Ralf Hansen
Strafprozeßrecht
kompakt
Eine
Rezension zu:
Werner
Beulke
Strafprozeßrecht
5.
neubearbeitete Auflage,
Reihe:
schwerpunkte
Heidelberg:
C.F. Müller, 2001, 326 S., E 19,50,-
ISBN
3-8114-5036-0
http://www.cfmueller-verlag.de
Der
Band befindet sich auf dem Stand vom Februar 2001. Das Strafverfahrensgesetz
1999 und weitere Gesetzesänderungen wie die Änderungen des Gesetzes über
Fernmeldeanlagen sind eingehend eingearbeitet. Das Buch richtet sich zunächst
darauf das maßgebliche Kernwissen zu vermitteln und gibt insbesondere in den
Fragen und Antworten einen Überblick über die Standardexamensprobleme. Diese
72 Fallfragen erlauben eine schnelle Wiederholung der Grundlagenfragen des
Strafprozessrechtes, nicht zuletzt vor dem ersten Staatsexamen. Der Vorteil des
Bandes liegt in der Aufarbeitung aktueller Entwicklungen des
Strafprozessrechtes, einer ungemein dynamischen Materie, die den denkbar
grundrechtssensibelsten Bereich einer Rechtsordnung betrifft, da in keinem
Bereich der Staat Betroffenen intensiver gegenübertritt.
Überzeugend
ist bereits der Aufbau, der zunächst einmal die allgemeinen Zielvorgaben des
Strafprozesses betrifft, die maßgeblichen Prozeßmaximen darstellt, um anschließend
Fragen des Gerichtsaufbaues zu klären. Dabei wird auch sehr eingehend
dargelegt, welche Funktionen die Organe des Strafprozesses jeweils ausfüllen.
Besonders lesenswert ist etwa das Kapitel über den Beschuldigten und dessen
Rechte. Auch für Verteidiger instruktiv sind noch die Ausführungen zu dessen
Rechtsstellung, etwa zu den Möglichkeiten der Überwachung des
Fernmeldeverkehrs zwischen dem Verteidiger und seinem Mandanten, die Beulke
wegen des Vorranges des § 148 StPO mit Recht ablehnt, da sonst die Effektivität
einer angemessenen Strafverteidigung nicht gegeben ist. Ein sehr lesenswertes
Kapitel gilt Fragen der Untersuchungshaft. Immer wieder führt der Einsatz
strafprozessualer Zwangsmittel - die den polizeilichen Standardmaßnahmen im präventiven
Polizeirecht weitgehend korrespondieren - zu erheblichen Streitfragen, deren Klärung
letztlich immer nur von Fall zu Fall möglich ist. Diese ungemein komplizierten
Rechtsfragen werden sehr gelungen aufgearbeitet, etwa auch was die DNA-Analyse
des § 81 f StPO betrifft. Der Verfasser geht davon aus, daß Massentests von
dieser Norm nicht gedeckt sind, sofern der Personenkreis nicht überschaubar
ist. Indessen läuft ein etwaiges Verwertungsverbot leer, da nach § 81 a StPO
dann eine Blutentnahme erfolgen kann, die zu einer entsprechenden Auswertung führen
kann. Ähnlich intensiv ist etwa auch die Darstellung zum Einsatz verdeckter
Ermittler. Lesenswert auch für “Profis” sind die Ausführungen zum
Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren. Dieser Bereich
weist erhebliche Tücken auf, besonders wenn die Zwangsmaßnahme erledigt ist.
Lange Zeit wurde hier ein Rechtsschutz überhaupt verneint, soweit es um die Art
und Weise der Durchführung nach Anordnung von StA oder Polizei ging. Nunmehr
wendet der BGH auch hier § 98 II 2 StPO analog an, da §§ 23 ff EGGVG insoweit
nicht anwendbar ist. Auch gegen richterlich angeordnete Maßnahmen gilt
inzwischen der Rechtsbehelf des § 304 StPO als statthaft. Zu diesen verzweigten
und verwickelten Fragen findet sich inzwischen ein ausgezeichnetes Übersichtsschema.
Selbstredend
wird der Gang der mündlichen Hauptverhandlung als dem Kern des Strafprozesses
sehr genau nachgezeichnet. In den Strafakten mag stehen, was immer will. Das
Urteil ist aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu schöpfen, nicht aus den
Strafakten. Wiederum auch für Praktiker interessant sind die Ausführungen zum
“Deal” im Strafverfahren, dessen Verbreitung kaum noch zu stoppen ist. Nach
wie vor sind hier zahlreiche Fragen noch immer sehr umstritten. Natürlich
werden die wesentlichen Einwände der Rechtslehre referiert. Allerdings scheinen
diese Einwände die Rechtspraxis wenig zu beeindrucken. Aus diesem Grunde werden
die maßgeblichen Leitlinien der Rechtsprechung zum Deal klar herausgearbeitet,
die allerdings nicht immer alle eingehalten werden, zumal immer neue Varianten
entwickelt werden. Die maßgeblichen Probleme ergeben sich, wenn die Bedingungen
des Deals nicht eingehalten werden, etwa wenn das Gericht sich nicht mehr an den
Deal gebunden fühlt. Diese Folgen werden ebenfalls sehr eingehend thematisiert.
Sehr überzeugend dargestellt werden zudem die Grundlagenprobleme des
Beweisrechts im Strafprozeß, dem praktisch erhebliche Bedeutung zukommt. Dem
strafprozessualen Tatbegriff ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Ausführlicher
sein könnte das Kapitel über das praktisch wichtige Revisionsrecht, das über
etliche Untiefen verfügt, die allerdings letztlich fast nur dem Spezialisten
zugänglich sind.
Das
Strafprozessrecht von Beulke ist nicht ohne Grund die wohl führende
Lehrbuchdarstellung. Kaum ein anderes Lehrbuch bietet diese Verbindung der
Vermittlung von Kernwissen, Examensrepetitorium und der Aufarbeitung der
aktuellsten Entwicklungslinien des Strafprozessrechts.