Lehrbuch zum Strafprozessrecht

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Ralf Hansen

Strafprozeßrecht kompakt

 Eine Rezension zu:

Werner Beulke

Strafprozeßrecht

5. neubearbeitete Auflage,

Reihe: schwerpunkte

Heidelberg: C.F. Müller, 2001, 326 S., E 19,50,-

ISBN 3-8114-5036-0

 http://www.cfmueller-verlag.de

Der Band befindet sich auf dem Stand vom Februar 2001. Das Strafverfahrensgesetz 1999 und weitere Gesetzesänderungen wie die Änderungen des Gesetzes über Fernmeldeanlagen sind eingehend eingearbeitet. Das Buch richtet sich zunächst darauf das maßgebliche Kernwissen zu vermitteln und gibt insbesondere in den Fragen und Antworten einen Überblick über die Standardexamensprobleme. Diese 72 Fallfragen erlauben eine schnelle Wiederholung der Grundlagenfragen des Strafprozessrechtes, nicht zuletzt vor dem ersten Staatsexamen. Der Vorteil des Bandes liegt in der Aufarbeitung aktueller Entwicklungen des Strafprozessrechtes, einer ungemein dynamischen Materie, die den denkbar grundrechtssensibelsten Bereich einer Rechtsordnung betrifft, da in keinem Bereich der Staat Betroffenen intensiver gegenübertritt. 

Überzeugend ist bereits der Aufbau, der zunächst einmal die allgemeinen Zielvorgaben des Strafprozesses betrifft, die maßgeblichen Prozeßmaximen darstellt, um anschließend Fragen des Gerichtsaufbaues zu klären. Dabei wird auch sehr eingehend dargelegt, welche Funktionen die Organe des Strafprozesses jeweils ausfüllen. Besonders lesenswert ist etwa das Kapitel über den Beschuldigten und dessen Rechte. Auch für Verteidiger instruktiv sind noch die Ausführungen zu dessen Rechtsstellung, etwa zu den Möglichkeiten der Überwachung des Fernmeldeverkehrs zwischen dem Verteidiger und seinem Mandanten, die Beulke wegen des Vorranges des § 148 StPO mit Recht ablehnt, da sonst die Effektivität einer angemessenen Strafverteidigung nicht gegeben ist. Ein sehr lesenswertes Kapitel gilt Fragen der Untersuchungshaft. Immer wieder führt der Einsatz strafprozessualer Zwangsmittel - die den polizeilichen Standardmaßnahmen im präventiven Polizeirecht weitgehend korrespondieren - zu erheblichen Streitfragen, deren Klärung letztlich immer nur von Fall zu Fall möglich ist. Diese ungemein komplizierten Rechtsfragen werden sehr gelungen aufgearbeitet, etwa auch was die DNA-Analyse des § 81 f StPO betrifft. Der Verfasser geht davon aus, daß Massentests von dieser Norm nicht gedeckt sind, sofern der Personenkreis nicht überschaubar ist. Indessen läuft ein etwaiges Verwertungsverbot leer, da nach § 81 a StPO dann eine Blutentnahme erfolgen kann, die zu einer entsprechenden Auswertung führen kann. Ähnlich intensiv ist etwa auch die Darstellung zum Einsatz verdeckter Ermittler. Lesenswert auch für “Profis” sind die Ausführungen zum Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren. Dieser Bereich weist erhebliche Tücken auf, besonders wenn die Zwangsmaßnahme erledigt ist. Lange Zeit wurde hier ein Rechtsschutz überhaupt verneint, soweit es um die Art und Weise der Durchführung nach Anordnung von StA oder Polizei ging. Nunmehr wendet der BGH auch hier § 98 II 2 StPO analog an, da §§ 23 ff EGGVG insoweit nicht anwendbar ist. Auch gegen richterlich angeordnete Maßnahmen gilt inzwischen der Rechtsbehelf des § 304 StPO als statthaft. Zu diesen verzweigten und verwickelten Fragen findet sich inzwischen ein ausgezeichnetes Übersichtsschema.

Selbstredend wird der Gang der mündlichen Hauptverhandlung als dem Kern des Strafprozesses sehr genau nachgezeichnet. In den Strafakten mag stehen, was immer will. Das Urteil ist aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu schöpfen, nicht aus den Strafakten. Wiederum auch für Praktiker interessant sind die Ausführungen zum “Deal” im Strafverfahren, dessen Verbreitung kaum noch zu stoppen ist. Nach wie vor sind hier zahlreiche Fragen noch immer sehr umstritten. Natürlich werden die wesentlichen Einwände der Rechtslehre referiert. Allerdings scheinen diese Einwände die Rechtspraxis wenig zu beeindrucken. Aus diesem Grunde werden die maßgeblichen Leitlinien der Rechtsprechung zum Deal klar herausgearbeitet, die allerdings nicht immer alle eingehalten werden, zumal immer neue Varianten entwickelt werden. Die maßgeblichen Probleme ergeben sich, wenn die Bedingungen des Deals nicht eingehalten werden, etwa wenn das Gericht sich nicht mehr an den Deal gebunden fühlt. Diese Folgen werden ebenfalls sehr eingehend thematisiert. Sehr überzeugend dargestellt werden zudem die Grundlagenprobleme des Beweisrechts im Strafprozeß, dem praktisch erhebliche Bedeutung zukommt. Dem strafprozessualen Tatbegriff ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Ausführlicher sein könnte das Kapitel über das praktisch wichtige Revisionsrecht, das über etliche Untiefen verfügt, die allerdings letztlich fast nur dem Spezialisten zugänglich sind.

Das Strafprozessrecht von Beulke ist nicht ohne Grund die wohl führende Lehrbuchdarstellung. Kaum ein anderes Lehrbuch bietet diese Verbindung der Vermittlung von Kernwissen, Examensrepetitorium und der Aufarbeitung der aktuellsten Entwicklungslinien des Strafprozessrechts.