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Ein Leitfaden zum Berufungsrecht
Eine Rezension zu: Schumann, Claus-Dieter/Kramer, Wolfgang Die Berufung in Zivilsachen 7. Auflage München: C.H. Beck (Vahlen), 2007, 314 S., E 29,00,- ISBN 978 3 8006 3384 5 http://www.beck.de
Mit der Reform des Zivilprozesses wurde das Berufungsrecht 2002 erheblich verändert.
Die Reform war maßgeblicher Gegenstand der Vorauflage von 2002. Die Reform
war erheblicher Kritik ausgesetzt und ist es noch. Die Neuauflage arbeitet die
Entwicklungen der letzten fünf Jahre, in denen sich im Zivilprozessrecht
erhebliche Detailkorrekturen am Gesetzestext aufgrund ständiger
Gesetzesänderungen ergeben haben. Viele durch die Neuregelungen aufgeworfenen
Fragen sind nach wie vor ungeklärt, so dass hier teilweise eigene Ansätze
entwickelt werden. Stärker als in früheren Auflagen berücksichtigt wird die
anwaltliche Perspektive.
Nach wie vor hilft das Buch insbesondere Rechtsanwälten Haftungsfallen zu
vermeiden, allerdings ist in manchen Bereichen der "sichere Weg" nur
schwer erkennbar. Der Band versucht hier wenigstens Hilfestellungen zu geben.
Wie gewohnt, finden sich in diesem Buch zahlreiche nützliche Hinweise für
die richterliche Dezernatsarbeit, die durchaus auch für den Rechtsanwalt
interessant sind, da deren Kenntnis die Kommunikation vereinfachen kann. Der
erste Teil widmet sich intensiv der gerichtsinternen Zuständigkeitsprüfung.
Der zweite Abschnitt legt den Schwerpunkt auf Zulässigkeitsfragen. Besonders
interessant ist etwa die Auseinandersetzung mit den berufungsfähigen
Entscheidungen und selbstredend die Erörterung der Berufungsfrist. Hier ist
beispielweise der Hinweis hervorzuheben, dass die Einreichung einer Rügeschrift
nach § 321 a ZPO niemals als Berufung gewertet werden kann, da sich diese
Vorgehensformen grds. ausschließen, sofern nicht der Berufungswert von Euro
600,- in Frage steht, über dessen Vorliegen das Berufungsgericht eigenständig
entscheidet, ohne an die Streitwertfestsetzung des Gerichts erster Instanz
gebunden zu sein. Der Verfasser erteilt den klugen Rat, in solchen Fällen,
beide Rechtsbehelfe einzulegen, um eine - unanfechtbare - Vorausentscheidung
des Berufungsgerichts über den Wert des Beschwerdegegenstandes durch Beschluss
zu erreichen. Eine eingehende Auseinandersetzung findet sich zur Einreichung
der Berufungsschrift per Telefax, die die einschlägige Rechtsprechung souverän
aufarbeitet. Sehr lesenswert sind die Ausführungen zur - nur noch
einmalig verlängerbaren - Berufungsbegründungsfrist, wobei insbesondere die
neue Regelung des § 520 II 3 ZPO von Bedeutung ist, da der Gegner selten
zustimmen dürfte. Der Verfasser ist entgegen der verbreiteten, früheren
Praxis der meisten Berufungsgerichte der Auffassung, dass eine Verlängerung
an das Vorliegen erheblicher Gründe gekoppelt ist, die konkret darzulegen
sind und nennt entsprechende Beispiele. Es kann daher gefährlich sein, als
Rechtsanwalt auf eine wohlwollende „Pauschalverlängerung" zu
vertrauen. Entsprechend kritische Äußerungen finden sich - wie in der
Vorauflage - zur anwaltlichen „Fristenakrobatik". Für die erfolgreiche
Wiedereinsetzung wird ein interessant gestaltetes Musterschreiben präsentiert.
Besonders nützlich sind die zahlreichen Hinweise zur Berufungsbegründung und
zur Form der Berufungsschrift, da sie Fehler vermeiden helfen. Dies beginnt
bereits mit Formulierungshilfen für erfolgreiche Berufungsanträge und führt
dann zu den erheblichen Anforderungen an eine schlüssige Berufungsbegründung
nach § 520 III 2 ZPO. Es ist entweder erforderlich eine Rechtsverletzung wie
bei § 546 ZPO darzulegen oder aber schlüssig zu machen, dass die nach § 259
ZPO zugrundgelegten Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen, was auch
kumulativ geschehen kann. Diese Begründungserfordernisse werden im einzelnen
sehr anschaulich dargelegt und so erläutert, dass sie gerade auch dem
Berufsanfänger und dem Referendar eine wirkliche Hilfestellung geben. Dies
zeigt sich etwa am Beispiel des Angriffes auf eine erstinstanzliche Beweiswürdigung,
die so konkret wie möglich erfolgen muss. Potentielle Fehlerquellen werden
deutlich offengelegt, auch hinsichtlich des strengen Bezugnahmeverbots.
Interessant sind die Darlegungen zur Berufungsrücknahme und zur Anschlussberufung
im dritten Abschnitt. Insbesondere für die Anschlussberufung werden
verbleibende Zweifelsfragen erörtert, so etwa zur Befristung der
Anschlussberufung, die jedenfalls nicht lediglich das Urteil erster Instanz
lediglich verteidigen darf. Anwendungsbeispiele machen dies
deutlich.
Sehr klar dargelegt wird die gesetzliche Stufenfolge der Regelungen der §§ 522, 523 I, 527 I ZPO. Hier werden die Hürden verdeutlicht, die eine erfolgreiche Berufung ab Zulässigkeit nehmen muss, um überhaupt durchzudringen. Besonders intensiv wird hier die Zurückweisung der Berufung mangels Erfolgsaussicht erörtert, da sie in der Praxis breiten Raum einnimmt. Hinsichtlich Prüfungsumfang und Entscheidungsspielraum wird sich oft die Frage nach der Zulässigkeit neuen Angriffs- und Verteidigungsvorbringens stellen, die in ihren Grundstrukturen klar erläutert dargelegt werden. Interessant sind die Darlegungen zur intensiven Vorbereitung der Berufungsverhandlung und zum Vergleich sowie selbstredend zur Revisionszulassung. Hier wird die neuere BGH - Rechtsprechung eingehend diskutiert. Insbesondere für Richter und Referendare von hohem Interesse sind die Ausführungen zur Abfassung des Berufungsurteils. Das Werk bietet nach wie vor eine präzise Erörterung aller maßgeblichen Fragen des Berufungsrechts und ist aus der Literatur nicht wegzudenken.
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