit der Inhaltskontrolle der verwendeten AGB. Bereits im Vorwort weist der Verfasser aber darauf hin, dass die Klauselpraxis für Bierlieferungsverträge bei weitem nicht die Bedeutung hat, wie oftmals angenommen wird. Die höchstrichterlichen Entscheidungen, die sich mit der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Bierlieferungsverträge beschäftigen, sind denn auch sehr überschaubar. Nichtsdestoweniger spielt das AGB-Recht für die Einschätzung der Rechtmäßigkeit derartiger Verträge eine bedeutende Rolle, zumal nur wenige Fälle die höchstrichterliche Rechtsprechung erreichen, aber auf der Ebene der Streitigkeiten vor den Landgerichten eine erhebliche Rolle spielen. Auf die geänderte Rechtslage seit der Schuldrechtsreform wird übrigens durchgehend hingewiesen. Abweichungen zur früheren Rechtslage werden – soweit schon ersichtlich – ebenfalls durchgehend kenntlich gemacht. Dies gilt etwa für den interessanten Bereich der Inhaltskontrolle von vorformulierten Bierlieferungsverträgen. So wird etwa die neue Unklarheitenregelung des § 307 I BGB, die (schwierig abgrenzbar) neben § 305 c II BGB getreten ist, schon überzeugend thematisiert. Alle relevanten Klauselverbote werden eingehend diskutiert. Der Text setzt sich überdies sehr eingehend mit dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion und deren Ausnahmen auseinander.

 Der Hauptteil des Buches setzt sich intensiv mit allen praxisrelevanten Fragen rund um den Bierlieferungsvertrag auseinander, angefangen bei der rechtlichen Qualifikation dieses Vertragstyps, der letztlich nur als typengemischter Vertrag eingeordnet werden kann, der zudem völlig unterschiedliche Ausgestaltungen erfahren kann, etwa was Art, und Anzahl der abzunehmenden Menge angeht. Damit verbundene „Koppelungsgeschäfte“, etwa bezüglich der Finanzierung, sind nicht selten. Besondere Bedeutung hat in diesem Bereich die (meist langjährige) Ausschließlichkeitsbindung vor dem Hintergrund des § 138 I BGB. Die Darstellung zeigt die ganze Schwierigkeit dieser Thematik, bei der es sehr auf die Würdigung von Detailaspekten geht, etwa was Laufzeit und „Pacht-Entschädigung“ bei Unterbezug angeht. Entsprechend intensiv ist die Darstellung der Laufzeitbegrenzungen, bei der die Beschränkung von Knebelungsstrukturen im Vordergrund steht. Ähnlich schwer durchschaubar ist die Rechtslage beim Mindestbezug, bei der oftmals die Berechnungsgrundlage für den Schadensersatzanspruch der Brauerei in Streit steht. Jedenfalls werden alle typischen Regelungen Punkt für Punkt überzeugend durchdiskutiert. Dies gilt auch für die – praktisch extrem bedeutsame - Vertragsbeendigung durch Kündigung und Widerruf. Erhebliche Probleme weisen überdies Sicherungen der Bezugsbindung etwa durch „Brauereibindung“ auf. In diesem Zusammenhang geht die Darstellung auch sehr intensiv auf lauterkeits- und kartellrechtliche Aspekte ein, die in einer Phase sinkenden Bierabsatzes und eines sehr hart gewordenen Wettbewerbs erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Fusionen und Aufkäufe traditioneller Brauerein durch ausländische Großbrauereien geben zudem Anlass sich eingehend mit Fragen des Europäischen Kartellsrechts zu beschäftigen. Dies geschieht in dieser Auflage in erheblichem Umfang unter den Aspekten des allgemeinen Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und des Verbots des Missbrauch marktbeherrschender Macht.

Im weiteren Verlauf der Darstellung kommt auch der Bierverlagsvertrag zur Sprache, der regelmäßig Vertriebsvereinbarungen zwischen einer Brauerei und einem weiteren Getränkehersteller, etwa von koffeinhaltigen und ähnlichen Getränken zum Gegenstand hat, die selten Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind. Die Darstellung ist auch entsprechend kurz, geht aber auf alle relevanten Strukturen ein. Praktisch bedeutsamer sind Automatenaufstellungsverträge, die recht häufig Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind. Diese Probleme werden denn auch eingehend dargestellt. Der ausführliche Anhang enthält insbesondere europarechtliche Materialien. Sehr zu begrüßen ist das ausgezeichnete Entscheidungsregister, da es die Arbeit mit diesem Band in Fällen der Eile erheblich erleichtert.

Das Buch bietet eine kaum zu übertreffende systematische Übersicht über die aktuellen Entwicklungen des Brauerei- und Gaststättenrechts. Für die Praxis ist es seit Jahren die Darstellung der ersten Wahl und bei der Fallbearbeitung nahezu unentbehrlich.