Besonderes Verwaltungsrecht

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Ralf Hansen

Das besondere Verwaltungsrecht 

in umfassender Darstellung

 

Eine Rezension zu:

 

Udo Steiner (Hrsg.)

Besonderes Verwaltungsrecht

 

8., neu bearbeitete und erweiterte Auflage

Heidelberg: C.F. Müller, 2006, 949 Seiten, 43,00 €

ISBN 3-8114-8038-3 

JURATHEK Studium

 http://www.cfmueller-verlag.de

 

Das Werk bietet seit 1984 eine umfassende Darstellung der Kerngebiete des besonderen Verwaltungsrechts für das Studium, spricht aber durchaus auch Praktiker an, das eine derartige Übersicht über das Verwaltungsrecht Seltenheitswert hat. Es gibt wenig vergleichbare Darstellungen mit Handbuchcharakter. Die Schwerpunktsetzung trägt der veränderten Ausbildungssituation an den Universitäten Rechung und spricht insoweit insbesondere Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten an.  

Ungeachtet dessen ist das Lehr - und Handbuch aber auch für die juristische Praxis überaus nützlich, nicht zuletzt angesichts der Dichte der Darstellung, die den Charakter eines umfassenden Kompendiums hat, dass in dieser Form vergleichsweise selten anzutreffen ist und sich deutlich bewährt hat. Die Neuauflage hat den Stoff behutsam erweitert. Berücksichtigt wird jetzt auch das Telekommunikationsrecht, das Energierecht und die Verantwortung des Staates für die Verkehrsinfrastruktur. Diese Erweiterung ist sehr begrüßenswert und trägt auch dem Stellenwert dieser Rechtsbereiche Rechnung, die eine hohe Praxisrelevanz aufweisen. Der Autorenkreis ist gegenüber der Vorauflage um drei neue Autoren erweitert worden. 

Der von Seewald bearbeitete erste Teil behandelt das in den deutschen Bundesländern geltende Kommunalrecht. Angesichts der hier bestehenden, länderspezifischen Regelungen orientiert sich die Darstellung an der notwendig rechtsvergleichenden Herausarbeitung des tragenden Strukturprinzipien des deutschen Kommunalrechts von der Gemeindeorganisation, über die Satzungshoheit, dem kommunalen Wirtschaftsrecht bis hin zu aufsichtsrechtlichen Fragen. Der Beitrag hat deutlich Übersichtscharakter, sodass Einzelfragen anhand der umfassenden Nachweise in den Fußnoten schnell vertieft werden können.

Das Polizei- und Ordnungsrecht bearbeitet Schenke & Schenke und bieten hier eine profunde Übersicht über die tragenden Strukturprinzipien des deutschen Sicherheitsrechts, die gewisse Gemeinsamkeiten mit seiner Darstellung in der Reihe "schwerpunkte" aufweist, aber gegenüber dieser Auflage bereits wieder einige Aktualisierungen aufweist, so etwa bei der Darstellung der Störerauswahl. Auch diese Bearbeitung zeigt deutlich die Ausnahmestellung dieser beiden Texte, die auch deutliche Worte der dogmatischen Kritik im Sicherheitsrecht finden und die wissenschaftliche Diskussion damit energisch vorantreiben. Erhebliche Präzisierungen finden sich jetzt etwa bei den Ausführungen zu den polizeilichen Befugnissen außerhalb des Bereichs der Gefahrenabwehr, die erhebliche Abgrenzungs- und Rechtsschutzprobleme aufwerfen. Wer mit Problemen des Sicherheitsrechts zu tun hat, wird um eine Auseinandersetzung mit diesem Text kaum herumkommen. 

Das in der letzten Auflage enthaltene Kapitel von Köpp zum öffentlichen Dienstrecht ist leider ersatzlos entfallen. Diese Entscheidung ist angesichts der praktischen Bedeutung dieser Materie und der kritischen Aufarbeitung der Materie bedauerlich und sollte für die nächste Auflage überdacht werden. 

Die schwierige Thematik des öffentlichen Baurechts wird von Oldiges dargestellt, dessen Darstellung des Bauplanungsrecht Maßstäbe gesetzt hat und setzt, so etwa im Bereich der Entschädigung für Planungsschäden und des Angriffs von Planungsmängeln. Eingearbeitet sind die weitreichenden Änderungen des BauGB und des Europarechtsanpassungsgetzes Bau von 2004. Die BauNVO wird in einer Übersicht dargestellt. Die Übersicht über das Bauordnungsrecht arbeitet die in allen Bundesländern maßgeblichen Strukturen und Problemlagen heraus, etwa beim Nachbarschutz. 

Der Herausgeber stellt das Straßen- und Wegerecht nunmehr umfassend unter dem Aspekt des Verkehrsinfrastrukturrechts dar und erweitert damit die Perspektive der Darstellung, die eine ausgezeichnete Übersicht zu diesem verzweigten Bereich gibt, der sich längst nicht mehr auf das öffentliche Sachenrecht beschränkt. Dabei werden planungsrechtliche Aspekte ebenso eingehend behandelt wie Fragen der Straßenbaulast, des Sondernutzungsrechts in Abgrenzung zum Gemeingebrauch und nachbarrechtliche Aspekte.Das Raumordnungs - und Landesplanungsrecht stellt Steiner in einem eigenen Kapitel gesondert dar.

Arndt und Fetzer stellen in einer konzentrierten Übersicht das Wirtschaftsverwaltungsrecht dar,, ausgehend von der verfassungsrechtlichen Grundfragen der deutschen Wirtschaftsverfassung, die heute erheblich vom europäischen Recht geprägt wird, was auch eingehend berücksichtigt wird. Anschließend werden in einer prägnanten Darstellung die Instrumentarien der Wirtschaftslenkung vorgestellt, auch unter finanz- und geldpolitischen Vorzeichen. Diese Darstellung begnügt sich nicht mit einer Darstellung des ordnungsrechtlichen Instrumentariums - primär des Gewerbe- und Handwerksrechts -, sondern erläutert auch die interessanten Grundfragen des Außenwirtschaftsrechts unter Einschluss des Handels mit problematischen Gütern. Es dürfte nahe liegen, die Ausführungen zum Energierecht und Telekommunikationsrecht in den Folgeauflagen zu erweitern, da die sich hier stellenden Probleme immer drängender werden. Diese Darstellung dürfte einer der interessantesten ihrer Art sein.

Arndt und Fischer stellen das das Umweltrecht dar, das längst ebenfalls maßgeblich europarechtlich geprägt ist. Hier werden zunächst die allgemeinen Strukturprinzipien herausgearbeitet. So etwa die Instrumente des Umweltrechts oder der interessanten haftungsrechtlichen Fragen. Im Bereich des besonderen Umweltrechts erfolgt eine Darstellung nach Teilbereichsmaterien, beginnend mit dem Immissionsschutz, über das Abfallrecht, über das Atom- und Energierecht, das Naturschutzrecht, bis hin zu Wasser- und bodenschutzrechtlichen Fragestellungen

Über die Brillanz dieser Darstellung muss man nicht viel Worte verlieren. Es handelt sich um die wohl führende Gesamtdarstellung der maßgeblichen Teilbereiche des besonderen Verwaltungsrechts, die für Studium und Praxis kaum entbehrlich ist. Sie verschafft rasche Orientierung in Bereichen, die als Ganzes kaum mehr überschaubar sind.