Tagung Arzthaftung 2004

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Ralf Hansen

Tagung zum Arzthaftungsrecht 2004

Eine Kurzrezension zu:

Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht (Hrsg.)

Arzthaftungsrecht

Rechtspraxis und Perspektiven

Reihe: MedR

Erstauflage

 Heidelberg, Springer-Verlag, 2006, 194 S. 

ISBN 3-540-28418-4

  http://www.springer.de  

 

Der interessante Tagungsband gibt die Vorträge und Diskussionen einer Tagung zum Arzthaftungsrecht im Herbst 2004 wieder.

Im ersten Teil geht es um zivilprozessuale Aspekte. Der erste Beitrag stellt die Folgen der ZPO für das Arzthaftungsrecht vor und widmet sich hier schwerpunktmäßig Fragen der Berufung und der Fehlerkontrolle in der zweiten Instanz. Die Beschränkung der Fehlerkontrolle ist angesichts möglicher Fehler in der ersten Instanz nach wie vor zweifelhaft. Der BGH wendet die §§ 529, 531 ZPO allerdings sehr restriktiv an. Diese Aspekte werden im darauf folgenden Beitrag vertieft, der insbesondere die Möglichkeit einer Verwerfung der Berufung durch Beschluss ohne Rechtsbehelf kritisiert. Interessante Aspekte enthält der dritte Beitrag zum Prozessrecht, der die Reichweite der Auskunftsansprüche intensiv hinterfragt. Die Informationsdefizite, die im Arzthaftungsprozess oftmals anzutreffen sind, führen zum Postulat des Verfassers, dass die Auskunftsansprüche der Parteien soweit reichen müssen wie die Möglichkeiten der Gerichte zur Ermittlung des Sachverhalts, ohne das die Reichweite abstrakt festgelegt werden kann.

Der zweite Teil des Bandes behandelt die aktuellen Tendenzen der deutschen Rechtsprechung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach Einführung eines allgemeinen Schmerzensgeldanspruches. Der Beitrag gibt etwa der begründeten Erwartung Ausdruck, dass die Rechtsprechung § 280 I BGB teleologisch mit den gleichen Argumenten reduzieren wird, mit denen eine Anwendung des § 282 BGB a.F. auf den Arzthaftungsvertrag abgelehnt wurde. Der Beitrag rekapituliert insbesondere die neuere Rechtsprechung, die ein funktionsdifferenziertes Verständnis der Ausgleichsfunktion aufweist. Der folgende Beitrag bietet einen Abriss über internationale Entwicklungen im Schmerzensgeldrecht, der auf die verschienen Ansätze im Haftungsrecht hinweist, die etwa in Europa vorhanden sind. So orientiert sich Spanien etwa an konkreten Tabellenwerken. Der Beitrag zeigt trotz seiner Kürze Unterschiede und Gemeinsamkeiten sehr informativ auf. Der letzte Beitrag dieses Abschnitts widmet sich der Versicherbarkeit des Heilwesenrisikos.

Im dritten Teil geht es zunächst um die Haftung für schwere Behandlungsfehler. Vieles spricht dafür, dass sich die Perspektive vom Deliktsrecht zum Vertragsrecht verschieben wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Behandlungsstandards eine höhere Gewichtung bekommen werden, soweit sie in Richtlinien und Leitlinien enthalten sind. Dies leitet unmittelbar zum letzten Beitrag über, der sich mit dem Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsrecht befasst und hier die aktuellen Entwicklungen auch angesichts der ZPO-Reform aufzeigt.

Der Tagungsband gibt einen guten Überblick über aktuelle Entwicklungen im Arzthaftungsrecht.