Ralf
Hansen
Das
anwaltliche Berufsrecht im Überblick
Eine Rezension zu:
Volker Römermann/Wolfgang Hartung
Anwaltliches Berufsrecht
Erstauflage
München:
C.H.Beck, 2002, 368 S., E 24,-
3-406-49107-3
Ein
Lehrbuch zum anwaltlichen Berufsrecht dürfte weitgehend ein Novum sein,
jedenfalls auf aktuellem Stand. Eine solche Darstellung trägt auch den
veränderten Akzenten in der Juristenausbildung richtet, die sich aber
nach wie vor maßgeblich am Leitbild des Richters ausrichtet, allen
Reformansätzen zum Trotz. Die Darstellung erlaubt einen umfassenden Überblick
über das anwaltliche Berufsrecht, der anderweitig schwer zu finden ist.
Bedauerlich ist allerdings, dass Internetfundstellen, die einen
aktuellen Überblick gewähren kaum erwähnt sind. Dies ist insbesondere
angesichts der interessanten Informationsangebote zahlreicher
Anwaltskammern unter Einschluss der BRAK
und des DAV sowie der RAK
etwas misslich.
Der
erste Teil des Buches behandelt die gegenwärtige Bedeutung der
Anwaltschaft und die historische Entwicklung angesichts einer Situation,
in der geschichtliche überkommene Traditionen zunehmend unter dem Druck
von Marktimperativen an Bedeutung verlieren. Der historische Abriss ist
etwas kurz, um ein anwaltliches Selbstverständnis prägen zu können.
Überzeugender ist die Darstellung der Rechtsquellen. Stets gelungen
sind die beigefügten Übersichten und Schemata. Dies gilt für alle
Kapitel.
Nicht
unproblematisch ist das Kapitel “Zugang zu Rechtsanwaltschaft”. Zwar
werden die Zulassungsvoraussetzungen in den maßgeblichen Strukturen
dargestellt, doch dürften dem angehenden Rechtsanwalt hier
Informationen fehlen, wie man die Zulassung konkret angeht. Auch das
Kapitel über die Fachanwaltschaft ist arg kurz und vermeidet jede
Kritik an der Blockade der Ausweitung der Fachanwaltschaften, die
inzwischen gelockert wurde. Auch bahnt sich eine erneute Überarbeitung
der BORA entscheidenden Bereichen an.
Der
Leser erfährt interessantes über die “Stellung und die Aufgaben des
Rechtsanwaltes”. Zum Problem der Stellung als “Organ der
Rechtspflege” findet sich nichts überraschendes und insbesondere die
vielfältige rechtspolitische Kritik findet keinerlei Widerhall.
Interessanter, aber auch sehr knapp gehalten, sind indessen die Ausführungen
zum “Anwaltsmonopol” Rechtsberatung. Die Autoren halten das
Rechtsberatungsgesetz maßgeblich für ein Verbraucherschutzgesetz, da
ein Konkurrentenschutz heute nicht mehr wegen Art. 12 I GG vertreten
werden kann und weisen in der dieser Hinsicht treffend auf die
“Masterpatent-Entscheidung” des BVerfG hin.
Ausführlicher
werden die maßgeblichen Pflichten des Rechtsanwaltes behandelt, von
denen die Verschwiegenheitspflicht hervorzuheben ist. §§ 43, 43 a BRAO
werden gut erläutert. Hinsichtlich der Frage, dass der Rechtsanwalt von
Zeugnisverweigerungsrechten sogar Gebrauch machen muss, um seine
Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten zu wahren, hätte es
sich empfohlen, die maßgebliche Rechtsprechung des BGH zu zitieren.
Gerade in Strafverfahren erweist sich dies als durchaus problematisch.
Interessant
sind die Ausführungen zum Umgang mit Fremdgeldern, da gerade dem Anfänger
hier schwerwiegende Fehler geschehen können. Sehr überzeugend ist der
gesellschaftsrechtliche Teil des Buches, der mit einer historischen
Entwicklung der Zusammenarbeit in Anwaltsgesellschaften einsetzt. Der
Begriff der “Sozietät” erfährt eine zwar sehr lesenswerte
Problematisierung, die aber letztlich auch daran festhalten muss, dass
dieser Begriff Kapitalgesellschaften ausschließt, auch wenn § 33 BORA
dann wieder eine Erstreckung vornimmt. Selbstredend wird das Thema hier
nicht erschöpfend behandelt. Interessant sind aber insbesondere die
Darlegungen zur internen Organisation, hier besonders zu den
unterschiedlichen Managementstrukturen. Trotz der weitaus geringeren
Praxisrelevanz werden Anwalts-GmbH und Anwalts-AG mit ihren
berufsrechtlichen Besonderheiten doch recht eingehend vorgestellt. Sehr
lesenswert sind die Ausfhrungen zum "Firmenrecht",
insbesondere zu den Sachbezeichnungen als Kurzbezeichnungen.
Das
Mandatsverhältnis prägt rechtlich das Verhältnis zum Mandanten. Hier
wird richtigerweise auch der Aspekt der Mandatsführung eingehend gewürdigt.
Mit dem Kapitel über das anwaltliche Berufshaftungsrecht sollte sich
jeder Interessierte eingehend befassen, da es jeden treffen kann und man
dies soweit wie möglich zu verhindern suchen sollte. Das Kapitel greift
indessen zu kurz und schildert nur Elementarstrukturen der Haftung,
denen gegenüber die Möglichkeiten einer Haftungsbegrenzung nicht überschätzt
werden sollten, die ausführlicher dargelegt werden. Der Abschnitt über
die Haftpflichtversicherung greift bei weitem zu kurz und informiert
weder über die versicherungsrechtlichen Folgen eines Haftungsfalles
noch über die Grundlagen der Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch
und gerade für Fragen der Beendigung des Versicherungsschutzes.
Das
System der BRAGO wird in Grundzügen dargelegt. Sehr informativ ist das
Kapitel über die anwaltliche Werbung, das einen hervorragenden Überblick
über dieses spannende und schwierige Thematik bietet. Ebenso in in
Grundstrukturen dargelegt wird die Organisation der Anwaltschaft, die
Anwaltsgerichtsbarkeit und Fragen der Grenzüberschreitung.
Das
Buch bietet eine eine konzentrierte erste Information über das
anwaltliche Berufsrecht.