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Ralf Hansen Eine
umfassende Darstellung zum
“BGB - AT”
Eine
Rezension zu:
Reinhard
Bork Allgemeiner
Teil des Bürgerlichen
Gesetzbuches
Reihe:
Lehrbuch des Privatrechts Tübingen:
Mohr (Siebeck), 2006, 747 S. ISBN: 3-16-149040-I Die erste Auflage erschien zu einem relativ unglücklichen Zeitpunkt und zwar kurz vor der Publikation der Vorschläge für eine umfassende Schuldrechtsreform, die auch Änderungen für den "AT" des BGB mit sich brachte, insbesondere im Verjährungsrecht. Das Werk hat jetzt den Stand vom 01.03.2006 und berücksichtigt die gesamte aktuelle Rechtsentwicklung für den Bereich des "Allgemeinen Teils" des deutschen bürgerlichen Rechts. Bereits die Vorauflage hatte das - konsequent umgesetzte - Anliegen, auch schwierige Fragen verständlich zu behandeln. Dieser Ansatz ist für die Neuauflage weiter fortgesetzt worden. Das Werk erscheint in einer Reihe, deren Ziel es ist, dass deutsche Privatrecht in seinen heutigen Dimensionen darzustellen. Dazu gehören auch die internationalen, europäischen und prozessualen Bezüge. Das Buch wendet sich zwar vornehmlich an Studenten, spricht aber selbstredend auch Wissenschaft und Praxis an. Der Band besticht
durch
eine überzeugende Systematik und eine klare Diktion. Damit darf man auf weitere Bände gespannt sein,
nicht zuletzt zum Schuldrecht. Anders als noch von der Darstellung von
Enneccerus/Nipperdey zum “AT” wird enzyklopädische Dichte nicht angestrebt.
Vielmehr wird versucht den Stoff repräsentativ darzustellen und die (verschütteten?)
Fundamente unserer Privatrechtsordnung - die unter dem Mantel der nationalen
Kodifikation immer europäischer wird - freizulegen, um die “großen
Entwicklungslinien” sichtbar zu machen. Das
Werk entfaltet die Strukturprinzipien des “AT” in 13 Teilen, nach herkömmlichem
Muster. Relativ gering sind rechtsvergleichende Ausblicke, gerade auch zum Privatrecht benachbarter Staaten.
Der hohe Abstraktionsgrad des BGB-
AT, der sich in kaum einer anderen Rechtsordnung findet, lässt sich letztlich
nur historisch wirklich verstehen. Dem dient ein Abschnitt über die Entstehung
des BGB und dessen Systematik, dass dem Pandektenwerk von Heise folgt. Sehr lesenswert sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen
zu den “Grundwertungen” des BGB. Gerade Anfängern gut verständlich sein
müssten
die Ausführungen des Verfassers über die Methodik der Rechtsauslegung. Die
Ausführungen zu §§ 13, 14 BGB zeigen, dass der Gesetzgeber inzwischen eine
Weichenstellung vorgenommen hat, so dass bestimmte Normen nur im Unternehmer -
Verbraucher-Verhältnis anwendbar sein sollen. Sehr interessant sind
die Ausführungen zu den Grundstrukturen des Persönlichkeitsrechtsschutzes,
ausgehend von Namensschutz des § 12 BGB, und zum Recht der juristischen
Personen, die jeweils die maßgeblichen Entwicklungslinien aufzeigen. Bei der Darstellung des subjektiven Rechts überzeugen insbesondere die Ausführungen zu Anspruch und Einwendung als dem tragenden Konstruktionsprinzip der Privatrechtsordnung. Die Abschnitte sind stets auch in sich gut strukturiert und sehr übersichtlich gehalten. Oft werden die deduktiven Ausführungen durch Beispiele ergänzt. Scharf unterschieden wird zwischen Rechtsgeschäft und Willenserklärung. Allerdings werden diese Abstraktionen am Fall erst bei den einzelnen Rechtsgeschäften wirklich verständlich. Überaus lesenswert sind auch die Ausführungen zu “Verpflichtung und Verfügung” einerseits und zum Abstraktionsprinzip andererseits. Besonders gut erklärt wird hier die Funktion der Zweckbestimmung, die insbesondere im Bereicherungsrecht eine erhebliche Rolle spielt. Sehr lesenswert sind auch die Ausführungen zu Willenserklärung und Vertrag als den entscheidenden Grundkategorien der Vertragsrechtstheorie. In diesem Zusammenhang wird etwa die Rückwirkungsfiktion des § 142 BGB bei gutgläubigem Erwerb sehr verständlich erörtert. Zu Problemen führt § 142 Abs.2 BGB etwa dann, wenn der Erwerber zwar nicht den Nichtigkeitsgrund kannte, jedoch in Kenntnis der Anfechtbarkeit war. Hier setzt die Lehre von den "Doppelwirkungen im Recht" ein, die davon ausgeht, dass auch ein nichtiges Rechtsgeschäftsgeschäft aus Gründen der Rechtssicherheit noch angefochten werden kann. Da diese Konstellationen immer wieder in Klausuren auftauchen, werden sie hier prägnant behandelt. Bei den Formerfordernissen werden
die Probleme des elektronischen Vertragsschlusses - gerade auch unter
Einbeziehung der digitalen Signatur - berücksichtigt. Auch den wissenschaftlich
interessierten Praktiker etwa werden die Ausführungen über gesetzliche Verbote
und sittenwidrige Rechtsgeschäfte interessieren. Der Verfasser geht die
maßgeblichen Fallgruppen eingehend durch und stellt insbesondere die
Wertungskriterien für die Interessenabwägung heraus. ums sodann die
Unwirksamkeitsfolgen eingehend zu erörtern. Die Bedingungslehre findet
ebenfalls eine sehr kritische Aufarbeitung. Vorzüglich
sind die Darlegungen zum Recht der Stellvertretung, die zur intensiven Lektüre
geradezu verführen. Dies zeigt sich etwa im Bereich der Erörterung der
Willensmängel bei der Bevollmächtigung, wenn der Vertreter von der Vollmacht
bereits Gebrauch gemacht hat, da ein Widerruf keine rückwirkende Funktion
entfalten kann. Entgegen anderen Auffassungen sieht Bork für Veränderungen am
gesetzlichen Ausgleichssystem schon bereits deshalb kein Anlass, weil es bei dem
betroffenen Dritten an einem Schutzbedürfnis fehlt, weil dieser sich die
Vollmachtsurkunde hätte vorlegen lassen können, da es einen guten Glauben an
eine Vollmacht nicht gibt. Ausgezeichnet
dargestellt werden Fragen des Verbraucherschutzes mit ihren Besonderheiten. So
etwa die Kernfragen des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen, dessen
materialer Teil nunmehr ins allgemeine Schuldrecht inkorporiert wird, während
der verfahrensrechtliche Teil als “Unterlassungsklagengesetz” bestehen
bleiben wird. Dessen Schutzwirkungen beschränken sich indessen nicht auf
Verbraucher. Die Ausführungen entfalten in aller Kürze das System der §§ 305
- 310 BGB. Von erheblichem Interesse ist insbesondere der Abschnitt über
die Grundlagen des Fernabsatzrechts. Bork
hat einen “AT” verfasst, der in seiner Prägnanz überaus konsequent verfährt
und die Materie sehr strukturiert und gut verständlich darstellt. Die abstrakte Materie des “BGB
- AT” wird hier in einer seltenen Transparenz entfaltet, die das Buch für
weite Leserkreise von Interesse werden lässt.
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