Arzthaftung in der Rechtsprechung

 

 

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Ralf Hansen

Neuere Entwicklungen im Arzthaftungsrecht

Eine Rezension zu:

Erich Steffen/Wolf-Dieter Dressler

Arzthaftungsrecht. Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung

9. neubearbeitete Auflage

 Köln: RWS Verlag, 2002, 349 S., E 46,00,-

ISBN 3-8145-7337-4 

 http://www.rws-verlag.de

 

Der seit langem eingeführte Band enthält eine umfassende Darstellung der neueren Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zur Arzthaftung (aber auch der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte), deren praktische Bedeutung weiter steigt. Schätzungsweise 6.000 Verfahren in diesem Bereich erreichen derzeit pro Jahr die Zivilgerichte. Die Haftungsregime des Vertragsrechts sind hiervon ebenso intensiv berührt wie das Deliktsrecht, ohne sich auszuschließen. Der Band untersucht zunächst das Behandlungsverhältnis. Das neue Schuldrecht wird durchgehend berücksichtigt. Eingegangen wird dabei etwa auf die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa hinsichtlich der privatärztlichen Abrechnung oder hinsichtlich des – wegen § 307 a BGB rechtswidrigen – formularmäßigen Ausschlusses leicht fahrlässiger Behandlungsfehler. Ein weiteres Thema ist das Verhältnis des Kassenpatienten zum behandelnden Arzt, das durch einen Dualismus von Zivil- und Sozialrecht geprägt ist, die aber die Pflichtenstellung des Arztes gegenüber dem Patienten nicht berührt. Maßgeblich bei der Krankenhausbehandlung ist oftmals, wer Anspruchgegner ist, was von einer – oft schwierigen - Qualifikation des zwischen Arzt, Krankenhaus, Krankenhausträger und Patient eingegangenen Vertragsverhältnisses abhängt. Diesen Fragen wird eingehend nach gegangen.

Wesentlich ausgreifender ist die Darstellung der Haftungstatbestände, die mit einer Typologie der Behandlungsfehler einsetzt, ausgehend von einer grds. dienstvertraglichen Haftung des Arztes. Die Frage ist oft schon, was der Arzt schuldet, mag er auch eine gute medizinische Behandlung schulden, deren Unterschreitung einen Ausgleich durch einen Schadensersatzanspruch nach § 280 I oder § 823 I BGB grundsätzlich rechtfertigt. Die Autoren gehen in diesem Zusammenhang sehr konkret auf den Inhalt des Behandlungsvertrages ein, der den Sorgfaltsmaßstab erheblich prägen kann, da es stets um Qualitätsmängel und damit um Abweichungen von einem Standard geht, die auch von den Umständen geprägt werden, unter denen die Leistung erbracht wird. Inwieweit die derzeitige Situation der kassenärztlichen Behandlung insoweit zu Haftungserleichterungen führen kann, wird die nähere Zukunft erweisen. Diagnoseirrtümern steht die Rechtsprechung relativ zurückhaltend gegenüber, was eingehend anhand der dazu ergangenen Rechtsprechung nahezu erschöpfend dargelegt wird. Dies gilt auch für alle anderen bisher entschiedenen Arten von Behandlungsfehlern bis hin zur Anfängeroperation. Die Rechtsprechung wird stets umfassend dokumentiert. Sehr interessant ist der Abschnitt über Sonderlagen, der Fragen der Sterilisation, des Schwangerschaftsabbruches und von Schwangerschaftstests behandelt, nachdem diese Fallgruppen erheblich in die Diskussion geraten sind. Bekanntlich hält der BGH trotz der seitens des 2. Senats des BVerfG geäußerten Bedenken nach wie vor konsequent an der Schadensersatzhaftung des Arztes bei fehlgeschlagenen Sterilisationen oder Schwangerschaftsabbrüchen für „wrongful birth“ fest, wenn der Behandlungsvertrag auf den Vermögensschutz ausgerichtet ist. Nicht weniger praxisrelevant sind Aufklärungsfehler. Auch hier wird die kaum mehr übersehbare Rechtsprechung Fallgruppe für Fallgruppe durchdiskutiert. Erhebliche Praxisrelevanz besitzen Fragen rund um die Dokumentationspflicht und die Einsichtnahme in die Patientenakten. Sehr übersichtlich werden zudem Verjährungsfragen behandelt

Arzthaftungsprozesse werden maßgeblich in der Beweisstation gewonnen und verloren. Beweisfragen widmen die Autoren daher ein eigenes Kapitel, das sich sowohl den Fragen des Beweismaßes als auch den oft entscheidungserheblichen Fragen der Beweislast eingehend widmet. Es ist nur konsequent ein Kapitel über die Besonderheiten des Arzthaftungsprozessesfolgen zu lassen, das gerade auch dem anwaltlichen Nichtspezialisten für die ärztliche Berufshaftung eine große Hilfe ist. Im Anhang findet sich ein erschöpfendes Entscheidungsregister.

Das Buch bietet eine letztlich unübertroffene, systematische Übersicht über die aktuellen Entwicklungen des Arzthaftungsrechts.