Anwaltsrecht im Überblick

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Ralf Hansen

 Das anwaltliche Berufsrecht im Überblick

 Eine Rezension zu:

 Volker Römermann/Wolfgang Hartung

 Anwaltliches Berufsrecht

 Erstauflage

 München: C.H.Beck, 2002, 368 S., E 24,-

3-406-49107-3

 http://www.beck.de 

 

Ein Lehrbuch zum anwaltlichen Berufsrecht dürfte weitgehend ein Novum sein, jedenfalls auf aktuellem Stand. Eine solche Darstellung trägt auch den veränderten Akzenten in der Juristenausbildung richtet, die sich aber nach wie vor maßgeblich am Leitbild des Richters ausrichtet, allen Reformansätzen zum Trotz. Die Darstellung erlaubt einen umfassenden Überblick über das anwaltliche Berufsrecht, der anderweitig schwer zu finden ist. Bedauerlich ist allerdings, dass Internetfundstellen, die einen aktuellen Überblick gewähren kaum erwähnt sind. Dies ist insbesondere angesichts der interessanten Informationsangebote zahlreicher Anwaltskammern unter Einschluss der BRAK und des DAV sowie der RAK etwas misslich.

Der erste Teil des Buches behandelt die gegenwärtige Bedeutung der Anwaltschaft und die historische Entwicklung angesichts einer Situation, in der geschichtliche überkommene Traditionen zunehmend unter dem Druck von Marktimperativen an Bedeutung verlieren. Der historische Abriss ist etwas kurz, um ein anwaltliches Selbstverständnis prägen zu können. Überzeugender ist die Darstellung der Rechtsquellen. Stets gelungen sind die beigefügten Übersichten und Schemata. Dies gilt für alle Kapitel.

Nicht unproblematisch ist das Kapitel “Zugang zu Rechtsanwaltschaft”. Zwar werden die Zulassungsvoraussetzungen in den maßgeblichen Strukturen dargestellt, doch dürften dem angehenden Rechtsanwalt hier Informationen fehlen, wie man die Zulassung konkret angeht. Auch das Kapitel über die Fachanwaltschaft ist arg kurz und vermeidet jede Kritik an der Blockade der Ausweitung der Fachanwaltschaften, die inzwischen gelockert wurde. Auch bahnt sich eine erneute Überarbeitung der BORA entscheidenden Bereichen an.

Der Leser erfährt interessantes über die “Stellung und die Aufgaben des Rechtsanwaltes”. Zum Problem der Stellung als “Organ der Rechtspflege” findet sich nichts überraschendes und insbesondere die vielfältige rechtspolitische Kritik findet keinerlei Widerhall. Interessanter, aber auch sehr knapp gehalten, sind indessen die Ausführungen zum “Anwaltsmonopol” Rechtsberatung. Die Autoren halten das Rechtsberatungsgesetz maßgeblich für ein Verbraucherschutzgesetz, da ein Konkurrentenschutz heute nicht mehr wegen Art. 12 I GG vertreten werden kann und weisen in der dieser Hinsicht treffend auf die “Masterpatent-Entscheidung” des BVerfG hin. Indessen fragt es sich, ob nicht Einschränkungen denkbar sein, wenn es gerade und ausschließlich auf eine qualifizierte Rechtsberatung ankommt, die letztlich nur von Rechtsanwälten geleistet werden kann.

Ausführlicher werden die maßgeblichen Pflichten des Rechtsanwaltes behandelt, von denen die Verschwiegenheitspflicht hervorzuheben ist. §§ 43, 43 a BRAO werden gut erläutert. Hinsichtlich der Frage, dass der Rechtsanwalt von Zeugnisverweigerungsrechten sogar Gebrauch machen muss, um seine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten zu wahren, hätte es sich empfohlen, die maßgebliche Rechtsprechung des BGH zu zitieren. Gerade in Strafverfahren erweist sich dies als durchaus problematisch. 

Interessant sind die Ausführungen zum Umgang mit Fremdgeldern, da gerade dem Anfänger hier schwerwiegende Fehler geschehen können. Sehr überzeugend ist der gesellschaftsrechtliche Teil des Buches, der mit einer historischen Entwicklung der Zusammenarbeit in Anwaltsgesellschaften einsetzt. Der Begriff der “Sozietät” erfährt eine zwar sehr lesenswerte Problematisierung, die aber letztlich auch daran festhalten muss, dass dieser Begriff Kapitalgesellschaften ausschließt, auch wenn § 33 BORA dann wieder eine Erstreckung vornimmt. Selbstredend wird das Thema hier nicht erschöpfend behandelt. Interessant sind aber insbesondere die Darlegungen zur internen Organisation, hier besonders zu den unterschiedlichen Managementstrukturen. Trotz der weitaus geringeren Praxisrelevanz werden Anwalts-GmbH und Anwalts-AG mit ihren berufsrechtlichen Besonderheiten doch recht eingehend vorgestellt. Sehr lesenswert sind die Ausfhrungen zum "Firmenrecht", insbesondere zu den Sachbezeichnungen als Kurzbezeichnungen. 

Das Mandatsverhältnis prägt rechtlich das Verhältnis zum Mandanten. Hier wird richtigerweise auch der Aspekt der Mandatsführung eingehend gewürdigt. Mit dem Kapitel über das anwaltliche Berufshaftungsrecht sollte sich jeder Interessierte eingehend befassen, da es jeden treffen kann und man dies soweit wie möglich zu verhindern suchen sollte. Das Kapitel greift indessen zu kurz und schildert nur Elementarstrukturen der Haftung, denen gegenüber die Möglichkeiten einer Haftungsbegrenzung nicht überschätzt werden sollten, die ausführlicher dargelegt werden. Der Abschnitt über die Haftpflichtversicherung greift bei weitem zu kurz und informiert weder über die versicherungsrechtlichen Folgen eines Haftungsfalles noch über die Grundlagen der Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch und gerade für Fragen der Beendigung des Versicherungsschutzes.

 Das System der BRAGO wird in Grundzügen dargelegt. Sehr informativ ist das Kapitel über die anwaltliche Werbung, das einen hervorragenden Überblick über dieses spannende und schwierige Thematik bietet. Ebenso in in Grundstrukturen dargelegt wird die Organisation der Anwaltschaft, die Anwaltsgerichtsbarkeit und Fragen der Grenzüberschreitung.

 Das Buch bietet eine eine konzentrierte erste Information über das anwaltliche Berufsrecht.